Fahrschein verlegt gleich Schwarzfahrer

  • zum link :


    Zitat

    Zivilrechtlich fällt der doppelte Fahrpreis, mindestens jedoch 40 EUR an.


    also nur so zur info. du schriebst das die 40€(oder mehr) nicht vom staat kommen würden. das ist grundlegend falsch. denn das zivilrecht schreibt der lieber vater staat. wüste jedenfalls nicht das die verkehrsbetriebe seit neusten gesetztgebene kräfte haben :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von UltraApfelsaft
    das ist grundlegend falsch. denn das zivilrecht schreibt der lieber vater staat.


    Du hast drago offenbar nicht wirklich verstanden. Es geht nicht darum wer das Zivilrecht schreibt, sondern auf welcher Grundlage die Verkehrsbetriebe die 40,- einfordern und da die Verkehrsbetriebe keine Behörde o.ä ist, ist die Beziehung zwischen Kunde und Unternehmen zivilrechtlicher Natur und genausowenig wie du deinem Nachbarn eine Geldstrafe oder ein Bußgeld aufbrummen kannst, kann das ein normales Unternehmen, deswegen gibts auch keinen Bescheid über ein Ordnungsgeld gegen den man Einspruch erheben könnte. :)

  • wenn ich das mal anfügen darf.
    bei uns hier oben im norden wird der öffentliche regionalverkehr (bus und bahn) vom land finanziert und organisiert. wer hier fahren will (ja auch die db) muß sich für eine strecke bewerben. dafür bekommt die geselschaft geld.
    also die geselschaften (zb autokraft, db, nord-ostsee-bahn,...) fahren im auftrag des landes.
    alle einnahemn vom ticketverkauf (auch busgelder fürs schwazfahren) gehen ans land und nicht an die verkehrsgeselschaft.
    so schauts auch aus auf stadt bzw gemeinde ebene hier.
    daher konnte ich mit der aussage eben nicht zurecht kommen. kann natürlich seind as e in euren regionen anders ist.
    ich kann nun nichst dazu sagen ob man und wie man wiederspruch einlegen könnte da ich immer mit gültigen fahrschein unterwegs bin ;-)
    (bzw in fl fährt niemand freiwillig mit dem bus)

  • Du verwurschtelst da aber ein paar Sachen miteinander. ;)


    Viele regionale Verkehrsbetriebe sind in (teil-) staatlichem oder kommunalen Besitz, aber dennoch sind das rechtlich gesehen in aller Regel normale Unternehmen (die Deutsche Bahn wäre auch so ein Beispiel. Ausserdem kann der Staat ja auch zivilrechtlich agieren; wenn das Verteidigungsministerium Papier bei Papier Müller kauft, dann ist das ja kein Verwaltungsakt oder so). Die Grundlage für die erhöhten Fahrgebühren sind die Beförderungsbestimmungen und die werden von den Unternehmen festgelegt. :)


    Hinter dem ÖPNV stehen natürlich auch Gesetze wie z.B. das Regionalisierungsgesetz und andere, die Verkehrsunternehmen können z.B. bestimmte Verbindungen nicht einfach aufnehmen oder fallenlassen wie sie lustig sind, aber mit der Ausgangsfrage hat das eben nicht so sehr viel zu tun.

  • also ich sage dir nur mal wie es bei mir hier oben ist (wie es woanders ist kann ich ja nicht sagen)
    das einzige halbwegs staatliche unternehmen ist die bahn ag (mit der tochter reginalbahn schleswig-holstein) aber darin ist das land nicht mit drinne sondern der bund da es ja noch nicht zu 100% privat ist (bzw "haubtaktionär" ist der bund). alle busunternhemen (auser bahntochter autokraft) und bahnunternhemne (wie oben ja erwähnt) sind 100% privat ohne staatlicher beteiligung. die strecken (zb bei der bahn) gehören dem land. werden von der bahntochter db-Netz unterhalten. bekommen dafür natürlich geld ;-) und da ist das egal ob nun nob oder db die strecke befährt. anders schauts bei den bahnhöfen aus die der bahn selbst gehören (tochter db- station&service)


    die tarife macht das land (unter anderem auch eben die tarifordnung mit den 40€)


    das ist die situation in schleswig-holstein. wie es voanders ausschaut weiß ich nicht.
    infos hierzu:
    http://www.nah-sh.de/de/home/
    http://www.zast-sh.de/home.html


    aber das hat ja eigentlich nix mit dem tehma hier zutun. wollte eben das nur mal anfügen weil bei uns halt alles über das land läuft. und das egal ob bus oder bahn (war vor 2-3 jahren noch nicht so)

  • in münchen gibts da so ne zentrale anlaufstelle wo so eine frau sitzt die sich den ganzen tag anhört warum gerade der und der ihren fahrschein vergessen hatten etc. auf jeden fall kann diese frau (hier in MUC zumindest) dann entscheiden, ob sie aus kulanzgründen nur 20€ verlangt (weil es war blablabla deswegen hatte ich ausnahmsweise keinen fahrschein).


    das mit der halbierung der strafe geht lt aussage der frau nur wenn man zuvor nie erwischt worden ist.



    achja, das unter 14 jährige NIE schwarzfahren wißt ihr ?! :D wurde von gerichten so entschieden..

  • Zitat

    Original geschrieben von moralt
    (...)
    achja, das unter 14 jährige NIE schwarzfahren wißt ihr ?! :D wurde von gerichten so entschieden..


    Wie ist das gemeint? Können die einfach ohne Fahrschein fahren und werden auch bei einer Kontrolle nicht bestraft?

    Some experiences only impress you once.
    The special ones do it again and again.

  • Unter 14 Jahren ist man nicht strafmündig, die Aussage bezieht sich auf die strafrechtliche Komponente des Schwarzfahrens. Was die zivilrechtliche Seite betrifft, haben die Verkehrsbetriebe bei Minderjährigen sowieso ein Problem, ihre Forderungen durchzusetzen. Wer 14 oder älter ist, riskiert aber dennoch eine Anzeige und einen Strafantrag durch die Verkehrsbetriebe.


    Zitat

    Original geschrieben von UltraApfelsaft
    die tarife macht das land (unter anderem auch eben die tarifordnung mit den 40€)


    Selbst wenn das so ist, ändert das nichts daran, daß die Erhebung eines erhöhten Entgeltes kein verwaltungsrechtlicher Vorgang einer Behörde o.ä. ist und die 40,- auch kein Ordnungsgeld oder gar eine Geldstrafe sind, sondern es handelt sich um eine zivilrechtliche Forderung des Verkehrsbetreibers auf der Grundlage seiner Beförderungsbestimmungen. Das war ja der Ausgangspunkt eurer kleinen Meinungsverschiedenheit und ich denke, die ist mittlerweile aufgelöst. ;)

  • Ergänzend zu Andi:
    Die üblichen 40 EUR sind ja nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt, d. h. eine reine Maßnahme der Betreiber. Mit einer strafrechtlichen Komponente hat das nichts zu tun, die kommt erst beim üblicherweise dritten Verstoß innerhalb einer bestimmten Zeitspanne hinzu.



    Edit:
    Und der Andi ist übrigens ein Penner, der nach ihm geschriebene Beiträge klaut und so tut, als hätte das schon immer so in seinem Geschwalle gestanden.
    ;)

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

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