Welche gesetzliche Krankenkasse / Krankenversicherung?

  • Ich arbeite seid 19Jahren als Altenpfleger und habe mit der Knappschaft weniger gute Erfahrungen gemacht.Probleme oft bei der Hilfsmittel Bewilligung und wenn etwas bewilligt wurde,so hat die Knappschaft ihr eigenes Kontigent und dieses ist nicht unbedingt wertig. :flop:


    Empfehlen kann ich z.Z. die BKK Gildemeister&Seidensticker.
    Haben mir die Kosten der Rotaimpfung meiner 5Monate alten Tochter schnell und unbürokratisch 3x erstattet obwohl das keine gesetzliche vorgeschriebene Leistung ist. :top:

    Life is too short to be small.

  • Hallo,
    ich wollte mal nachhören, ob mir jemand sagen kann, ob man bei einer Krankenkassenfusion vor Ablauf der 18 monatigen Bindungsfrist wechseln darf (auch wenn die Krankenkasse keine Zusatzbeiträge monatl. erhebt), Danke!

  • Da gehe ich schwer von aus das du Sonderkündigungsrecht dann hast.


    Du hast ja schließlich einen Vertrag mit einer Krankenkasse gemacht ,die du dir erwählt hast.
    Und die andere KK hast du ja nicht gewählt aus diversen Gründen.

    Life is too short to be small.

  • Ich bin bei der BKK Pfalz im für mich sehr lohnenden Wahltarif Chance Plus versichert (ca.900€ Prämie, wenn man keine Leistungen in Anspruch nimmt). Ich bin für drei Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit (außer bei Privatinsolvenz) an diesen Tarif gebunden.


    Nun teilt mir die BKK Pfalz gestern mit, dass Sie den Tarif zum 31.12. eingestellt hätte, auf schriftlichen Wunsch könnte ich aber großzügigerweise noch bis zum 31.03. in diesem Tarif versichert bleiben. Als Grund wird unspezifisch die Gesundheitsreform etc. angegeben.


    Frage: Kann die BKK Pfalz mir einfach so den Wahltarif kündigen? In der Satzung findet sich nichts zu einer Möglichkeit der Kündigung durch die Krankenkasse.

  • welche gesetzliche Krankenkasse mit Bonusprogramm bzw. großtmöglicher Rückzahlung ist zu empfehlen? Hatte das Wochenende ein Prospekt der Agida im Postfach (Ableger der AOK Hessen), welche mit einem recht interessanten Angebot locken (Rückzahlung in Höhe von rund 300 bis 400 €möglich) - allerdings mit Bindungsfrist von 3 Jahren.


    Kennt die jemand oder hat irgendwelche besseren Alternativen parat?

  • Zitat

    Original geschrieben von beond
    welche gesetzliche Krankenkasse mit Bonusprogramm bzw. großtmöglicher Rückzahlung ist zu empfehlen?

    Die Zahl der Kassen mit Rückzahlung ohne Wahltarif-Bindung ist recht überschaubar, klick

  • Ich bin bei der BIG direkt und bislang zufrieden. Bei Kombination zweier Wahltarife (mit 3jähriger Bindung) sind bis zu 900 Euro Erstattung möglich, außerdem gibt es noch ein Bonusprogramm (da habe ich letztes Jahr in vier Monaten immerhin 40 Euro geschafft). Allerdings habe ich die Kasse bisher auch noch nicht gebraucht - wie die Kulanz, etc. ist, weiß ich nicht.


    Generell sind Rückzahlungen der Kasse zu versteuern.

  • beond


    Bin selbst bei der HKK und bisher immer zufrieden gewesen.
    Konnte allerdings bisher nur Verwaltungstechnische Dinge wie das zusenden der Versichertenbescheinigung, Karte usw. testen da ich noch nicht beim Arzt war.
    Die Verwaltungssachen haben allerdings immer sehr schnell geklappt und die Hotline war immer freundlich.
    Gerade heute ist meine Rückerstattung für 2010 im Briefkasten gewesen (Gibt 60€ pro Jahr zurück).
    Über das Bonusprogramm gibt es nochmal bis zu 170€ zurück und über Selbstbehalt Wahltarife gibt es auch noch einmal je nach Verdienst bis zu 800€ zurück.
    Bonusprogramm und Selbstbehalt nutze ich aber selbst nicht.


    Infos gibt es unter hkk.de

  • Zitat

    Original geschrieben von Percy
    Generell sind Rückzahlungen der Kasse zu versteuern.

    Gilt das auch für die allgemeine Prämienrückerstattung (wie z.b. bei der hkk) ohne Wahltarif?
    Hast du eine Quelle für deine Aussage?


    Es wundert mich insofern, als dass bei der letzten Prämienrückerstattung der BKK-Alp (2010 gab es bei dieser Kasse noch eine Rückerstattung) nicht auf eine Steuerpflicht aufmerksam gemacht wurde.

  • Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 können Steuerpflichtige Krankenversicherungsbeiträge für eine Basisabsicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung regelmäßig in voller Höhe als Sonderausgabe abziehen. Diese verbesserte Abzugsmöglichkeit wurde durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung geschaffen. Beitragsrückerstattungen mindern allerdings im Jahr der Erstattung die als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Beiträge. Während derartige Erstattungen in der Vergangenheit in der Regel keine Auswirkungen auf den Sonderausgabenabzug hatten, muss nunmehr wegen der verbesserten Abzugsmöglichkeit der Beiträge mit spitzer Feder gerechnet werden, ob Beitragsrückerstattungen sich unter dem Strich noch lohnen.


    http://www.germania-stb.de/ste…6432835a3e8301f2a3e8de66d

    Gruß
    ChiefOBrei

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