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Umtauschgerät besitzt Pixelfehler. Recht auf Umtausch?
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Afaik gibt es doch eine Bestimmung daß eine bestimmte Anzahl von Pixelfehlern nicht als Defekt gezählt wird.
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Zitat
Original geschrieben von Jay1
Afaik gibt es doch eine Bestimmung daß eine bestimmte Anzahl von Pixelfehlern nicht als Defekt gezählt wird.Ja, gibt es, aber ich vertrete die gleiche Ansicht wie Stev2000: Wenn ich beim ursprünglichen Kauf einen Aufpreis dafür bezahlt habe, dass ich eben garantiert keine Pixelfehler haben werde, dann würde ich das auch bei einem Austausch wieder fordern.
Wie das aber rein rechtlich aussieht kann ich leider auch nicht sagen. Aber trotzdem, viel Erfolg, Stev und informier uns, wenn was rauskommt.Gruß
Tobi -
Diese Bestimmung zählt hier ausdrücklich nicht, da der Käufer den Zusatz-Service
"Pixelfeherüberprüfung" bei Mindfactory in Auftrag gegeben hat
und dafür extra noch 20 Euro Aufpreis gezahlt hat!Scheint aber so, als wäre dieser zusätzliche "Service" eher eine Masche
zum abkassieren: http://www.prad.de/board/thread.php?threadid=11346Wie man sieht, wird der billige Online-Kauf unterm Strich doch wieder teurer,
als beim Händler um die Ecke, wo man den Monitor vor dem Kauf begutachten kann! -
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Zitat
Original geschrieben von Stev2000
hm also der Herr am Telefon von mindfasctory sagte das die Pixelfehlerprüfung nur bis 1 Woche nach dem Kauf gilt...Wenn das wirklich so ist schauts wohl eher schlecht aus...
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Unter diesen Umständen, sollte man diesem Unternehmen dementsprechende Bewertungen in Preisvergleichsportalen hinterlassen. Manche reagieren da drauf.
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und wie sollen die das mitkriegen wenn ich da was über die reinschreib.
Ich glaub kaum das die das dann lesen?
Soll ich eine Mail an sie verfassen und mein Vorgehen schildern oder wie? -
Also ich finde Stev2000 hat ein Anspruch auf ein Gerät ohne Pixelfehler. Kaufentscheidend für ihn war, das er ein Gerät ohne Pixelfehler kauft, sonst wäre er nicht auf ein Kauf eingegangen, oder? Also
Das es keine Pixelfehler gab, war auch wenn ich ihn richtig interpretiere eine zugesicherter Eigenschaft und laut dem BGB §459 ist eine zugesicherte Eigenschaft auch bindend für den Veräusserer.
Daher hat Stev2000 meiner Meinung nach auch ein Anspruch auf ein Mängelfreies Gerät. -
Hallo,
Auch ein Kauf im Mediamarkt schützt vor sowas nicht:
Ich hab dort einen einwandfreien Bildschirm gekauft und extra drauf geachtet, dass ich keine Pixelfehler drauf habe.
Nachdem dann das Bild einbrannte und ich ihn umtauschen musste, bekam ich einen Bildschirm mit mehreren Pixelfehlern wieder. Diesen habe ich auch sofort umgetauscht und habe dann widerum einen mit einem(!) Pixelfehler bekommen.
Diesen musste ich trotz Beschwerde und Betonung, dass ich beim Ursprungskauf auf 0 Fehler Wert legte, behalten
Auch, wenn es nur ein Fehler ist, nervt dieser trotzdem und ich finde es ehrlich gesagt eine Schweinerei, wenn ich 350€ (und teils viel mehr) für ein Gerät ausgebe und dann mit solchen Fehlern leben muss.Nur so nebenbei ...
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