ZitatAlles anzeigen
ECOline für gesetzlich Versicherte: Tarif GZEX1
Erstattet werden:
Zahnärztliche Heilbehandlung
zu 90 % die Aufwendungen für
* Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays, unter Anrechnung der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer ggf. bestehenden weiteren privaten Zahnersatzzusatzversicherung – bei Nicht-Inanspruchnahme der GKV-Leistung beträgt der Erstattungssatz 50 % anstelle von 90 % (summenmäßige Begrenzung der Versicherungsleistungen in den ersten sechs Jahren nach Versicherungsbeginn);
* plastische Zahnfüllungen unter Anrechnung der Vorleistung der GKV (summenmäßige Begrenzung);
Stationäre Heilbehandlung
100 % bei Aufwendungen für:
* GKV-Zuzahlung des Versicherten im Krankenhaus;
* Mehrkosten bei Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses. Werden keine Leistungen der GKV nachgewiesen, werden Aufwendungen bis zu der Höhe erstattet, wie sie bei Vorleistung durch die GKV zu erstatten wären;
* Kosten des Transports zum/vom Krankenhaus bis 100 km;
Sehhilfen
100 % der nach evtl. GKV-Vorleistung verbleibenden Aufwendungen für Sehhilfen, d.h. für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen (summenmäßige Begrenzung); für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine GKV-Vorleistung nachzuweisen;
Heilpraktiker
80 % der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen (außer Psychotherapie) einschließlich der verordneten Arzneimittel (summenmäßige Begrenzung);
Auslandsreisen
bei kurzfristigen Auslandsreisen bis zu acht Wochen 100 % der nach GKV-Vorleistung verbleibenden Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Rücktransport/Bestattung/Überführung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung);
Weitere Leistungen
Zahlung eines Kurtagegeldes für bis zu 22 Tage.
Also ich habe diesen Tarif bei der CENTRAL Krankenversicherung .
Hier die genaue Beschreibung.
Kostet mich € 19,29 monatlich, da ich erst 27 Jahre war.
Die Karenzzeit bei Zahnerstz liegt bei 9 Monaten und die bei Sehhilfen bei 3 Monaten. Wenn ein Befund schon erstellt ist, kann man die Karenzzeit natürlich nicht umgehen, sondern die verlängert sich. D.h. in dem Threaderstellerfall keine Chance, ähnlich der bereits genannten Rechtsschutzvariante. Ich würd es auch nicht probieren, denn die bekommen das raus, wenn schon vorher ein Befund war.
Falls nähere Infos nötig sind, gerne PN.
Gruß Gunn