Kündigung bei Eplus zu spät - trotzdem kündigbar?

  • Hallo,


    ich habe einen Vertrag bei Eplus und in den AGBs steht, man muss einen 1 Monat vor ende der Vertragslaufzeit die Kündigung einreichen. Nun endet aber der Vertrag in ca 3 Wochen, also eine Woche zu spät. Gibts da trotzdem irgend eine Möglichkeit noch was zu ändern, zu kündigen oder irgendwelche anderen Tricks um wenigstens so wenig wie möglich zu zahlen?


    Gruß

  • Du wirst vorher nicht aus dem Vertrag kommen. Je nachdem wie alt Dein Vertrag ist wird er sich automatisch um 6 oder 12 Monate verlängert haben. Du kannst höchstens schauen ob Du in einen kleineren Tarif kommst (aktuell T&M 50).

  • oder du verlängerst mit Subvention, wechselt per VVL zu Base etc.. Dann sind es zwar 24 Monate mehr, statt 12 hast aber weniger Schaden bei neuem Handy oder 100-150 Euro Auszahlung.


    Man sollte deshalb den Vertrag immer gleich nach Abschluss kündigen,sofern man nicht unbedingt Jahre bleiben will denn meistens vergisst man später Fristen etc..

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • die AGB haben sich bei E-Plus zum Jahreswechsel geändert.... Jetzt gelten 3 Monate Kündigungsfrist, da wirst du wohl nicht mehr vorzeitig rauskommen. Mach ne Kündigung zum nächstmöglichen Termin (also in einem Jahr), da gibts dann allerdings kein subventioniertes Handy

  • Zitat

    Original geschrieben von katrinj83
    die AGB haben sich bei E-Plus zum Jahreswechsel geändert.... Jetzt gelten 3 Monate Kündigungsfrist, da wirst du wohl nicht mehr vorzeitig rauskommen. Mach ne Kündigung zum nächstmöglichen Termin (also in einem Jahr), da gibts dann allerdings kein subventioniertes Handy



    Die neuen AGBs gelten doch erst nach Vertragsverlängerung

    Klingelt`s?

  • Zitat

    Original geschrieben von katrinj83
    die AGB haben sich bei E-Plus zum Jahreswechsel geändert.... Jetzt gelten 3 Monate Kündigungsfrist


    Das gilt aber nur für Neuverträge ab 2006, Altverträge haben natürlich noch eine 1-monatige Kü-Frist.


    dinok:


    Du wirst kaum eine Chance haben, dass die Kdg. noch anerkannt wird.
    Eben weil die 1-monatige die kürzeste Frist am Markt ist, ist E+ da ganz penibel.

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

  • Meines Wissens nach, haben die Kunden mit der Januar-Rechnung die geänderten AGB erhalten und wer da nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt widersprochen hat, erkennt diese auch an.


    Wenn es nicht so ist, lasse ich mich auch gern eines besseren belehren ;)

  • Da liegst Du leider vollkommen daneben.
    So eine Änderung hätte sofort ein SoKü Recht nach sich gezogen. Man kann nicht mal eben die AGB per Rechunungsbeileger ändern.
    Nur Verträge, die ab dem 01.01.06 abgeschlossen oder verlängert wurden, haben die dreimonatige Frist....

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

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