Welche gesetzliche Krankenkasse / Krankenversicherung?

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Wenn ich also regelmäßig zum Arzt gehe, (Vorsorge-)Untersuchungen mache und wie auch immer behandelt werde, und kein Medikament -also kein Kassenrezept und keine Verordnung- verschrieben bekomme oder nicht stationär ins Krankenhaus muss, bleibt für mich alles beim Alten und ich gewinne einfach noch die Prämie dazu?


    So wie ich das sehe ja, aber frag doch einfach bei der Kasse nach, dann weißt du es ganz genau. Eine Verordnung kann auch z.B. Krankengymanstik sein.
    Und wie ich dir geschrieben hab, das Risiko kann größer sein als die 80EUR, eben wenn du dir alles auf Privatrezept ausstellen lässt, dann aber später doch noch richtig krank wirst oder ins Krankenhaus musst (ein Unfall kann immer passieren).

  • Hat man als GKV-Versicherter eigentlich Anspruch auf die Ausstellung eines Privatrezepts, wenn man das wünscht? Meiner Frau wurde neulich ein Privatrezept von ihrem Arzt verweigert, sie hat es sich dann woanders besorgt.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Hat man als GKV-Versicherter eigentlich Anspruch auf die Ausstellung eines Privatrezepts, wenn man das wünscht? Meiner Frau wurde neulich ein Privatrezept von ihrem Arzt verweigert, sie hat es sich dann woanders besorgt.


    Natürlich nicht, man kann doch kaum zum Arzt gehen und von ihm verlangen z.B. Viagra aufzuschreiben. Wenn er ein Medikament von sich aus verschreibt, kann man ihn aber durchaus fragen ob er das nicht auf Privatrezept machen kann. Ihn wird es in aller Regel freuen, weil er sein Budget so nicht belastet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Natürlich nicht, man kann doch kaum zum Arzt gehen und von ihm verlangen z.B. Viagra aufzuschreiben.


    Wieso nicht? Ist doch ein rezeptpflichtiges Medikament und wird nur in Ausnahmefällen von der GKV erstattet.
    Um dieses Medikament ging es mir aber nicht, war ein banales Eisenpräparat was ihr dann mit Privatrezept von einer Zusatzversicherung erstattet wurde.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Wieso nicht? Ist doch ein rezeptpflichtiges Medikament und wird nur in Ausnahmefällen von der GKV erstattet.


    Weil dein Arzt dir nicht irgendwas einfach so aufschreiben darf, sondern nur wenn es medizinisch notwendig ist? :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von rmol Um dieses Medikament ging es mir aber nicht, war ein banales Eisenpräparat was ihr dann mit Privatrezept von einer Zusatzversicherung erstattet wurde.


    Aber vermutlich nur wenn das Zeugs verschreibungspflichtig ist, richtig? Und das wird es dann wohl nicht gewesen sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Weil dein Arzt dir nicht irgendwas einfach so aufschreiben darf, sondern nur wenn es medizinisch notwendig ist? :rolleyes:


    Richtig, das betrifft ein GKV-Rezept. Die meisten Viagra-Patienten bezahlen aber privat. Wenn ihnen dafür kein Privatrezept ausgestellt werden würde, dann würde man sie in die Illegalität treiben.



    Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Aber vermutlich nur wenn das Zeugs verschreibungspflichtig ist, richtig? Und das wird es dann wohl nicht gewesen sein.


    Vermutlich ist das Eisenpräparat nicht verschreibungspflichtig, aber die private Zusatzversicherung erstattet auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente - vorausgesetz, sie wurden vom Arzt verschrieben. Deswegen hat sie sich das Privatrezept woanders besorgt.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Richtig, das betrifft ein GKV-Rezept. Die meisten Viagra-Patienten bezahlen aber privat. Wenn ihnen dafür kein Privatrezept ausgestellt werden würde, dann würde man sie in die Illegalität treiben.


    Du bist ein richtiger Witzbold, was? :top: Dann geh mal hin zu deinem Arzt, mal schaun ob er dir das einfach so aufschreibt.
    Du bekommst von einem deutsche Arzt nur Medikamente verschrieben die medizinisch notwendig sind. Alles darüber hinaus darf dein Arzt nicht machen. Tut er es doch weil du z.B. Nebenwirkungen zeigst, dann ist er dran und unter Umständen seine Lizenz los. Also, warum sollte er es tun? Er kann ja auch "Drogen" verordnen, aber eben nur an Leute die sie wirklich brauchen und nicht an jeden der sie will.

  • Jannis71 erst sich selber informieren bevor man über andere lästert

    Zitat

    Mit Viagra® steht ein Arzneimittel zur Verfügung, dessen Verschreibung von vielen Betroffenen oder schlicht Neugierigen höchstwahrscheinlich beim Arzt "eingefordert" wird. Daher möchte die AkdÄ aus aktuellem Anlaß darauf hinweisen, daß die Ausstellung von Viagra auf Privatrezept den Arzt nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht gegenüber dem Patienten entbindet.


    Oder dies hier:

    Zitat

    Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (wie die Gesundheitsreform offiziell heißt) am 1. Januar 2004 ändert sich die Rechtslage für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion dienen, werden danach nicht mehr von der GKV gezahlt.


    Oder such mal nach "Viagra" in diesem Dokument


    Wie gesagt, mir ging es nicht um dieses Medikament, sondern generell darum ob ein Arzt bei einem GKV-Patienten auf dessen Nachfrage zur Austellung eine Privatrezepts verpflichtet ist oder nicht. Bei meiner Frau hat der Arzt selber das Eisenpräparat empfohlen, wollte aber kein Privatrezept dafür ausstellen.


    Könnte mir vorstellen, dass er diese Rezeptausstellung nicht von der GKV erstattet bekommt und diese Dienstleistung daher für den Patienten eine Gefälligkeitsleistung ist oder sogar separat privat berechnet wird.

  • Also ich habe noch nie gehört, dass ein Arzt verpflichtet ist dir irgendwas zu verschreiben. Da sollen hier bitte noch andere was zu sagen, ausschließen kann ich ja nicht das es nicht doch so ist. Aber vorstellen kann ich es mir beim besten Willen nicht. Immerhin muss der Arzt hinterher dafür gerade stehen wenn was passiert und wie kann er das wenn die Medikamente in seinen Augen nicht richtig sind?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Immerhin muss der Arzt hinterher dafür gerade stehen wenn was passiert und wie kann er das wenn die Medikamente in seinen Augen nicht richtig sind?


    Wie gesagt hat der Arzt das Präparat selber meiner Frau empfohlen. Da es aber nicht verschreibungspflichtig ist, bedeutet die Ausstellung eines Rezepts nur zusätzlichen, wahrscheinlich unvergüteten, Aufwand. Mangelnde Verträglichkeit oder "in seinen Augen nicht richtig" war also absolut nicht das Thema...
    Privatrezept war in dem Fall wichtig, weil die Zusatzversicherung sonst nicht erstattet.


    Aber ich denke auch, dass es im Fall nicht verschreibungspflichtiger Medikamente keine Pflicht zur Ausstellung eines Privatrezepts gibt, ist wohl nur eine Gefälligkeitsleistung...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!