Promillegrenze für Radfahrer

  • Vielleicht ein klein wenig OT, aber in diesem Zusammenhang ganz amüsant ;)


    Ein arg entfernter Bekannter ist nach reichlichem Alkohlkonsum beim Radfahren aufgefallen und des nachts von der Rennleitung angehalten worden. Der gute Junge hatte schon die Tränen in den Augen, weil er dachte, der Lappen sei jetzt weg! Da, unabhängig vom Promillegrenzwert, die Fahrtüchtigkeit nicht wirklich gegeben war und Betrunkene angeblich nur bedingt einsichtig sind, ergriffen die Herren in Grün eine sehr wirkungsvolle Methode, um den jungen Herren von der Weiterfahrt abzuhalten:
    Sie haben aus beiden Reifen einfach die Luft rausgelassen :D

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • danke erstmal für Eure Antworten.


    Ich habe dies hier gefragt, weil mir so ein Spezi mit 0,9 Promille in mein Auto geflogen ist. Nun habe ich einen Schaden von ca. 2000 Euro und er meint, die Beule wäre ja schon vorher gewesen... :-)


    Nun hab ich einen Anwalt eingeschaltet und er, dreister Weise, auch.


    Wollte mich nur mal erkundigen, was da so auf mich zukommen kann.


    Für mich ist die Sache natürlich ganz klar, aber wer weiß, was bei sowas alles rauskommen kann...

  • Man muss hier die zivilrechtliche Seite und die Strafrechliche Seite unterscheiden.


    Zivilrechlich ist die Alkoholisierung des Radfahreres irrelevant, wenn er Schuld war, dann ist er schuld egal ob er nüchtern oder stockbesoffen ist, wenn er nicht Schuld war, dann ist er nicht schuld, egal ob er nüchtern oder betrunken ist. Bei Teilschuld genauso.


    Strafrechlich gesehen stellt eine Fahrradfahrt mit einer Alkoholisierung von mindestens 1,6 Promille in jedem Fall eine Staftat dar, darunter (ab 0,3 Promille) nur wenn er Ausfallerscheinungen aufgezeigt hat oder einen Unfall verursacht hat, und dieses auch alkoholbedingt war.


    Warum findest du es dreist das er sich auch nen Anwalt nimmt, das ist sein gutes Recht und auch Standard.

  • Es ist schon ganz logisch, das die Grenze fürs besoffen Fahrrad fahren sehr viel höher liegt als fürs besoffen Auto fahren.


    Erstens richte ich mit einem Fahrrad in der Regel nicht soviel Schaden an, wie mit dem Auto, wenn ich verunglücke und:


    Zweitens, sehr viel wichtiger: Das Fahrrad sollte bei einer Trunkenheitsfahrt das attraktivere Fortbewegungsmittel zum Auto bleiben. Wenn beides gleich bestraft werden würde, würden sich viele sagen: "ich fahre gleich Auto. Ist gemütlicher und die Strafe nicht höher". Eine solche Regelung würde also mehr Autofahrten und weniger Fahrradfahrten provozieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!