Verbot des Arbeitgebers für Mitarbeiter die eigene Hauptversammlung zu besuchen?

  • Hallo,


    mein Vater erzählte heute, dass der CEO der Firma, für die er arbeitet (größere AG) heute daran erinnert habe, dass es den Mitarbeitern verboten sei, zur Hauptversammlung der eigenen Firma zu gehen. Dieses Verbot sei wohl in einigen Firmen Usus.
    Jetzt frage ich mich, wie weit das rechtens ist bzw. wie es überhaupt gemeint war. Wenn damit nur gemeint war, dass man nicht auf Arbeitszeit dort hin gehen kann ist das ja absolut verständlich.
    Alles andere würde sich aber meinem Rechtsverständnis entziehen - natürlich kann jeder Arbeitnehmer in seiner Freizeit in seiner Eigenschaft als Aktionär einer AG deren Hauptversammlung besuchen, wer soll das denn bitte verbieten? :confused:


    Weiß jemand, wie das gemeint war?

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    – Edward V Berard

  • wenns ne größere AG ist, dann werden sich erlich auch Mitarbeiteraktien ausgegeben, oder? Das ist das erste ma, dass ich sowas höre - und ganz ehrlich, ich kann mir nciht vorstellen, dass das rechtens ist. Vielleicht meinte der neue ja auch nur, dass während der Arbeitszeit der Besuch der Hauptversammlung nicht so gerne gesehen wird, weil es früher untert dem alten CEO so geduldet wurde!?

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Könnte das auch sein, dass sich die Aktionäre ganz fein darüber unterhalten können, wo man wieder Leute im Unternehmen entlassen kann, da es ja in letzter Zeit groß in Mode ist, für den Shareholder Value Leute rauszuwerfen? Die Gewinne steigen, die Personaldecke wird abgebaut? Da wäre es natürlich sinnvoll, wenn nicht diese "lästigen" Kleinaktionäre aus eigenen Reihen dabeiwären und rumkrakelen mit ihren fünf Aktien. Da wollen die Großen unter sich sein.


    So pervers wie es klingt ist es inzwischen auch schon. "Juhu, wir werfen 5000 Leute raus, und schon steigt der Aktienkurs um 3%".

  • Ich könnte mir nur vorstellen, daß das "normalen" Mitarbitern verboten ist.
    Menschen, die Aktien am Unternehmen halten (und sei es nur eine) darf man IMHO nicht von der Hauptversammlung ausschließen. Irgendwas (ich bin im Aktiengesetz nicht so durch) war da doch sogar mit einer Einladungspflicht, wenn mich nicht alles täuscht...
    Ob der Mensch in diesem Falle MTA der entsprechenden AG ist oder nicht ist, ebenfalls wieder IMHO ziemlich unerheblich.


    Vielleicht will der Geschäftsführer auch einfach nur verhindern, daß 5000 Beschäftigte an der Tür rütteln, wenn vielleicht 20 davon berechtigt wären...


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Das kann man trotzdem umgehen, einfach seine Stimmrechte durch eine Person seines Vertraues ausüben lassen - also Frau, Freund oder sonstige Personen hinschicken.

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  • Gibt es nicht Mitarbeiteraktien ohne Stimmrecht? Vermutlich wird für diese Aktionäre 2. Klasse dann kein Buffet aufgefahren? :D
    Aber auch ohne Stimmrecht sollte man doch an der Hauptversammlung teilnehmen dürfen? Ich kenne mich da nicht aus, mein Arbeitgeber (der Staat :) ) gibt keine Aktien heraus. Oder es wurde nur darauf hingewiesen, dass keine Arbeitsbefreiung während der Hauptversammlung erfolgt?
    Ich kenne übrigens jemand, der von zig Firmen eine Aktie hält um sich rund um das Jahr durchfüttern zu lassen. ;)


    Viele Grüße
    Thomas

  • Ein Buffet gabs übrigens AFAIK sowieso nicht, das würde die Heuschrecken schließlich zu teuer kommen. ;)


    Klar, kann auch sein dass der Arbeitgeber nicht will dass die eigenen MA da von den (fiktiven) miesen Arbeitsbedingungen erzählen und damit Aktionäre verprellen.
    Nur erschließt sich mir die Grundlage für ein solches Verbot, sofern denn nicht nur Mitarbeiter ohne Aktienbesitz gemeint waren, nach wie vor nicht.


    Muss noch mal nach der genauen Formulierung fragen, glaube auch dass der Betriebsrat sich da einmischen wollte.

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    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Das kann man trotzdem umgehen, einfach seine Stimmrechte durch eine Person seines Vertraues ausüben lassen - also Frau, Freund oder sonstige Personen hinschicken.

    Das ist schon möglich, imho aber garnicht notwendig, weil eine Aktiengesellschaft keine Aktionäre von der Hauptversammlung ausschliessen darf.


    Ich denke das es hier vielleicht um Mitarbeiter geht die keine Aktien der betreffenden Firma haben.

  • Dass es inzwischen Usus ist, Mitarbeiter von der eigenen HV auszuschliessen kenne ich nicht, ganz im Gegenteil.
    Arbeite auch bei einer AG. Bei uns wird ein Großteil der Aufgaben bei der HV von Mitarbeitern ausgeführt. Von der Präsenzfeststellung über das Einsammeln der Stimmkarten bis zu Platzeinweisern sind alle Posten außer Security und Catering durch Mitarbeiter besetzt.

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