Hallo,
mein Vater erzählte heute, dass der CEO der Firma, für die er arbeitet (größere AG) heute daran erinnert habe, dass es den Mitarbeitern verboten sei, zur Hauptversammlung der eigenen Firma zu gehen. Dieses Verbot sei wohl in einigen Firmen Usus.
Jetzt frage ich mich, wie weit das rechtens ist bzw. wie es überhaupt gemeint war. Wenn damit nur gemeint war, dass man nicht auf Arbeitszeit dort hin gehen kann ist das ja absolut verständlich.
Alles andere würde sich aber meinem Rechtsverständnis entziehen - natürlich kann jeder Arbeitnehmer in seiner Freizeit in seiner Eigenschaft als Aktionär einer AG deren Hauptversammlung besuchen, wer soll das denn bitte verbieten? :confused:
Weiß jemand, wie das gemeint war?