Ok, danke für die erste Einschätzung.
Gemeinsame Probefahrt wurde (vor Ablauf der 6 Monate) gemacht, darauf hin wurde auch etwas versucht, was jedoch keinen Erfolg brachte.
Die Frage ob ein Verschleißteil wie ein Radlager aber überhaupt unter die Gewährleistung fällt bleibt aber im Raum stehen...
edit: Radlager ist kein Verschleißteil!?!? :eek: Sicher...?