Hallo zusammen,
ich möchte gerne mein Nokia E61 an einen Kollegen zum Testen verleihen und vorher einen komplett Reset durchführen.
Wie geht das?
Viele Grüße
Olli
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Hallo zusammen,
ich möchte gerne mein Nokia E61 an einen Kollegen zum Testen verleihen und vorher einen komplett Reset durchführen.
Wie geht das?
Viele Grüße
Olli
Hast du ne Bedienungsanleitung ¿¿ - Da stehts drin !!
*#7370#
LG
P.S.: Vorher sichern nicht vergessen!
Danke für die Hilfe!
Oliver
also der hard-reset geht über
* (Stern-Taste) + 3 (drei) + Grüne Taste ..(alles gleichzeitig drücken)
und das alles beim Starten des Telefons drücken,
dann ist das Telefon komplett zurückgesetzt.
Gruß
Hallo, werden dadurch auch alle von mir zusätzlich installierte Programme gelöscht (das wäre mir sehr recht) ? Danke für eine Info.
Wenn sie im Telefonspeicher installiert sind ja...
wenn du es SICHER abgeben willst, wäre die Variante.
- Sd Speicherkarte enfernen
- Simkarte raus nehmen,
- formatieren wie oben beschrieben (*#7370#)
- Danach Datenverbindung per USB herstellen und den festen Speicher des Telefons mehrfach mit z.B. mp3-musikdateien etc VOLL beschreiben und dann wieder löschen. Dieses noch mehfach mit unterschieldichen Dateien wiederholen.
Ich wäre mir ansonsten nicht sicher, dass man (zwar mit grossem Aufwand) nicht noch Daten wiederherstellen kann.
Solange Speicherzellen nicht einzeln mit neuen Werten überschrieben wurden, können deren Urspungswerte immer wieder hergestellt werden.
Auch eine Telefonformatierung wird keine Lowlevel formatierug des Speichers durchführen, dafür geht dieser Vorgang viel zu schnell.
lg mayba
Und wie soll man auf den Telefonspeicher zugreifen um Undeletetools laufen zu lassen?
Wenn man nicht gerade bei der CIA arbeitet reicht einfaches formatieren...
ja sag ja nur, dass es möglich ist.. und wer in Zukunft alles auf die Inhalte von Telefonen zugreifen kann und will, weiß man ja noch nicht.
Ich habe jedenfalls schon beruflich PC's und MACs unformatieren müssen (nach Auftrag von deren Besitzern) und es war nicht sonderlich schwer. Und das Ergebnis war sehr überzeugend.
Für die berufliche Weitergabe von Datenträgern ist (neben totaler physikalischer Zerstörung) deswegen mein o.beschriebenes Verfahren einzig zulässig.
Kommt halt immer darauf an, was man vorher mit dem Datenträger gemacht hat :), wie wichtig also die Löschung ist.
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