guten tag,
meines wissens nach ist eine hauptuntersuchung beim tüv keine garantie für irgendetwas. wenn mir heute der tüv bescheinigt, dass mein fahrzeug verkehrssicher ist und morgen verliere ich bei der fahrt ein rad mit radlager, dann habe ich keine möglichkeit, mich auf den tüv bericht zu berufen und von irgendjemandem schadenersatz zu verlangen.
das "falsche" an dem händler ist, dass er so tut, als wäre der tüv bericht ein qualitätsmerkmal. der gleiche händler würde einen gebrauchtwagen nicht besser bewerten, weil diese gerade eine tüv untersuchung erfolgreich abgeschlossen hat. da würde der händler dir jederzeit klar machen, dass das gar nichts über qualität und zustand eines gebrauchtwagens aussagen kann.
ich habe allerdings keine ahnung, wie es mit der beweislast bei einer gesetzlichen gewährleistung auf gebrauchtfahrzeuge aussieht.
ob die lager verschleißteile sind oder nicht, dass sollten die garantiebedingungen hergeben. wenn sie dort nicht speziell aufgeführt sind, dann sollten dies keine klassischen verschleißteile sein. bei guter pflege halten die lager locker 150.000km und mehr. ich fahre meine autos meist so richtung 120.000km und habe sowas noch nie tauschen müssen. allerdings gefällt dem lager eine lange standzeit wirklich nicht. und wenn es vor der standzeit nicht richtig gewartet wurde (vor dem verkauf macht keiner mehr eine fällige inspektion), dann kann das lager schaden nehmen.
ich würde es wenn über die schiedsstelle des handwerks versuchen. das ist günstig und auch meist recht fair. evtl. reicht ja auch schon der hinweise darauf, dass der händler den schaden ganz übernimmt.
sonst frag doch mal bei einer anderen werkstatt, was das material kostet. wenn dies billiger als die 50% prozent ist, dann schlage ihm vor, dass du das material und er den lohn bezahlt.