Brauche mal euren Rat zu einer Gewährleistungssache (PKW)

  • guten tag,


    meines wissens nach ist eine hauptuntersuchung beim tüv keine garantie für irgendetwas. wenn mir heute der tüv bescheinigt, dass mein fahrzeug verkehrssicher ist und morgen verliere ich bei der fahrt ein rad mit radlager, dann habe ich keine möglichkeit, mich auf den tüv bericht zu berufen und von irgendjemandem schadenersatz zu verlangen.


    das "falsche" an dem händler ist, dass er so tut, als wäre der tüv bericht ein qualitätsmerkmal. der gleiche händler würde einen gebrauchtwagen nicht besser bewerten, weil diese gerade eine tüv untersuchung erfolgreich abgeschlossen hat. da würde der händler dir jederzeit klar machen, dass das gar nichts über qualität und zustand eines gebrauchtwagens aussagen kann.


    ich habe allerdings keine ahnung, wie es mit der beweislast bei einer gesetzlichen gewährleistung auf gebrauchtfahrzeuge aussieht.


    ob die lager verschleißteile sind oder nicht, dass sollten die garantiebedingungen hergeben. wenn sie dort nicht speziell aufgeführt sind, dann sollten dies keine klassischen verschleißteile sein. bei guter pflege halten die lager locker 150.000km und mehr. ich fahre meine autos meist so richtung 120.000km und habe sowas noch nie tauschen müssen. allerdings gefällt dem lager eine lange standzeit wirklich nicht. und wenn es vor der standzeit nicht richtig gewartet wurde (vor dem verkauf macht keiner mehr eine fällige inspektion), dann kann das lager schaden nehmen.


    ich würde es wenn über die schiedsstelle des handwerks versuchen. das ist günstig und auch meist recht fair. evtl. reicht ja auch schon der hinweise darauf, dass der händler den schaden ganz übernimmt.


    sonst frag doch mal bei einer anderen werkstatt, was das material kostet. wenn dies billiger als die 50% prozent ist, dann schlage ihm vor, dass du das material und er den lohn bezahlt.

  • Mal abgesehen davon, daß die 50/50 Lösung sicher die Stressfreiere ist, sehe ich das eigentlichlich genaus so wie du:

    Zitat

    Original geschrieben von Lobo
    Meiner Meinung nach gilt jeder Mangel der innerhalb von 6 Monaten auftritt automatisch als bei der Übergabe vorhanden. Darüber gibts auch Gerichtsurteile.
    Auch Verschleissteile sind da nicht grundsätzlich ausgenommen.
    Bremsen z.B. sollten auch nach einem Kauf 6 Monate überstehen und nicht so weit runter sein das man nach 4 Monaten auf Eisen bremst (bei durchschnittlicher Kilometerleistung) !


    Und dann kommen da ja noch die Reifen dazu?! Wie will er's da machen? Du die vorderen, er die hinteren!? :D
    Auch wenn die Lager ein Verschleißteil sein mögen, und somit evtl. wirklich von der Versicherung nicht abgedeckt sind (kann ich mir schon vorstellen), dann aber sicher nicht so ohne weiteres nach so geringer km-Leistung!
    Meine Meinung: (ohne mir genau darüber bewusst zu sein, obn das auch rechtlich hinhaut! TT'ler wo seid ih!?)
    Der Händler soll mal schön zahlen! Und zwar alles! Teile, Einbau und auch die Reifen! Frist setzen wenn er sich quer stellt, mit RA drohen, fertich. Die Meisten machens dann. Und die SB von 150€ bekommst ja nach dem Gewinn des Streits eh wieder... ;)


    Über die Realitätsferne dieser neuen Gesetzgebung sei mal extra nichts gesagt, DU machst die Gesetze ja schließlich nicht... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Hi. Muss diesen Threadmal wieder pushen.
    Hab Ende August einen Skoda Fabia bei einem Mercedes-Benz-Jahreswagenhändler gekauft. So weit so gut. 12 Monate Gewährleistung habe ich durch den Kauf vom Händler selbstverständlich auch.


    Nun tritt leider häufiger ein bei diesem Modell bekannter Fehler auf: Egal wie die Lüftung eingestellt ist (kalt, mittel, warm) fängt sie einfach an mit voller Leistung zu heizen. Die Stellmotoren für die Temperaturregelklappe sind defekt. Laut Skoda-Werkstatt ist da nichts auf Kulanz zu machen, weil der Wagen am 20.09.2003 zugelassen wurde und die dies nur innerhalb von drei Jahren kostenfrei raprieren würden.


    Mein Händler müsste meines Erachtens jetzt die Reparatur unentgeltlich vornehmen, oder? Meiner Meinung nach handelt es sich dabei nämlich nicht um ein Verschleissteil.


    Was meint Ihr?


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

  • Hmm, ja. Ich denke schon, daß das auf Garantie gehen müsste.
    Stellmotoren sind doch keine Verschleissteile, oder? :confused:


    Du hast doch sicherlich bei Kauf des Wagens Versicherungsunterlagen (Car Garantie?) bekommen. Da müssste drin stehen, was alles unter die Gewährleistung fällt.


    Sunnystar

  • Nunja, ob das der Hersteller kostenlos Repariert oder nicht dürfte Dir ziemlich egal sein. Der HÄNDLER geht DIR gegenüber ne Gewährleistungsverpflichtung ein.
    Ob der Hersteller das für den Händler kostenlos repariert oder ob er evtl. Garantie drauf gibt oder nicht hat Dich IMHO in diesm Falle überhaupt nicht zu kümmern.


    Garantie gibts vom Hersteller, aber wie gesagt, der Händler hat die Gewährleistung an den Füßen.


    Charlie


    P.S.: Andi, bietet die Capitol nicht auch Gewährleistungsversicherungen an? Frag doch einfach mal Deinen Chef! :D
    *SCNR*

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------



  • Sollte der PKW diesen Mangel bei Übergabe an den Käufer diesen Mangel aufgewiesen haben, liegt ein Sachmangel vor, so dass dem Käufer grds. Mängelrechte zustehen, primär Nacherfüllung durch kostenlose Reparstur oder Lieferung eines mangelfreien PKWs ( ;) ), sekundäre nach weiteren Schritten dann Minderung, Rücktritt oder gar Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüche.


    Wenn Verkäufer der Händler war (Stichwort: Agenturgeschäft) und der Käufer den PKW für den Privatgebrauch erworben hat, beträgt die Verjährungsfrist der Mängelrechte 24 Monate, falls diese Frist vertraglich abbedungen wurde, dann ggf. nur 12 Monate. Weniger geht nicht.


    Beim Nachweis der Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe hilft in dieser Konstellation die Vermutungswirkung des § 476 BGB. Die Serienfehlereigenschaft spricht ebenfalls sehr dafür.


    Auch für ein Verschleißteil muss der Verkäufer Gewähr leisten. Das gegenteilige Gerücht lässt sich wohl nicht ausrotten. Einzig der Nachweis der Mangelhaftigkeit eines solchen Bauteils bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist regelmäßig deutlich erschwert.


    Angenommen der Händler hätte dem Käufer einen Skoda mit einer nachweislich schon bei der Übergabe gebrochenen Bremsscheibe verkauft, weil er eine Sichtprüfung und Probefahrt vergessen hat. Wegen der defekten Bremsscheibe setzt der Käufer den Skoda gegen eine Mauer - Totalschaden.


    Würdet ihr den Käufer dann leer ausgehen lassen wollen?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich muss das auch nochmal hochholen, aus aktuellem Anlass .
    Ich werde mir morgen einen (anderen) Wagen von einem Fähnchenhändler anschauen und eine Probefahrt zu einer befreundeten Kfz-Werkstatt machen.
    Der Händler hat heute bei einer kurzen Besichtigung schon gleich gemeint, er würde den Wagen nur als "Bastlerfahrzeug" ohne Garantie usw verkaufen. Wenn 500m hinter dem Tor der Motor verrecken würde, wäre das mein Problem (weisss du Kollega... :rolleyes: )


    Meine Frage dazu:
    Unter welchen Voraussetzungen kann der Händler die Gewährleistung wirksam ausschließen!? Geht das denn überhaupt ? Stichwort: Bastlerfahrzeug.


    Mir geht es nicht darum mich bei einem 10 Jahre alten Auto mit und für jeden Scheiss abzusichern, aber ins Messer laufen würde man ja auch nur ungern... ;)


    Ich habe mal ein wenig gegoogelt und bin bei genau diesem Thema (Bastlerfahrzeug steh im Kaufvertrag) zu keinem eindeutigem Ergebnis gekommen.


    booner? ;) :D


    Man könnte dem ganzen Stress natürlich entgehen, allerdings ist der Preis für den Wagen eigentlich mehr als fair, so daß ich noch nichtmal groß handeln würde. Vorausgesetzt natürlich die Karre ist halbwegs in Ordnung...


    Vielleicht kurze Stichpunkte, was z.B. im Kaufvertrag drinstehen sollte (Onlineanzeige liegt ausgedruckt neben mir, Stichwort: zugesicherte Eigenschaften), und was besser nicht...


    Wäre euch für eine schnelle Antwort sehr Dankbar!


    Gruß
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Das kann man so pauschal nicht sagen.


    Denn die Gewährleistungsdauer kann er einem Privaten ggü. nur auf mindestens 12 Monate verkürzen. Bleibt also nur der Weg über eine Beschaffenheitsvereinbarung als komplett funktionslos ("Bastlerfahrzeug").


    I.d.R. dürfte es sich um ein Umgehungsgeschäft handeln.
    Das spielt z.B. rein, wie hoch der Kaufpreis ist, ob das Fzg. als fahrtüchtig
    verkauft wird, ob es eine TÜV-Plakette besitzt, die noch eine gewisse Gültigkeit aufweist, ob es ein Unfallfahrzeug ist usw.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Das kann man so pauschal nicht sagen.


    Ja ja, immer dieses Juristengeschwätz... :D

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Denn die Gewährleistungsdauer kann er einem Privaten ggü. nur auf mindestens 12 Monate verkürzen. Bleibt also nur der Weg über eine Beschaffenheitsvereinbarung als komplett funktionslos ("Bastlerfahrzeug").


    Mit 12 Monaten ist klar.
    Diese Sache mit dem "Bastlerfahrzeug" kann man (Grundsätzlich) so machen!?
    Ist ja krass...

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    I.d.R. dürfte es sich um ein Umgehungsgeschäft handeln.
    Das spielt z.B. rein, wie hoch der Kaufpreis ist, ob das Fzg. als fahrtüchtig
    verkauft wird, ob es eine TÜV-Plakette besitzt, die noch eine gewisse Gültigkeit aufweist, ob es ein Unfallfahrzeug ist usw.


    Davon geh ich jetzt auch mal aus, daß es der Umgehung dient...
    Kaufpreis ist 1200€ für einen 10Jahre alten Corsa, TÜV bis 3/07, 115tkm.
    So gesehen käme er damit wieder hin, allerdings wird der Wagen natürlich (bis auf eine etwas größere Beule) in "Top Zustand" angepriesen... ;)


    Schwierig...


    Ich hab keinen Bock mich mit den Leuten zu streiten, denn darauf würde es mit Sicherheit hinauslaufen... :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi


    Mit 12 Monaten ist klar.
    Diese Sache mit dem "Bastlerfahrzeug" kann man (Grundsätzlich) so machen!?
    Ist ja krass...


    Davon geh ich jetzt auch mal aus, daß es der Umgehung dient...



    Da hast du mich jetzt falsch verstanden. Sobald diese Beschaffenheitsvereinbarung als "Schrott" ein Umgehungsgeschäft darstellt, kann sich der Verkäufer auf diese Beschaffenheitsvereinbarung nicht mehr berufen. Da kann man zum einem daraus herleiten, wenn sich der Verkäufer wie in deinem Fall widersprüchlich verhält, also erst mit einem Top-Fahrzeug mit Delle wirbt, andererseits in den Vertrag aber "Bastlerfahrzeug" aufnimmt. Zum anderen stellt es regelmäßig eine Umgehung des § 475 I BGB dar.


    Grds. sind die Parteien in der Vereinbarung einer für das Vorliegen von Mängeln maßgeblichen Soll-Beschaffenheit frei. Jedoch kann eine solche Vereinbarung mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs u.U. nicht vereinbar sein (siehe Kriterien iim letzten Post), dann wird man eine Umgehung vermuten können, die eben unzulässig ist. Dann liegt keine subjektive Beschaffenheitsvereinbarung vor, so dass Mängel nach dem objektiven Mangelbegriff geltend gemacht werden können. Bei der Bestimmung dieses Mangelbegriffs muss sich der Verkäufer dann auch seine vorherige Werbung zurechnen lassen.


    Zitat


    Kaufpreis ist 1200€ für einen 10Jahre alten Corsa, TÜV bis 3/07, 115tkm.
    So gesehen käme er damit wieder hin, allerdings wird der Wagen natürlich (bis auf eine etwas größere Beule) in "Top Zustand" angepriesen... ;)


    Wie weit liegt der Preis denn unter Liste? So billig klingt es ja auch nicht...


    Zitat


    Ich hab keinen Bock mich mit den Leuten zu streiten, denn darauf würde es mit Sicherheit hinauslaufen... :rolleyes:


    Dann geh woanders kaufen!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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