Normalerweise solltest du auf Nachfrage in dem Shop eine Rechnungskopie bekommen, die müssen ihren Kram ja schließlich 10 Jahre aufheben..
ZitatOriginal geschrieben von handyschnur
- Hat der Hersteller das Recht die Garantie zu verweigern, wenn die Rechnung nur noch in Kopie vorliegt? Das fordern wohl manche, allerdings ist das überhaupt nicht nachvollziehbar, da über die IMEI-Nummer auf der Rechnung kein Mißbrauch (z.B. mit einer Zweitkopie) erfolgen kann. Wäre interessant ob es da schon mal eine Gerichtsentscheidung dagegen gab.
Also ich schicke zur Reparatur immer nur eine Rechnungskopie mit, die wollen das Original nicht(würde ich auch nicht mitschicken).
Ob du nun noch ein Orignal oder nurnoch eine Kopie hast kann der Hersteller kaum prüfen..