Brauche mal euren Rat zu einer Gewährleistungssache (PKW)

  • Hi !


    Ich habe zur Zeit folgendes Problem..


    Kurz vor Weihnachten habe ich bei einem "freien" Händler (der allerdings relativ gross ist mit angehöriger BOSCH-Werkstatt, war früher ein BMW Händler) einen Gebrauchtwagen gekauft.


    Er ist EZ 01 (Bj2000) und hat "erst" 36.000km gelaufen und ist Scheckheftgepflegt.


    Nun hörte ich vor ein paar Wochen ein seltsames Gerumpel von der Vorderachse bei leicht unebener Strasse. Als ich neulich bei der Inspektion bein Händler war, stellte sich heraus das die Querlenkerbuchsen vorn defekt sind.


    Reparaturkosten alles in allem ca. 280 Euro.


    Der Defekt (und die Inspektion) trat innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auf.


    Ich habe eine Gebrauchtwagengarantie - aber die lehnt die Regulierung mit dem Hinweis es handele sich um ein Verschleissteil (was meiner Meinung nach nicht zutrifft) ab.
    Auf meinen Hinweis an den Händler das dann ja wohl die Gewährleistung greife (weil eben innerhalb von 6 Monaten Schaden aufgetreten) - schnappte der gleich nach Luft und meinte das bei Übergabe der Fehler nicht vorhanden gewesen sei. Das Fahrzeug sei schliesslich frisch TÜV abgenommen worden und da wäre der Fehler aufgefallen.


    Nun, ich habe ihm bis heute eine Frist gesetzt sich zu überlegen wie der Schaden geregelt wird und das ich ansonsten zum Rechtsanwalt gehen würde.


    Jetzt eben rief der Händler an und bot mir an 50% der Kosten zu tragen, 50% solle ich bezahlen.


    Hmmm, was meint ihr ? Es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen ?
    Das spassige dabei: ich habe 150 Euro selbstbeteiligung bei meiner Rechtsschutz .. also wäre ich mit den 140 Euro (50% der Reparaturkosten) günstiger dabei.


    Wobei ich es recht frech finde das der Händler nicht den vollen Preis übernimmt.


    Zudem viel mir neulich auf das die Reifen recht rissig sind .. obwohl das Profil noch gut ist, habe ich anhand der DOT Nummer herausgefunden das die Reifen 6 jahre alt sind ! Beim stöbern im Netz habe ich einen Hinweis gefunden das man bei einem Gebrauchtwagenkauf keine alten/verschlissenen Reifen akzeptieren muss und auf Gewährleistung neue bzw einwandfreie fordern kann. Weiss jemand dazu näheres ?


    Bin gespannt auf eure Sichtweise :)


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Re: Brauche mal euren Rat zu einer Gewährleistungssache (PKW)


    Zitat

    Original geschrieben von Lobo
    Jetzt eben rief der Händler an und bot mir an 50% der Kosten zu tragen, 50% solle ich bezahlen.


    Bin gespannt auf eure Sichtweise :)


    Gruss, Jörg


    Meine Sichtweise: nimm den Vorschlag an, Betrag ist zu gering darüber zu streiten.
    Und meine ehrliche Meinung: Ich kann Prinzipienreitereien nicht abhaben :D

  • Wähle den für dich stressfreieren Weg.


    Für mich sehe der so aus: 50% akzeptieren und freundlich bleiben.


    Zitat


    Das Fahrzeug sei schliesslich frisch TÜV abgenommen worden und da wäre der Fehler aufgefallen.


    Die Aussage ist absolut lächerlich, denn wer weiß wie die TÜV-Mitarbeiter bei einem Autohaus arbeiten, der lächelt nur müde ;)

  • Re: Re: Brauche mal euren Rat zu einer Gewährleistungssache (PKW)


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Meine Sichtweise: nimm den Vorschlag an, Betrag ist zu gering darüber zu streiten.
    Und meine ehrliche Meinung: Ich kann Prinzipienreitereien nicht abhaben :D


    Ich tendiere im Moment auch eher dazu auf den Vorschlag einzugehen.


    Prinzipien hin oder her.. es gibt nunmal gesetzliche Gewährleistung, ob der Schaden nun 1000 Euro oder 280 Euro beträgt. Der Händler hat schliesslich was an dem Verkauf des Fahrzeugs verdient.


    Edit: ausserdem finde ich es frech sich mit dem Spruch "Es kann kein Mangel bei Übergabe vorhanden gewesen sein wegen TÜV-Überprüfung" generell und konsequent vor der gesetzlichen Gewährleistung zu drücken !


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Hi!
    Der Händler hat ein wenig falsch argumentiert.
    Lagerbuchsen sind Verschleissteile. Zudem, bei der geringen Laufleistung bei nem 6 Jahre alten Auto dürfte er eine Zeit lang gestanden haben. Das macht die Lager zusätzlich feddich.


    Es ist also eher fair von dem Händler, wenn er 50% der Kosten übernimmt.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Hi,


    lass dich auf sowas nicht ein. Der Händler befindet sich in der Gewährleistung und muss für den Schaden aufkommen. Er steht außerdem in Beweispflicht und das kann er nur wenn er ein teures Gutachten anfertigen lässt. Was sich für ihn nicht rechnen wird.


    Also ich würde keinen cent bezahlen.


    Gruß


    Johannes

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  • und dann für 280euro vor gericht gehen? da sind seine eigen kosten für den rechtsstreit ja höher als das was er herrausbekommt.
    und wieso sollte er die 50/50 lösung nicht anehmen. sind beide glaube ich am besten mit bedient.

  • Hi !


    Ja ich denke auch das ich mich auf die 50% einlasse..


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Zitat

    Original geschrieben von Seadart
    lass dich auf sowas nicht ein. Der Händler befindet sich in der Gewährleistung und muss für den Schaden aufkommen. Er steht außerdem in Beweispflicht und das kann er nur wenn er ein teures Gutachten anfertigen lässt. Was sich für ihn nicht rechnen wird.


    Sehr viel Vorsicht!
    Der Händler hat durch den TÜV-Bericht bereits ein Gutachten in der Hand!
    Auch wenn manche Werkstatt-Tüv'ler a bisserl schleifen lassen - ein TÜV Bericht ist immer noch ein, von einem Fachingenieur angefertigtes Gutachten!


    Das gilt jedenfalls schon mal wesentlich mehr, als die Gegendarstellung, das das noch nicht war, und/oder eine Lagerbuchse kein Verschleißteil ist!


    Charlie

    --
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    ---------------

  • Hi !


    Naja,wieviel Wert auf das TÜVgutachten zu legen ist das 6 Jahre alte, rissige Reifen "übersieht".. würde wohl jeder Anwalt deutlich machen können. :rolleyes:


    Zudem beinhaltet die Gewährleistungspflicht auch versteckte Mängel, woher soll der Tüvprüfer durch die Gummimanschette sehen das sich das Lager gerade verabschiedt (im Anfangsstadium) ?


    Meiner Meinung nach gilt jeder Mangel der innerhalb von 6 Monaten auftritt automatisch als bei der Übergabe vorhanden. Darüber gibts auch Gerichtsurteile.
    Auch Verschleissteile sind da nicht grundsätzlich ausgenommen.
    Bremsen z.B. sollten auch nach einem Kauf 6 Monate überstehen und nicht so weit runter sein das man nach 4 Monaten auf Eisen bremst (bei durchschnittlicher Kilometerleistung) !


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

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