Brauche mal euren Rat zu einer Gewährleistungssache (PKW)

  • Nabend zusammen,


    ich wollte nicht extra einen neuen thread eröffnen, daher habe ich diesen ausgekramt.


    Folgendes anliegen:


    Am 24.06.09 habe ich meinen Gebrauchten Golf von einem Namenhaften Vertragshändler abgeholt.
    4 Jahre alt, 48.000km, 9.800€ teuer.


    In den Verkaufsgesprächen zuvor habe ich den Verkäufer natürlich auch gefragt ob der wagen mal einen Unfall hatte oder sonst irgendwelche Mängel aufweist. Der Händler sagte mir das der Wagen top drauf ist und nichts dergleichen hat. Probefahrt war gut, also habe ich den Wagen gekauft.


    Beim Abholen des Fahrzeuges ging der Schlamasel bereits los, Service sowie Motorlampe waren an.
    Der Verkäufer entschuldigte sich und meinte die Werkstatt hat den Wagen zwar Aufbereitet, jedoch die Inspektion vergessen. Drei Stunden später konnte ich den Wagen abholen. Inspektion wurde wohl gemacht und der Fehler des Motors wurde ausgelesen. Eine luftblase im Kühlsystem war die aussage.


    Seither lief der Wagen allerdings ohne probleme.


    Nun mein eigentliches problem mit dem Auto.
    Vor einigen Tagen ist mir aufgefallen das die hintere Türe auf der Fahrerseite etwas dunkler wirkt. Heute habe ich bekannte gebeten einmal um das Auto zu gehen und zu schauen ob ihnen etwas auffällt. Von allen kam klar die aussage das die Türe einen leichten dunkleren Ton aufweist.
    Das heißt für mich also das die Türe einmal Lakiert wurde, das heißt also auch das der Wagen einmal einen unfall hatte oder vielleicht auch nur einen Kratzer. Jedoch selbst wenn es nur ein kratzer gewesen ist würde sich das auf einen evtl. weiterverkauf in ein paar jahren auswirken.


    Wie soll ich am besten vorgehen? Den Händler direkt ansprechen oder mir erstmal profesionellen Rat einer anderen Werkstatt einholen?


    Für einen Rat wäre ich dankbar.


    MfG

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Fahr einfach mal zum TÜV oder zur Dekra und lass die Lackstärke prüfen. Vielleicht geht das auch bei einem Lackierbetrieb!


    Wenn der Lack an der Tür dicker ist als der am Rest des Fahrzeugs wurde was gemacht!

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  • Sollte nur ein sog. Bagatellschaden vorliegen (darunter fällt noch weitaus mehr als ein Kratzer) und sollte dir nicht expliziz zugesichert worden sein, dass der Wagen auch frei von solchen Bagatellschäden geblieben ist, sieht es schlecht aus.


    Ein fachmännisch reparierter Bagatellschaden hat i.d.R. aber auch keinerlei Auswirkungen auf den Wiederverkaufswert. Du bist genausowenig verpflichtet, erlittene Bagatellschäden von dir aus dem Käufer anzugeben.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich würd erstmal Ruhe bewahren. Ist es nur eine Tür die so einen Ton aufweist oder vielleicht die Tür auf der anderen Seite auch, bei gleichem Lichteinfall...? Manchmal ist es nämlich so das du bei Kunststoffteilen wie eine Stoßstange und einer Tür aus Metall nie denselben Farbton vom optischen her bekommst. Es sieht immer anders aus. Trotz selbigen Lack. Auch ab Werk.


    Genauso heißt es nicht im geringsten, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte.


    Ich gehe davon aus, das wenn du zu der Werkstatt fährst, sie dir sagen das es wohl nur ein Kratzer war. Deshalb wäre für mich eigentlich die einfachste Methode, das du versucht dich mit dem Vorbestizer auseinander zu setzen. Sollte mit Glück noch im Brief zu finden sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von David328
    Deshalb wäre für mich eigentlich die einfachste Methode, das du versucht dich mit dem Vorbestizer auseinander zu setzen. Sollte mit Glück noch im Brief zu finden sein.


    Danke schonmal für die Antworten, ich werde mal in den brief gucken ob der vorbesitzer dort genannt wird.


    Die anderen drei türen sind definitiv heller.


    Ich werde wohl auch mal zum tüv oder zur dekra fahren damit die sich den wagen mal von untern ansehen.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Ich hab auch mal eine Frage.


    Mal ausführlich: hab vor zwei Wochen ein Auto gekauft (Golf 3) bei einem Händler. Probefahrt war aufgrund knappen Benzins nicht sehr ausführlich aber soweit problemlos. Auch bei Abholung und 100km Autobahn keine Probleme. Einen Tag später gings dann aber los und der Wagen begann während der Fahrt leicht zu ruckeln (im Schubbetrieb und Leerlauf, beim Gasgeben wars wieder weg). Hab das ganze erst auf Feuchtigkeit geschoben weils an dem Tag geregnet hat wie Sau. Als es aber dann auch an den zwei trockenen Tagen danach nicht besser wurde bin ich zu einem Bekannten in die Werkstatt zum Fehlerspeicher auslesen. Da stand was von Lamdasonde drin, beim Blick auf den Motor sind uns dann zwei defekte Zündkabel aufgefallen. Weil ich keine Lust hatte wegen ein paar Kabeln nochmal 100km zum Händler zu fahren hab ich einen neuen Satz Kabel selbst gezahlt und dachte das wärs, aber Fehlanzeige. Also nochmal zum Bekannten aber im Fehlerspeicher stand nichts mehr drin. Also den Händler angerufen und den Wagen dann am vierten Tag nach Abholung wieder zurückgebracht. Der hat ihn dann in eine Werkstatt gebracht. Die haben jetzt eineinhalb Wochen gebraucht um den Wagen (nach Aussage des Händlers) wieder in Ordnung zu bringen (hab eben erst den Anruf bekommen). Mittlerweile bin ich da aber recht skeptisch das da nicht nochmal was passiert zudem der Wagen ein Mexicomodell ist es dafür bei VW kein Diagnoseprogramm gibt und auch die Ersatzteilversorgung da wohl schwierig sein soll laut Aussage des Händlers. Sowas erfährt man natürlich auch erst hinterher... :rolleyes:


    Während der Wagen in der Werkstatt war hab ich schonmal gefragt wie's aussieht wenn ich den Wagen wieder zurückgeben wolle. Da war die Aussage das das kein Problem wäre, Geld gäb's wieder. Nachdem heute dann der Anruf kam das der Wagen fertig sei und ich erneut die Rückabwicklung ansprach hieß es dann das das ginge aber dann würden 10% des Kaufpreises abgezogen da der Händler rechtlich erst dreimal nachbessern dürfte und er ja auch die Reparatur in der Werkstatt zahlen musste.


    Das ist jetzt das erste Mal das ich einen Wagen vom Händler hab statt von privat und prompt gibts da Probleme... die von privat liefen immer 1a.


    Frage: ist das so das 10% abgezogen werden dürfen ? Die Regelung mit dem dreimal nachbessern ist mir grundsätzlich bekannt aber ansonsten bin ich da im Kfz-Bereich rechtlich nicht so bewandert...

  • grundsätzlich darf für die durch dich gezogene Nutzung bzw. die Verschlechterung der Ware Ersatz verlangt werden wenn eine rechtliche Begründung für eine Rücknahme vorliegt. Wie hoch diese wäre kann ich dir nicht sagen, wird speziell im PKW Bereich aber sicherlich irgendwo zu finden sein. Bin der Meinung das es bei einem Gebrauchten nicht sonderlich hoch sein dürfte.


    Da in diesem Fall keine rechtliche Begründung (Nachbesserungsrecht hat der Händler nunmal) vorliegt ist es eine Rücknahme aus Kulanz = er hat dir ein Angebot gemacht was du annehmen oder ausschlagen kannst - verpflichtet wäre der Händler dazu nicht.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ich häng mich hier auch mal ran. Hab noch im letzten Jahr einen Neuwagen gekauft. Eine Beule in der Fahrertür hab ich leider erst zu Hause bemerkt. Hab dem Händler das dann natürlich sofort mitgeteilt, aber da ich nicht beweisen kann das die Beule schon bei der Übergabe da war, hab ich hier ja Pech gehabt. Oder gilt auch bei so offensichtlichen Dingen die Beweislastumkehr und der Händler müsste mir beweisen, dass die Beule später entstanden ist?
    Aber was mich am meisten stört ist, dass der Zweitschlüssel den ich bei der Übergabe bekommen habe, nicht zum Fahrzeug passt. Der Händler hat hier kulant reagiert und mir gesagt ich könne zur nächsten Markenwerkstatt fahren und mir auf seine Kosten einen neuen machen lassen. Hab ich dann auch getan, nur konnte die Werkstatt den Schlüssel nicht codieren, da mein Fahrzeug nicht im System hinterlegt war. Mittlerweile sind 4 Monate rum und ich hab den Händler regelmäßig darauf hingewiesen, dass mein Fahrzeug endlich richtig im Garantiesystem hinterlegt werden muss, was aber immernoch nicht passiert ist. Ich habe also weder einen Zweitschlüssel, noch könnte ich aktuell die Herstellergarantie nutzen.
    Der Händler verweist darauf, dass es sich um einen Importwagen handelt und der Händler von dem er das Fahrzeug hat die Anmeldung für die Garantie vornehmen muss. Das kann aber ja grundsätzlich nicht mein Problem sein.
    Nur mit was kann ich dem Händler "drohen"? Kann wohl kaum deswegen das Auto zurückgeben (möchte ich ja auch garnicht), aber ohne irgendwas in der Hand kann er sich ja noch ewig Zeit lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von David328
    Hört sich nach einem Hyundai an?


    Knapp daneben, es ist ein KIA.

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