Welche gesetzliche Krankenkasse / Krankenversicherung?

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Die in Bayern bisher günstigste BKK Faber-Castel erhöht den Zusatzbeitrag von 0,5 auf 0,65%. Dass es eine Erhöhung gibt, das wird auf der Seite aber "elegant" verschwiegen...
    Dafür steht aber da, dass sie nur noch "eine der günstigsten bayerischen Krankenkassen" sind...


    Legt die Regierung den durchschnittlichen Zusatzbeitrag etwa fest? Imho kann sie ihn höchstens ermitteln, jede Kasse legt ihren Beitrag selbst fest, und daraus ergibt sich dann der durchschnittliche Zusatzbeitrag :mad:


    Bin mal gespannt was der Rest macht, denn aktuell wären sie damit immer noch unter den Top 5 in Bayern.
    Vermute auch nicht, dass jemand den Beitrag senken wird :/


    nokia*night*

  • Zitat

    Original geschrieben von nokia*night*
    Bin mal gespannt was der Rest macht, denn aktuell wären sie damit immer noch unter den Top 5 in Bayern.
    Vermute auch nicht, dass jemand den Beitrag senken wird :/

    derzeit habe ich für Bayern nur eine gefunden, die
    a) den Beitrag 2017 schon veröffentlich hat, und
    b) günstiger als BKK Faber-Castel (0,65% ab 2017) ist:


    BKK Akzo Nobel (Zusatzbeitrag bleibt stabil bei 0,6%), nun angeblich günstigste Kasse in Bayern.
    Aber es sind lediglich 0,05% Unterschied, also im Jahr 50ct pro 1000€ Einkommen... da sollten andere Fragen (Service, Nebenleistungen, Vergleich Bonusprogramme etc.) weitaus wichtiger sein...

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Die in Bayern bisher günstigste BKK Faber-Castel erhöht den Zusatzbeitrag von 0,5 auf 0,65%. Dass es eine Erhöhung gibt, das wird auf der Seite aber "elegant" verschwiegen. Dafür steht aber da, dass sie nur noch "eine der günstigsten bayerischen Krankenkassen" sind...

    Legt die Regierung den durchschnittlichen Zusatzbeitrag etwa fest? Imho kann sie ihn höchstens ermitteln, jede Kasse legt ihren Beitrag selbst fest, und daraus ergibt sich dann der durchschnittliche Zusatzbeitrag :mad:

    Im Rahmen der allgemeinen Verwischiwaschung und auch des vorpreschendenden Lobbytums in der Gesetzesformulierung bezeichnet tatsächlich die Bundesregierung ihn schon im voraus im Bundesanzeiger als "durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz":

    Die Krankenkassen legen ja bekanntlich den Zusazbeitrag selber fest, aber durch die absichtlich falsche Formulierung und das Nichtüberschreiten des Wertes kann jede Kasse dafür sorgen, daß sie entweder den "durchschnittlichen" oder schon bei leichter Unterschreitung einen "günstigeren" Beitrag berechnet. Die tatsächliche Einhaltung des behaupteten Durchschnitts hingegen wäre interessant. Während sich zeitlich früh festlegende Kassen noch die freie Wahl nach oben oder unten hätten, bliebe spätestens für die am meisten zögernde Kasse nur die Erhebung eines möglicherweise extremen Beitrags, um den vorgegebenen Durchschnitt am Ende doch noch zu erreichen. Aber mit der gegebenen Gesetzesverformulierung können selbst die teuersten AOKs gelassen mitteilen, daß sie lediglich den gesetzlichen Durchschnitt draufschlagen.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    dann sollte man den Wechsel spätestens zu Ende Januar schaffen können. Dann zahlt man also maximal einen Monat den erhöhten Beitrag der alten Kasse.


    Das stimmt leider nicht. Auch bei Erhöhungen gelten die zwei Monate Kündigungsfrist, lediglich die 18 Monate Bindungsfrist entfallen. Somit ist bei Kündigung noch im Dezember die neue Kasse ab März zuständig. Bis dahin muß man den erhöhten Beitrag zahlen. (Ja, das ist unfair. Auch besteht ein Missbrauchspotential - eine Kasse die ohnehin schließen möchte könnte noch mal schnell kräftig absahnen. Aber unsere gewählten Vertreter haben es so gewollt.)

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Im Rahmen der allgemeinen Verwischiwaschung und auch des vorpreschendenden Lobbytums in der Gesetzesformulierung bezeichnet tatsächlich die Bundesregierung ihn schon im voraus im Bundesanzeiger als "durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz":

    [...]

    Zitat

    Die Krankenkassen legen ja bekanntlich den Zusazbeitrag selber fest, aber durch die absichtlich falsche Formulierung und das Nichtüberschreiten des Wertes kann jede Kasse dafür sorgen, daß sie entweder den "durchschnittlichen" oder schon bei leichter Unterschreitung einen "günstigeren" Beitrag berechnet. Die tatsächliche Einhaltung des behaupteten Durchschnitts hingegen wäre interessant. Während sich zeitlich früh festlegende Kassen noch die freie Wahl nach oben oder unten hätten, bliebe spätestens für die am meisten zögernde Kasse nur die Erhebung eines möglicherweise extremen Beitrags, um den vorgegebenen Durchschnitt am Ende doch noch zu erreichen. Aber mit der gegebenen Gesetzesverformulierung können selbst die teuersten AOKs gelassen mitteilen, daß sie lediglich den gesetzlichen Durchschnitt draufschlagen.


    WTF? Si tacuisses, si legisses:
    § 242a SGB V
    § 242 SGB V
    § 5 SGB V
    Abstract

    This posting is entirely made of recycled electrons.

  • BKK Mobil Oil


    Im April 2016 fiel die BKK Mobil Oil bereits negativ mit Ihrer überraschenden und rückwirkenden Beitragserhöhung auf. Zudem wurde kurz vorher mit einem stabilen Beitrag für '16 geworben.
    Jetzt der nächste Schreck, das Bonusprogramm "fit for cash" ist drastisch verschlechtert. Im September 16 reichte ich das entsprechende Formular ein. Es sollten ca 150€ Bonus ausgezahlt werden. Bisher kam keine Reaktion der Kasse, sodass ich heute telefonisch nachfragte. Es wurde angeblich ein Ablehnungsschreiben im Oktober 16 verschickt (nichts angekommen). Am Telefon teilten sie mir mit, dass es seit April 16 ein neues Formular geben würde! Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mir das alte Formular im September 16 noch von deren Webseite geladen hatte.
    Werde heute noch die Kündigung fertig machen. Die Politik in diesem Hause lässt zu wünschen übrig.


    Habt Ihr Empfehlungen für eine Kasse in NRW? günstiger Beitrag und empfehlenswertes Bonusprogramm sind von Vortel.

  • Ich bin seit 2010 bei der BIG direkt. Aktuell 1,0% Zusatzbeitrag und bisher nichts zu meckern, wenn man damit leben kann, dass man jedes Mal einen anderen Ansprechpartner hat. Durch die Wahltarife kannst Du wenn Du nicht zum Arzt musst, relativ viel Geld zurückbekommen (muss aber versteuert werden).

  • Meine Frau ist Studentin und seit wenigen Monaten nicht mehr über mich Familienversichert, sondern selbst im Studententarif versichert, da sie 20 Stunden/Woche arbeitet. Im Februar möchte sie die Stundenzahl reduzieren, da einige Prüfungen anstehen. Unsere Krankenkasse hat mir am Telefon gesagt, dass sie jederzeit in die Familienversicherung zurück kann, sobald sie weniger als 450€ verdient. Das könnte man monatlich wechseln. Kann das richtig sein? Wäre doch ein enormer Aufwand wenn sie dann im März wieder mehr Stunden arbeitet, müsste sie sich wieder selbst versichern. Neuer Antrag, neue Karte, neue Versicherungsnummer für den Arbeitgeber...

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    [...] Kann das richtig sein? [...]


    Literaturempfehlung, insbesondere Abschnitt 2.5. Auszug daraus:

    Zitat

    [...] Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der maßgebenden Gesamteinkommensgrenze führt nicht zum Ausschluss der Familienversicherung. Als gelegentlich ist dabei - in analoger Anwendung der für das Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung entwickelten Regelung - ein Zeitraum bis zu zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres anzusehen. [...]

    This posting is entirely made of recycled electrons.

  • Hallo, ich war bis vor ein paar Jahren bei der HEK und war gar nicht zufrieden. Solange du gesund bist ist alles gut, aber wehe du wirst krank. Die schikanieren dich total. Ich bin jetzt bei der Knappschaft und total zufrieden.

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