HAllo.
Also hab ein neues Handy aus einer Vertragsverlängerung bekommen. Leider habe ich die beiliegende Rechnung verloren. Habe ich dennoch noch die 2 Jahre Herstellergarantie? Wenn ja wie läuft es dann ab wenn das Handy einen Deffekt hätte?
Danke
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HAllo.
Also hab ein neues Handy aus einer Vertragsverlängerung bekommen. Leider habe ich die beiliegende Rechnung verloren. Habe ich dennoch noch die 2 Jahre Herstellergarantie? Wenn ja wie läuft es dann ab wenn das Handy einen Deffekt hätte?
Danke
Normalerweise hast du ohne Rechnung auch keinen Anspruch auf Garantie / Gewährleistung. Vielleicht lässt du dir den Lieferschein von deinem Anbieter einfach noch einmal zufaxen.
Re: Herstellergarantie auch ohne Rechnung ???
ZitatOriginal geschrieben von Zacherl
HAllo.
Also hab ein neues Handy aus einer Vertragsverlängerung bekommen. Leider habe ich die beiliegende Rechnung verloren. Habe ich dennoch noch die 2 Jahre Herstellergarantie? Wenn ja wie läuft es dann ab wenn das Handy einen Deffekt hätte?
Danke
Bei Motorola geht das ohne Rechnung.
Re: Re: Herstellergarantie auch ohne Rechnung ???
ZitatOriginal geschrieben von Gibbs
Bei Motorola geht das ohne Rechnung.
Theoretisch geht es bei allen Herstellern ohne Rechnung, da die Herstellungsdaten in Codes vom Handy oder anhand der IMEI nachzuvollziehen sind.
Re: Re: Re: Herstellergarantie auch ohne Rechnung ???
ZitatOriginal geschrieben von trauerbrandung
Theoretisch geht es bei allen Herstellern ohne Rechnung, da die Herstellungsdaten in Codes vom Handy oder anhand der IMEI nachzuvollziehen sind.
Wird aber in der Regel nicht gerne von Hersteller angewendet. Zwischen Produktion und Verkauf durch einen Händler können gerne mal 3 Monate liegen. Das ist keine Seltenheit. Und der Herstellergarantieanspruch beginnt bei jedem Hersteller ab Verkauf an den Verbraucher und nicht ab Herstellungsdatum.
In Streitfällen, wie zum Beispiel fehlende Verkaufsrechnung, Lieferschein etc., ziehen viele Hersteller das Datum der Produktion heran. Jedoch kann es dann sein, dass diese Datum vom Verkauf abweicht (wie oben beschrieben) und Du dann „leider“ Pech haben könntest weil die Produktion vielleicht 26 Monate zurück liegt.
Re: Re: Re: Herstellergarantie auch ohne Rechnung ???
ZitatOriginal geschrieben von trauerbrandung
Theoretisch geht es bei allen Herstellern ohne Rechnung, da die Herstellungsdaten in Codes vom Handy oder anhand der IMEI nachzuvollziehen sind.
wenn in den Garantiebedingungen steht, dass ein Kaufbeleg vorhanden sein muss, dann ist er nicht dazu verpflichtet das ganze auch ohne zu akzeptieren.
Meistens wird das zwar gemacht, einen rechtlichen Anspruch darauf gibt's aber nicht.
Frag doch einfach mal in dem Shop nach in dem Du das Gerät erworben hast.
Die können Dir mit Sicherheit eine Kopie der Rechnung zusenden/aushändigen. Einfach mal nett fragen.
- Hat der Hersteller das Recht die Garantie zu verweigern, wenn die Rechnung nur noch in Kopie vorliegt? Das fordern wohl manche, allerdings ist das überhaupt nicht nachvollziehbar, da über die IMEI-Nummer auf der Rechnung kein Mißbrauch (z.B. mit einer Zweitkopie) erfolgen kann. Wäre interessant ob es da schon mal eine Gerichtsentscheidung dagegen gab.
- Und kann der Verbraucher ein Recht auf Herstellergarantie ohne Rechnung geltend machen, wenn das Gerät auf jedenfall innerhalb der Zeit liegt (da die Garantie schon gerechnet vom Herstellungsdatum nicht abgelaufen wäre)?
ZitatOriginal geschrieben von handyschnur
- Hat der Hersteller das Recht die Garantie zu verweigern, wenn die Rechnung nur noch in Kopie vorliegt? Das fordern wohl manche, allerdings ist das überhaupt nicht nachvollziehbar, da über die IMEI-Nummer auf der Rechnung kein Mißbrauch (z.B. mit einer Zweitkopie) erfolgen kann. Wäre interessant ob es da schon mal eine Gerichtsentscheidung dagegen gab.
- Und kann der Verbraucher ein Recht auf Herstellergarantie ohne Rechnung geltend machen, wenn das Gerät auf jedenfall innerhalb der Zeit liegt (da die Garantie schon gerechnet vom Herstellungsdatum nicht abgelaufen wäre)?
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers gegenüber dem Verbraucher. Es gibt keine rechtliche Grundlage welche die Leistungen vorschreibt. Rein theoretisch kann ein Hersteller eine Garantie aus „irgendwelchen fadenscheinigen Argumenten“ ablehnen und diese nach gut dünken diktieren. Sie dürfen einzig und allein nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen. Aber auch das ist nicht rechtlich durchsetzbar.
also normalerweise kann man sich recht problemlos eine rechnugskopie im Nachhinein schicken lassen...
Beim Streitfällen reicht einem dann auch oft ein Kontoauszug aus dem zu erkennen ist, dass es sich wohl um dieses Produkt gehandelt hat
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