ZitatOriginal geschrieben von senderlisteffm
Der korrekte Weg ist Mahnbescheid-Vollstreckungsbescheid-Vollstreckung.
Kann man natürlich so machen, aber das dürfte i.d.R. a) teurer sein für beide Seiten und b) hast Du als Kunde bei Einschaltung eines Inkassounternehmens die Chance das ganze außergerichtlich zu regeln und der Untenrehmer erhält schneller sein Geld. Für 6 Euro ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten wäre jedenfalls imho unter aller Kanone. Die haben wichtigeres zu tun.