Brauche mal euren Rat zu einer Gewährleistungssache (PKW)

  • Ja, ich habe das Auto privat als Verbraucher gekauft.


    Ich war soeben nochmals beim BMW-Händler und habe mit dem Meister gesprochen, kaputter Bordcomputer ist kein häufiger Fehler, sprich ein Serienfehler ist ausgeschlossen, das war meine (fast) letzte Hoffnung.


    Verstehe auch nicht, dass der komplette Bordcomputer kaputt sein soll, das PDC hat weiter funktioniert und gepiepst (angeblich davon unabhängig), außerdem hat man gehört, dass der Bordcomputer die ganze Zeit versucht neu zu starten, wie bei einem Handy, folglich war meine Hoffnung eigentlich ein ganz normaler Softwarefehler, den man doch mit einem Softwareupdate beheben lassen sollte.


    Nun gut, dass sind nur Mutmaßungen, von Autos habe ich keine Ahnung.


    Lt. BMW Händler und Verkäufer sind elektronische Teile von der Garantie wie gesagt ausgeschlossen, ich werde mir die Garantiebedingungen heute Abend durchlesen, die habe ich leider momentan nicht zur Hand, und dann muss ich notfalls halt zahlen.



    BMW und Kulanz wird wahrscheinlich schwer, das Auto habe ich mit 3 Jahren gekauft, ist nun bald 4 Jahre alt.


    Den Fehlerspeicher auslesen lassen, hört sich plausibel an, müsste der BMW-Händler ja können?!

  • Oha - jetzt wird's interessant. Darf ich bitte ganz kurz meine Frage in den Raum werfen?


    Hab' ich das richtig verstanden - wenn ein Fehler vorliegt, der bei der Serie bzw. den Modellen eines Herstellers öfters vorkommt, MUSS der Fehler auf Gewährleistung repariert werden? Gilt das "nur" für den Händler, bei dem man den PKW gekauft hat (freier Händler) oder ist auch eine Werkstatt bzw. ein Händler des Herstellers in der Pflicht das auszubessern?


    Danke im Voraus!

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Oha - jetzt wird's interessant. Darf ich bitte ganz kurz meine Frage in den Raum werfen?


    Hab' ich das richtig verstanden - wenn ein Fehler vorliegt, der bei der Serie bzw. den Modellen eines Herstellers öfters vorkommt, MUSS der Fehler auf Gewährleistung repariert werden? Gilt das "nur" für den Händler, bei dem man den PKW gekauft hat (freier Händler) oder ist auch eine Werkstatt bzw. ein Händler des Herstellers in der Pflicht das auszubessern?


    Danke im Voraus!


    Wie bitte kommst du auf diese Schlussfolgerung?

     MacBookPro 15“ End 2016 
     iPhone X 64GB Spacegrau 
     Apple Watch Gen. 3 42mm 

  • Ich hab den Satz von TSA


    "Ich war soeben nochmals beim BMW-Händler und habe mit dem Meister gesprochen, kaputter Bordcomputer ist kein häufiger Fehler, sprich ein Serienfehler ist ausgeschlossen, das war meine (fast) letzte Hoffnung."


    so verstanden dass die Ausbesserung des Fehlers kein Problem wäre, wenn das Problem häufiger bei der Serie vorkommt. Könnte ja sein dass es dafür 'ne spezielle Regelung gibt.

  • Ne so ist das leider nicht......frag mal Opel Astra G Fahrer....bei der Kiste macht das AGR Ventil ständig Ärger und viele sind davon betroffen....trotzdem muss man das selber bezahlen.


    Produkthaftung kommt da auch nicht in Frage, weil ja dritte davon nicht betroffen sind.

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  • Nachtrag zu Serienfehler:


    Ich habe 12 Monate Gewährleistung, nach 6 Monaten (bei mir sind es jetzt 8 Monate) muss ich dem Händler beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang, sprich Fahrzeugabholung, vorlag. Das ist praktisch schwer bis unmöglich, Ausnahme ist eben ein Serienfehler, dann ist der Beweis leichter als normal, wie z.B. beim K750i das Joystick-Problem.


    Wenn die normale Gewährleistung, bei mir die 12 Monate, abgelaufen ist, dann hilft mir auch kein Serienfehler weiter.

  • Ich schon wieder:


    5 Monate später und altes Problem: Ich habe mir im April für 750 EUR ein neues Navigationsgerät beim BMW Vertragshändler in Bayreuth einbauen lassen. Bereits wenige Wochen danach ist das Problem wieder schleichend aufgetreten (Navi fährt teilweise nicht hoch, bzw. nur spät oder nach mehreren Versuchen, teilweise über Tage nicht, sprich: Ich habe ein Auto ohne Navi). Das ist genau wieder das gleiche Problem wie beim ersten Mal, schleichend bis das Navi komplett tot ist.


    Bereits 2 Monate nach Einbau des neuen Navis habe ich das beim BMW-Vertragshändler reklamiert, bin vorbeigefahren, Vorführeffekt, Fehler trat dort natürlich nicht auf, abgewiesen worden, ok, verstehe ich.


    Als das Problem immer stärker wurde, bin ich jedes Mal mit filmender Handykamera ins Auto eingestiegen, um den Fehler zu dokumentieren. Nach 3 Filmen wieder Termin vereinbart, Meister hat sich das Auto angeschaut, Fehler trat beim Vor-Ort-Versuch nicht auf, ich zeigte ihm die Filme. Seine Antwort war nur, dass dies kein Beweis sei, Filme könnte man spielend leicht manipulieren (natürlich, habe ja sonst den ganzen Tag nichts zu tun).


    Nachdem meine Freundin im Urlaub über 2 Wochen mit dem BMW gar kein Navigationsgerät hatte, da es mal wieder komplett tot war, und ziellos durch Deutschland geirrt ist, reicht es mir jetzt.



    Für nächsten Mittwoch habe ich wieder einen Termin beim BMW-Händler. Meine Idee: 14-Tages Frist mündlich Vor-Ort und dann zu Beweiszwecken per Einschreiben mit Rückschein setzen mit der Aufforderung zur Reparatur oder nochmaligen Austausch, verstreicht die Frist ohne Antwort, ab zum Anwalt.



    Habt Ihr noch eine Idee oder Anregung wie ich dieses Theater schnellstmöglich über die Bühne bringen kann?



    Vielen Dank.

  • den Wagen für eine sehr ausgiebige Prüfung beim Händler lassen?
    Der soll einfach mal 14 Tage damit spazieren fahren (zur Arbeit, Heimweg, Besorgungsfahrten) - irgendwann wird der Fehler doch mal auftauchen wenns kein Bedienfehler ist.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    den Wagen für eine sehr ausgiebige Prüfung beim Händler lassen?
    Der soll einfach mal 14 Tage damit spazieren fahren (zur Arbeit, Heimweg, Besorgungsfahrten) - irgendwann wird der Fehler doch mal auftauchen wenns kein Bedienfehler ist.



    Beim 1er fährt das Navigationssystem automatisch aus der Verankerung, wenn man den Schlüssel einlegt, da kann man nichts falsch bedienen. :)

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