ZitatOriginal geschrieben von aikhoch
Nein.
Und hier nochmal mit einer Quellenangabe:
Wer sich für einen Wahltarif mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung entscheidet, bindet sich automatisch drei Jahre lang an seine Kasse – und an den speziellen Tarif.
"Auch bei einer Beitragserhöhung wird es kein Sonderkündigungsrecht mehr geben", warnt Thomas Isenberg, Gesundheitsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen.