Hi !
Ich habe zur Zeit folgendes Problem..
Kurz vor Weihnachten habe ich bei einem "freien" Händler (der allerdings relativ gross ist mit angehöriger BOSCH-Werkstatt, war früher ein BMW Händler) einen Gebrauchtwagen gekauft.
Er ist EZ 01 (Bj2000) und hat "erst" 36.000km gelaufen und ist Scheckheftgepflegt.
Nun hörte ich vor ein paar Wochen ein seltsames Gerumpel von der Vorderachse bei leicht unebener Strasse. Als ich neulich bei der Inspektion bein Händler war, stellte sich heraus das die Querlenkerbuchsen vorn defekt sind.
Reparaturkosten alles in allem ca. 280 Euro.
Der Defekt (und die Inspektion) trat innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auf.
Ich habe eine Gebrauchtwagengarantie - aber die lehnt die Regulierung mit dem Hinweis es handele sich um ein Verschleissteil (was meiner Meinung nach nicht zutrifft) ab.
Auf meinen Hinweis an den Händler das dann ja wohl die Gewährleistung greife (weil eben innerhalb von 6 Monaten Schaden aufgetreten) - schnappte der gleich nach Luft und meinte das bei Übergabe der Fehler nicht vorhanden gewesen sei. Das Fahrzeug sei schliesslich frisch TÜV abgenommen worden und da wäre der Fehler aufgefallen.
Nun, ich habe ihm bis heute eine Frist gesetzt sich zu überlegen wie der Schaden geregelt wird und das ich ansonsten zum Rechtsanwalt gehen würde.
Jetzt eben rief der Händler an und bot mir an 50% der Kosten zu tragen, 50% solle ich bezahlen.
Hmmm, was meint ihr ? Es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen ?
Das spassige dabei: ich habe 150 Euro selbstbeteiligung bei meiner Rechtsschutz .. also wäre ich mit den 140 Euro (50% der Reparaturkosten) günstiger dabei.
Wobei ich es recht frech finde das der Händler nicht den vollen Preis übernimmt.
Zudem viel mir neulich auf das die Reifen recht rissig sind .. obwohl das Profil noch gut ist, habe ich anhand der DOT Nummer herausgefunden das die Reifen 6 jahre alt sind ! Beim stöbern im Netz habe ich einen Hinweis gefunden das man bei einem Gebrauchtwagenkauf keine alten/verschlissenen Reifen akzeptieren muss und auf Gewährleistung neue bzw einwandfreie fordern kann. Weiss jemand dazu näheres ?
Bin gespannt auf eure Sichtweise
Gruss, Jörg