zum link :
ZitatZivilrechtlich fällt der doppelte Fahrpreis, mindestens jedoch 40 EUR an.
also nur so zur info. du schriebst das die 40€(oder mehr) nicht vom staat kommen würden. das ist grundlegend falsch. denn das zivilrecht schreibt der lieber vater staat. wüste jedenfalls nicht das die verkehrsbetriebe seit neusten gesetztgebene kräfte haben :top: