Brauche mal euren Rat zu einer Gewährleistungssache (PKW)

  • In der Tat hätte der Kia-Händler im EU-Ausland den Wagen beim Verkauf anmelden müssen.
    Hast du denn einen Garantie Eintrag im Serviceheft?


    Trotzdem sollte dein Importeur möglichst schnell dem EU - Verkäufer die Pistole auf die Brust setzen.

    Hat der Importeur denn beim Verkaufsgespräch die Garantie erwähnt oder steht sie gar im Kaufvertrag?

  • Der Importeur ist ein deutscher KIA Vertragshändler, der den Wagen bei einem niederländischen KIA Vertragshändler gekauft hat. Das Auto hatte keine Erstzulassung im In- oder Ausland, somit konnte der niederländische KIA Händler die Garantie beim Verkauf an den deutschen Händler ja auch noch nicht anmelden. Das der Wagen die vollen 36 Monate Garantie hat wurde mir im Kaufvertrag zugesichert. Angeblich hat mein deutscher KIA Händler seinen Verkäufer auch schon x mal angerufen. Laut Aussage des niederländischen Händlers ist der Wagen von ihm auch Anfang Januar zur Garantie gemeldet worden. Wenn ich aber zu einer KIA Werkstatt fahre steht der Wagen da noch nicht im System und auch mein KIA Vertragshändler kann mir noch nicht bestätigen, dass der Wagen gemeldet wurde. Ich hab auch schon bei KIA Deutschland angefragt, die sagen mir auch nur das der Wagen noch nicht drin steht und ich meinen Händler drauf hinweisen soll, dass der Wagen sofort zur Garantie zu melden ist. Und nun? Ich kann nichts machen außer abwarten. Selbst wenn ich meinem Händler nun eine Frist setzte, was würde dann nach Fristablauf passieren, was kann ich dann von ihm verlangen? Im Grunde ja nichts, da er die Erstellung des Zweitschlüssels ja sogar schon bezahlt hat (obwohl diese eben noch garnicht durchgeführt wurde).


    Was ist mit der Beule, ist sowas im Rahmen der Gewährleistung abgedeckt (Beweistlastumkehr) oder muss man sowas direkt bei Übergabe reklamieren?

  • Ich weiß es nur so, dass der ausländische Händler das Serviceheft auf der Garantieseite mit dem Verkauf an den deutschen Händler abstempelt und mit diesem Tag auch die Garantiezeit zu laufen beginnt.
    Das war zumindest bei mir so, ich habe vor etwas über 5 Jahren einen spanischen Rio auch bei einem deutschen Kiahändler gekauft.


    Mit der Beule wird es schwierig werden, da kannst du eigentlich nur auf Kulanz hoffen, vielleicht weist du ihn freundlich darauf hin, dass das mit dem Schlüssel und der Garantieeintragung nicht so toll ist.
    Wenn er aber auch ein Kiahändler ist, verstehe ich nicht, dass er bei der Zentrale nichts erreichen kann.

  • Im Garantieheft ist kein Stempel drin. Mir wurde beim Kauf gesagt, dass ich den nicht brauche, die Garantie wird im System hinterlegt und damit hat es sich.
    Freiwillig wird er wegen der Beule nichts machen, hab ihn ja schon drauf hingewiesen.
    Seit dem 01.01. gibts bei KIA ja auch 7 Jahre Garantie anstatt nur 3 wie es vorher war, aber laut seiner Aussage kann ich die 7 Jahre nicht bekommen, obwohl die Garantie ja nun offiziell immernoch nicht begonnen hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Knapp daneben, es ist ein KIA.



    Hyundai und KIA gehören zusammen, ein Konzern - zwei Marken.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Und wieso hörte es ich für dich nach Hyundai an? Gibts die Probleme bei dem Konzern öfters?


    Nein, aber die werden gerne aus dem Ausland gekauft aber vom verkaufenden Händler vergessen bei Hyundai zu melden.


    Worauf ich hinauswollte ist, das jeder Hyundai Händler die Fahrzeuge melden kann und auch soll, ergo müssen sie genauso wenn sie keine Garantie mehr haben (vergessene Inspektion etc.) vom Händler gesperrt werden.

  • Aus aktuellem Anlass hole ich diesen "Allgemeinen Gebrauchtwagen Gewährleistungs Frage Thread" mal wieder hoch... ;)


    Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt, zusätzliche, zweijährige Gebrauchtwagen abgeschlossen (Vermittlung durch den Händler).
    Ich war bereits zwei, dreimal dort wegen verschiedener Sachen, u.a. auch wegen Geräuschen aus dem Bereich Vorderachse in Linkskurven. Gefunden wurde nichts, bzw. mal wolle ja auch nichts "auf Verdacht" austauschen.


    Verschiedene andere Werkstätten vermuten verschiedene Ursachen. Für am plausibelsten halte ich den Verdacht auf defektes Radlager vorne links (Geräusche nur in Linkskurven bis etwa Geradeausfahrt, in Rechtskurven nichts zu hören).


    Mittlerweile sind 7 Monate ab Kauf vergangen.


    Folgende Fragen:

    • Wie am besten vorgehen?
    • Wenn Radlager, ist das dann (überhaupt) eine Gewährleistungssache? Oder schlicht ein Verschleißteil (km Stand bei Kauf 61', jetzt 67')? Wenn letzteres, dann übernimmt das auch wohl kaum (nicht nachgeschaut) die Gebrauchwagengarantie.
    • Was ist wenn man das Radlager tauschen würde, es das dann aber doch nicht gewesen wäre? Wie gehts dann weiter?


    Solltet ihr/ sollten wir zum Schluß kommen, der Händler kann nichts dafür und dafür auch nicht "haftbar" gemacht werden, dann würde ich eh in ne andere Werkstatt gehen. Thema Vertrauen und "gute" Erfahrung und so...


    Meinungen? Tipps??
    Danke :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • wichtig wäre zu aller erst, ob der Händler das Problem auch als Problem erkennt. habt ihr gemeinsam eine probefahrt gemacht, bei der du ihm gezeigt hast, was das Problem ist?


    wenn das der fall ist, dann ist das nach den 7 Monaten erstmal grundsätzlich eine gewährleistungsfrage. die anschluss-garantie hat damit nichts zu tun und sie sollte auch erst nach der Gewährleistung beginnen, ausser sie deckt mehr als die Gewährleistung ab (was eher nicht der fall ist). in den Bedingungen der garantie steht dann auch ziemlich klar, was bezahlt wird und was nicht.


    und dann kann es dir letztlich egal sein, ob der Händler den fehler gleich findet oder auf verdacht 30 teile austauschen muss... das ist sein Problem und nicht deins. stell ihm das Fahrzeug hin und sag ihm er soll den mangel beseitigen, wie auch immer er das anstellen mag.
    will er das nicht oder schafft es nicht, kannst du ihm mal einen wandel des kauvertrags androhen. dann aber auch bezgl. wandel informieren. vor allem solltest du dann auch anfangen beweise zu sammeln, dass der mangel vor ablauf der Gewährleistung bestand und du den Händler zur mängelbeseitigen aufgefordert hast. am besten alles schriftlich.

  • stanglwirt: dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
    Geräusche während der Kurvenfahrt ist mit ziemlicher Sicherheit das Radlager.
    Das ist kein Verschleißteil. Bremsen u.ä. sind Verschleißteile.
    Bei einem meiner früheren Autos war das auch defekt. Cargarantie hattte damals 70% Material und 100% vom Lohn gezahlt. Die restl. 30% der Händler, da es noch im 1. Jahr der Gewährleistung war.

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