MediaMarkt: Gebrauchtfernseher als "Neu" verkauft

  • Re: Gebrauchtgeräte bei MM


    Zitat

    Original geschrieben von Goldenes Stück
    Erst wenn die Händler den zweiten Anfahrtsweg (km Pauschale) dem Käufer bezahlen müssen, ändert sich etwas!
    So haben sie ja nichts zu verlieren, einige Kunden nehmen den Schrott hin, andere kommen wieder - what do you loose? Nothing!


    MM hat den Nacherfüllungsanspruch des Käufers am Belegenheitsort der Kaufsache zu erfüllen. Also einfach bei MM anrufen, den Mangel mitteilen und sie mit einem neuen Ersatzgerät kommen lassen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Bist Du Dir sicher, daß MM das Gerät vor Ort beim Kunden austauschen/abholen muß?
    Quelle?
    Gilt das grundsätzlich für alle Händler?


    Quelle: Gesetzesbegründung, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck des § 439 BGB und nicht zuletzt ist das die einzige mit der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie zu vereinbarende Auslegung der Norm, vgl. Bamberger/Roth, BGB, 1. Auflage, § 439 Rn. 13 m.w.N.; Palandt, 64. Auflage, § 439 Rn. 3a.


    Dies trifft grds. auf alle Verkäufe zu, solange die Regelungen des § 439 BGB nicht abedungen wurden (nicht möglich bei einem Verbrauchsgüterkauf) und die Nacherfüllung in dieser Form für den Verkäufer nicht unmöglich ist oder ihm nicht ein Leistungsverweigerungsrecht aus § 439 III BGB wegen der Unverhältnismäßigkeit der Kosten zusteht und diese Einrede geltend gemacht wird.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Alter Schwede, das war zuviel Juristen-Deutsch für mich...
    Zählen elektronische Artikel überhaupt als "Verbrauchsgüter"?
    Wann ist denn eine "Nacherfüllung in dieser Form für den Verkäufer" nicht möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Alter Schwede, das war zuviel Juristen-Deutsch für mich...
    Zählen elektronische Artikel überhaupt als "Verbrauchsgüter"?
    Wann ist denn eine "Nacherfüllung in dieser Form für den Verkäufer" nicht möglich?


    Ein Vebrauchsgüterkauf liegt immer dann vor, wenn ein Verbraucher eine bewegliche Sache (egal ob elektronisch oder nicht :p ) von einem Unternehmer kauft.


    Unmöglichkeit könnte z.B vorliegen wenn du dem Verkäufer und seinem Personal wirksam Hausverbot erteilt hast, was sie am Betreten deines Grundstücks hindert oder wenn du den 42" Fernseher hast in dein Penthouse auf der Zugspitze einfliegen lassen und kein vernünftiger Gläubiger erwarten dürfte dass der MM ebenfalls einen Hubschrauber chartert um den TV abholen zu lassen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • soweit mir bekannt hat sowas immer am erfüllungsort zu passieren, wenn du bei mm kaufst musste auch dort umtauschen


    sonst müsste jeder händler irgendwo antanzen nur weil ein schwachkopf nicht in der lage ist ein gerät korrekt zu bedienen (die großteil der reklamationen inder elektronikbranche basiert auf unfähigkeit der user (das dafür oft die komplizierte bedienung der geräte schuld ist sei mal zweitrangig))

  • Zitat

    Original geschrieben von Pöbel
    soweit mir bekannt hat sowas immer am erfüllungsort zu passieren, wenn du bei mm kaufst musste auch dort umtauschen


    Dann ist dir was Falsches bekannt. Der Erfüllungsort des Primäranspruchs ist für den Erfüllunsgort des Nacherfüllungsanspruchs nicht ausschlaggebend.


    Zitat


    sonst müsste jeder händler irgendwo antanzen nur weil ein schwachkopf nicht in der lage ist ein gerät korrekt zu bedienen (die großteil der reklamationen inder elektronikbranche basiert auf unfähigkeit der user (das dafür oft die komplizierte bedienung der geräte schuld ist sei mal zweitrangig))


    In diesem Fall liegt kein Sachmangel vor (eine mangelhafte Montageanleitung mal ausgeschlossen), daher hat der Käufer auch keinen Nacherfüllungsanspruch.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner In diesem Fall liegt kein Sachmangel vor (eine mangelhafte Montageanleitung mal ausgeschlossen), daher hat der Käufer auch keinen Nacherfüllungsanspruch.


    Sorry, wenn ich da etwas "topic-fremd" nachfrage... was genau bedeutet "Sachmangel" in diesem Zusammenhang?


    Grund:
    Ich habe ein Acer-Notebook, mit dem ich zufrieden bin. Aber im Akku-Betrieb verschluckt die Tastatur Buchstaben. Das habe ich dem Acer-Support mitgeteilt, die wollten mir auch gleich eine Rücksendemarke schicken, damit ich das Ding einschicken, sie es reparieren und mir dann zurückschicken können. Sie meinten, das würde um die 7 Werktage dauern. Andere Acer-User berichten von bis zu 3 Monaten Wartezeit, und das ist mir eindeutig zu viel, da ich das Notebook zum Arbeiten außer Haus benötige und nicht so lange darauf verzichten kann. Ich habe gefragt, ob sie einen Ersatzlaptop zur Verfügung stellen, aber das wurde abgelehnt.
    D.h. ich muß das Ding wohl einschicken... aber das ist mir ehrlich gesagt nicht ganz geheuer und am Ende nimmt das Notebook Schaden und ich bin schuld, weil ich schlecht verpackt habe.


    Langer Rede kurzer Sinn: Ich würde wenn ich schon keinen Ersatz - zumindest für die Reparaturzeit - bekomme, dann doch am liebsten das Ding abholen lassen. Aber das wollen sie nicht... und der Händler natürlich auch nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Usul
    Langer Rede kurzer Sinn: Ich würde wenn ich schon keinen Ersatz - zumindest für die Reparaturzeit - bekomme, dann doch am liebsten das Ding abholen lassen. Aber das wollen sie nicht... und der Händler natürlich auch nicht.


    Wenn man Sachmängelhaftungsansprüche geltend machen will, dann wendet man sich an seinen Vertragspartner, also den Verkäufer, und nicht an den Hersteller. Ggü. dem Hersteller kann man nur etwaige Garantieansprüche durchsetzen, die nur soweit reichen, wie sie vom Hersteller versprochen sind. Wird in den Garantiebedingungen kein Ersatzgerät versprochen, gibt es auch keines.


    Aber auch i.R.d. Sachmängelhaftung hat man keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät während der Reparaturdauer bei der Nachbesserung, jedoch kann man dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Fehlerbehebung setzen und bei fruchtlosem Verstreichen vom Kaufvertrag zurücktreten.


    Auch kann man als Käufer i.d.R. statt der Nachbesserung eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Dieses Begehren kann der Verkäufer nur zurückweisen, wenn die Nachlieferung relativ zur Nachbesserung oder objektiv betrachtet eine unverhältnismäßige Kostenbelastung für den Verkäufer darstellt.


    Natürlich scheut der Verkäufer eine Abholung, kostet ja mehr. Aber dazu hat man ja seine Rechte, wenn es auf die freundliche Art nicht klappt muss man sie halt durchsetzen oder zumindest mit deren Durchsetzung drohen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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