ZitatOriginal geschrieben von galahad13
Klar wenn du Inkassokosten zahlen willst und einen Schufaeintrag brauchst.
Und wenn er das Wort, was er hier benutzt hat, auch in der Korrespondenz verwendet, dürfte er gleich auch noch in einer weiteren Sache Post von der Rechtsabteilung von VV bekommen.
Klar ist die "Postlaufzeit" verdächtig. Klar kann man dazu eine Meinung haben.
Zitat
Wäre spitze, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll!
Da Du VV kein schuldhaftes Verhalten beweisen können wirst.
Klappe halten, grün und blau ärgern, 1 Jahr bezahlen, und aus der Erfahrung persönliche Konsequenzen für die Zukunft ziehen, wie immer die auch aussehen mögen.