Eigenheim Neubau was ist steuerlich absetzbar ?

  • Zitat

    Original geschrieben von icu2
    Wenn ich selber darin wohnen ist es "Luxus", wenn ich vermiete ist es dann "Normal" und steuerlich absetzbar ?



    Wenn es so währe hätte ich die Frage doch nicht gestellt, oder?


    Das ist einfach. Wenn du selber drin wohnst, ist es dein Vermögen und für dich.


    Wenn du es vermietest ist es Teil deines Einkommens und du mußt die Miete versteuern. Kannst aber im Gegenzug alles was zu Erhalt des Einkommens dient absetzen. Also eine Renovierung weil die Bude sonst keiner nimmt. Ich kann meine Privatfahrten zum Aldi nicht absetzen, aber meinen Arbeitsweg schon - weil dieser dient dem Erhalt meines Einkommens.


    Ok, gut. Natürlich muß ich auch zu Aldi und Co. weil ich ja was zum essen brauche. Aber da müsste ich so oder so hin. Auch ohne Arbeit.


    bastian

  • Zitat

    Original geschrieben von icu2
    Und die Mandanten kommen alle weil Sie mehr Steuern zahlen wollen, richtig?


    nein, aber sie bezahlen für die Auskünfte auch und versuchen sie nicht kostenlos im Netz zu schnorren. Denn dann kommen nämlich solche falschen Informationen raus, wie Du sie angeblich irgendwo gelesen hast.


    Übrigens, die Finanzbeamten dürfen Dich nicht anlügen, sie müssen Dir soviel wie möglich bei Fragen o.ä. helfen. Wenn sie natürlich etwas nicht wissen oder falsch wissen kann man nichts machen, aber sie geben auf keinen Fall vorsätzlich falsche Auskünfte.


    Zitat

    Original geschrieben von icu2
    Und genau diese Unterschied konnte ich nicht nachvollziehen.
    Mieter kann Handwerkerrechnung absetzen, Eigentümer kann nicht, Eigentümer der vermietet kann. Richtig so?


    nein nicht richtig. Ein Mieter kann auch nicht eine Tür die er austauscht absetzen das ist falsch. Das einzige was seit einiger Zeit geht, ist das der Mieter die Arbeitszeit für den Austausch der Tür (nur Dienstleistung kein Material!) bis zu 20% der Rechnung max. EUR 600,-/Jahr absetzen kann. Dies soll die Schwarzarbeit eindämmen, da viele doch sonst zum Handwerker sagen das er das schwarz machen soll, damit sie wenigstens etwas sparen.. :flop:
    Aber für das Material o.ä. kann man nichts absetzen, wäre ja auch noch schöner.
    Der Vorteil für den Staat bei obiger Sache ist ja, das der Handwerker gesichert eine Rechnung schreiben und daher den Betrag versteuern muss.


    Zitat

    Original geschrieben von icu2
    Wenn ich selber darin wohnen ist es "Luxus", wenn ich vermiete ist es dann "Normal" und steuerlich absetzbar ?


    nicht richtig. Wenn Du vermietest, dann versuchst Du Einnahmen zu erzielen, diese Einnahmen müssen versteuert werden. Den Aufwand den Du aber benötigst um Dein Mietobjekt in gutem Zustand zu halten, kannst Du von den Einnahmen abziehen.
    Wenn Du privat selbst in dem Haus wohnst, erzeugst Du ja keine steuerpflichtigen Einnahmen aber die Ausgaben willst Du trotzdem irgendwo verrechnen.


    Zitat

    Original geschrieben von icu2
    Wenn es so währe hätte ich die Frage doch nicht gestellt, oder?


    dies war nur ein Bezug auf Deinen ersten Satz in Deinem Posting an mich.



    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    nein, aber sie bezahlen für die Auskünfte auch und versuchen sie nicht kostenlos im Netz zu schnorren. Denn dann kommen nämlich solche falschen Informationen raus, wie Du sie angeblich irgendwo gelesen hast.


    Erstens: Versuche ich nicht irgendeine Antwort im Netz zu schnorren
    Zweitens: Wenn das Steuerrecht unkompliziert währe hättest du keine Arbeit.
    Drittens: Stelle in diesem Forum NIE wieder eine Frage du Schnorrer.


    Sag mal hast du gesoffen ?

    No Sig
    <------------------------------------------------------>

  • Hallo,


    ich glaube nicht das ich mich von Dir so anreden lassen muss.


    Ich und auch andere haben Dir schon mitgeteilt das dies nicht geht.
    Das Du es aber nicht verstanden hast und mir mangelndes Wissen an den Kopf wirfst und dabei eigentlich Dein mangelndes Wissen präsentierst ist nicht mein Problem.


    Und ja, Du schnorrst Deine Antwort. Das FA hat Dir wahrheitsgemäß geantwortet, aber Du schreibst:


    Zitat


    Im Netz habe ich gesucht. Da wird immer nur von Renovierungarbeiten oder Instandsetzung geschrieben und dann bis zu einem Höchstbetrag von 3000€ davon 20%.
    Gilt das nicht für Neubauen?
    Der Herr vom Finanzamt sagt das alles mit der Eigenheimzulage abgegolten ist.
    Laut Pressemeldungen kann ich das nicht ganz glauben.


    also hast Du versucht im Netz ohne qualifizierte Hilfe eine Antwort zu finden, die eindeutig falsch war bzw. Du warst nicht in der Lage die Antwort richtig zu lesen und den Unterschied zwischen Vermitung/Eigennutzung zu erkennen.
    Der Finanzbeamte hat versucht Dir zu helfen, aber das war Dir nicht recht, daraufhin hast Du woanders weiter nach einer kostenlosen Antwort gesucht und ja jetzt auch gefunden.


    zu Deinem Zweitens:
    Wenn nicht jeder versuchen würde seine eigenen Pfründe zu sichern und soviel wie möglich abzusetzen und sei es noch so unsinnig, wäre das Steuerrecht deutlich einfacher. Aber damit auch die dümmsten Versuche der "Steuerersparnis" unterbunden werden, ist es anscheinend notwendig soviele Ausnahmen und Extraregeln zu schaffen.
    Deine Anfrage zeigt dies ja auch deutlich.



    Grüße


    PS: Nein, gesoffen habe ich nicht.

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