Also freut euch ihr Kinderlein, am 01. November 2008 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 legt Tante Ullalala (wenn dann überhaupt noch im Amt :confused: ) den Beitrag einheitlich fest.
Rückzahlungen dürfen erst nach Erfüllung der Rücklagenpflicht vorgenommen werden. Leider weiß ich (und auch sonst niemand außer die Glaskugel), ob dann noch etwas zurückgezahlt werden kann:
"Die Satzung bestimmt die Höhe der Rücklage in einem Vomhundertsatz des nach dem Haushaltsplan durchschnittlich auf den Monat entfallenden Betrages der Ausgaben für die in § 260 Abs. 1 Nr. 1 genannten Zwecke (Rücklagesoll). Die Rücklage muß mindestens ein Viertel und darf höchstens das Einfache des Betrages der auf den Monat entfallenden Ausgaben nach Satz 1 betragen."
Wir werden sehen, ob danach noch etwas übrig bleibt zur Rückzahlung.
Am 30.11.2001 gibt es übrigens für die InsO-Kassen die Möglichkeit noch mehr rauszuholen als den Zusatzbeitrag von 8 Euro pauschal bzw. 1%:
"Der Spitzenverband Bund legt dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 30. Juni 2011 einen Bericht vor, in dem die Erfahrungen mit der Überforderungsklausel nach Absatz 1 wiedergegeben werden. Die Bundesregierung überprüft anhand dieses Berichts, ob Änderungen der Vorschrift vorgenommen werden sollen."