Wenn ich bei der Polizei ein Handydiebstahl mit IMEI-Nummerangabe melde, kann die Polizei den Handynutzer ausfindig machen?
Technisch ist es ja so, dass sich das Gerät wegen der einmaligen IMEI-Nummer eindeutig geortet werden kann. Kann gleichzeitig auch identifiziert werden, welche SIM-Karte in dem Gerät vorhanden ist und so den Dieb zu identifizieren?
Handy orten und dabei den SIM-Kartenbesitzer ausfindig machen?
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Technisch durchaus realisierbar und auch durchgeführt, wenn eine Straftat in einer bestimmten Ordnung erreicht wird.
Aber bei einem Handydiebstahl wird das wohl nicht durchgeführt. -
hi ..
wenn du es nicht über polizei machen willst und das handy noch hast und nur fragst falls es mal passieren sollte dann geh mal zu :
http://www.trackyourkid.de
dort kannst du dein handy unter der vorraussetzung das du denen erstmal 20€ für die anmeldung und min10€ für ein paar ortungen dein handy oder welches du auch immer orten willst anmelden und orten lassen ..
ob das aber mal so genau ist bezweifele ich , da ich das schon gemacht habe .
es wird zwar ne genaue hausnummer in den meisten fällen angegeben aber wer weiss ob das stimmt und der genaue zeitpunkt ist wohl auch nicht gegeben ..hoffe etwas geholfen zu haben ..
Cu Sascha
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Geortet wird nur bei Selbstmordverdacht oder ähnlichem, weil die Netzbetreiber dafür mehr verlangen, als Dein Handy gekostet hat. Die IMEI ist wichtig, da bei Personenkontrollen oft das Hndy mitüberprüft wird und Du so wieder zum Gerät kommen könntest.
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Zitat
Original geschrieben von Seitz
Geortet wird nur bei Selbstmordverdacht oder ähnlichem, weil die Netzbetreiber dafür mehr verlangen, als Dein Handy gekostet hat.
...und bei Verbrechenstatbeständen.
Allerdings erfolgt die Ortung nicht über die IMEI, sondern über die Rufnummer.[/QUOTE]Die IMEI ist wichtig, da bei Personenkontrollen oft das Hndy mitüberprüft wird und Du so wieder zum Gerät kommen könntest. [/QUOTE]
Wenn der Geschädigte die IMEI dann angegeben hat/angeben kann.
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Bin total dagegen, dass man auch private Handynummern orten kann, da dieses Tool auch für kriminelle Zwecke mißbraucht wird.
Dies stellt rechtlich ein Datenschutzproblem dar. Auch Aufenthaltsorte (Adresse) gehören zum Datenschutz.
Wenn es ein dringenden Tatverdacht gibt um eine Ortung zu veranlassen, um den Karteninhaber ausfindig zu machen gibt es dafür eine Institution namens Polizei.
Es wurden schon einige Klagen am Bundesverfassungsgericht diesbezüglich eingereicht. Das Urteil steht noch nicht fest. Hoffe mal auf ein positives Urteil.
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sorry, wenn ich dazwischenquatsche, aber kennt jemand den "handy-finder" von O2 und hat ihn schonmal genutzt?
die lokalisierung erfolgt nach deren angaben über eine "sogenannte Funkzelle (Cell ID)" (was auch immer das heißen mag :confused: )in den "besonderen geschäftsbedingungen" steht:
II. HANDY FINDER
2.1 Der Handy Finder ist ein Dienst, der durch die Einlog-Daten der SIM-Karte das Lokalisieren des zugehörigen Mobiltelefons ermöglicht.
--> das handy muss also eingeschaltet sein.
die frage ist: es wird also die sim-karte lokalisiert(?) richtig, oder?
das heißt, wenn jemand mein handy klaut und meine sim-karte nutzen will, kann ich selbst dedektiv spielen? und wenn er (der dieb) die simkarte entfernt und nur das handy behält habe ich keine chance mehr? right?
wäre ja ganz lustig.... wie ne schnitzeljagd
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Amikaro: korrekt, der geht nur solange sich deine SIM im eingeschalteten Gerät befindet. Es wird aber dann auch gleichzeitig eine SMS aufs Handy geschickt das man über den Handyfinder geortet wurde. Was die Genauigkeit angeht, ich hab das mal getestet, der Standort wurde auf der Karte aber etwa 200 Meter entfernt angezeigt, eben da wo hier der o2-Mast steht (wenn ich mich recht erinnere steht der jedenfalls da ).
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moin moin,...
@uve
selbstverständlich kann / und wird die "Position" des Endgerätes mittlerweile auch über die IMEI-Nummer ermittelt.Nicht umsonst lassen sich "bestimmte Personen" in ihr mobile eine andere IMEI einspeichern... .
Weiterhin werden in unserem Lande imsi-catcher durch staatliche Behörden betrieben.
Entsprechende Bericht kann man u.a. beim Spiegel finden. Stellungnahmen (insbesondere zu imsi-catchern) durch die jeweiligen Verwaltungsbehörden, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, gibt es massig.
Gruesse vom KURTi
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