Welche gesetzliche Krankenkasse / Krankenversicherung?

  • Also freut euch ihr Kinderlein, am 01. November 2008 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 legt Tante Ullalala (wenn dann überhaupt noch im Amt :confused: ) den Beitrag einheitlich fest.


    Rückzahlungen dürfen erst nach Erfüllung der Rücklagenpflicht vorgenommen werden. Leider weiß ich (und auch sonst niemand außer die Glaskugel), ob dann noch etwas zurückgezahlt werden kann:


    "Die Satzung bestimmt die Höhe der Rücklage in einem Vomhundertsatz des nach dem Haushaltsplan durchschnittlich auf den Monat entfallenden Betrages der Ausgaben für die in § 260 Abs. 1 Nr. 1 genannten Zwecke (Rücklagesoll). Die Rücklage muß mindestens ein Viertel und darf höchstens das Einfache des Betrages der auf den Monat entfallenden Ausgaben nach Satz 1 betragen."


    Wir werden sehen, ob danach noch etwas übrig bleibt zur Rückzahlung.


    Am 30.11.2001 gibt es übrigens für die InsO-Kassen die Möglichkeit noch mehr rauszuholen als den Zusatzbeitrag von 8 Euro pauschal bzw. 1%:


    "Der Spitzenverband Bund legt dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 30. Juni 2011 einen Bericht vor, in dem die Erfahrungen mit der Überforderungsklausel nach Absatz 1 wiedergegeben werden. Die Bundesregierung überprüft anhand dieses Berichts, ob Änderungen der Vorschrift vorgenommen werden sollen."

  • Hallo!
    Kurz 2 Fragen:


    1) Wenn ich in NRW arbeite, aber in RLP meinen Erstwohnsitz habe: kann ich dann in eine Kasse, die es nur in NRW gibt wechseln oder ist das abhängig vom Erstwohnsitz? Oder ist es abhängig vom Arbeitgeberstandort....?


    2) Gibt es eine gute Seite, wo ich die aktuellen Beitragssätze für Januar 2008 sehen kann?


    Danke und vG!

  • Soweit ich weiss kannst Du gerne in RLP wohnen,
    Du kannst auch gerne in NRW arbeiten,
    und Du kannst Dich sogar bei einer Kasse in SA versichern wenn Du das willst.

  • bei all den Wechselabsichten und Diskussionen sollte man das letzte GKV-Reformgesetz nicht ausser acht lassen. Ab 2009 haben ALLE Kassen einen einheitlichen Beitragssatz. Die Differenzierung liegt dann lediglich in einem Zusatzbeitrag von 0,9 %, der von einer Kasse erhoben werden kann oder nicht. Das Augenmerk wird sich also weniger auf den Preis richten. Wichtiger werden dann Service und Leistungsangebot (hier die Satzungsleistungen, da die restlichen Leistungen per Katalog definiert sind).

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  • Lieber Rafterman, genau DAS haben wir in den letzten Postings besprochen.
    Vielleicht liest Du das Ganze noch einmal in aller Ruhe. ;)




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von Rafterman1401
    bei all den Wechselabsichten und Diskussionen sollte man das letzte GKV-Reformgesetz nicht ausser acht lassen. Ab 2009 haben ALLE Kassen einen einheitlichen Beitragssatz. Die Differenzierung liegt dann lediglich in einem Zusatzbeitrag von 0,9 %, der von einer Kasse erhoben werden kann oder nicht. Das Augenmerk wird sich also weniger auf den Preis richten. Wichtiger werden dann Service und Leistungsangebot (hier die Satzungsleistungen, da die restlichen Leistungen per Katalog definiert sind).


    Du wirfst hier aber einiges durcheinander! Den Sonderbeitrag von 0,9% haben alle Kassen seit dem 01.01.2005 zu erheben.


    Ab dem 01.01.2009 können die Kassen einen Zusatzbeitrag von bis zu 1% erheben, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen.


    Gemein ist beiden nur, dass sie alleine von den Mitgliedern zu zahlen sind und ein Arbeitgeber (sofern nicht selbstständig) sich nicht wie sonst bei dem Krankenversicherungsbeitrag mit der Hälfte beteiligen muss. :flop: Zusammengefasst sind das "Buchhaltertricks" zur Senkung der Lohnnebenkosten auf Kosten der Arbeitnehmer bei weniger Krankenkassenleistung.


    P.S. "Gute" Kassen können [oder können nicht] (siehe meine vorgemachten Überlegungen) den Mitgliedern auch wieder etwas ausschütten (Rückerstattung), so dass die IKK direkt , BIG & Co. auch ab 01.01.2009 noch günstiger als der Einheitssatz sein kann.


    Was für einen Service und welches Leistungsangebot meint Rafterman1401 eigentlich, wenn 99% der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind und die Kassen über die Satzung davon weder zu Gunsten noch zu Ungunsten des Versicherten abweichen können? :confused:

  • Das kann ich Dir beantworten:


    Neben freiwilligen Zusatzleistungen, die die Kasse gewähren kann (von sinnvollen Dingen wie Akupunktur
    bis zur Bachblütentherapie :D ), gibt es eine breite Grauzone an Leistungen, die nicht per se im Leistungskatalog der GKV verankert sind.


    Diese Leistungen (z.B. bestimmte Operationen oder Therapien, etwa bei Krebs etc.) muß der Versicherte individuell bei seiner Kasse beantragen. Und hier gibt es enorme (!) Unterschiede. Manche Kassen lehnen prinzipiell erst einmal alles ab, manche Kassen entscheiden nur über den MDK (med. Dienst der Krankenkassen), manche aber auch individuell im Einzelfall im Rahmen ihrer eigenen Entscheidungs- und Kulanzrahmen.


    Hierbei kann sich der Versicherte natürlich auf bereits erfolgte Gerichtsurteile in ähnlichen/gleich gelagerten Fällen berufen, die Kasse muß sich allerdings nicht daran halten, sondern kann den Versicherten auf den Rechtsweg verweisen, was jahrelange Sozialgerichtsverfahren zur Folge haben kann (wobei es Kalkül einiger Krankenkassen ist, zu hoffen, dass sich das Problem auf "biologische Weise" von selbst erledigt :rolleyes: ).


    Und hier soll niemand sagen, daß er nicht einmal in die Lage kommen kann/wird, so etwas zu beantragen.



    Ich habe meine extrem negativen Erfahrungen mit der Barmer in dieser Hinsicht bereits gemacht und habe mir geschworen, nur noch bei einer Krankenkasse versichert zu sein, die nachweisbar in Einzelfällen fair und kulant entscheidet und sich nicht hinter dem MDK oder einer angeblichen Rechtslage versteckt, die nicht existiert.



    Merke: Nicht der billigste Beitragssatz ist das entscheidende Kriterium, sondern die Leistungsbereitschaft der Kasse im (ggf. nicht leistungskatalog-gedeckten) Ernstfall.
    Hier ist intensive Recherche nötig, um sich ansatzweise eine Meinung über das Leistungsverhalten einer Kasse bilden zu können. Dabei ist günstig nicht gleich "generell ablehnend", teuer nicht "generell zustimmend". Das wäre auch zu einfach.




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    gibt es eine breite Grauzone an Leistungen, die nicht per se im Leistungskatalog der GKV verankert sind.


    Wenn es dir um die Grauzone geht, dann wird es natürlich schwierig, weil an sich ist nahezu alles festgelegt, aber natürlich besteht da (wie so häufig) ein "gigantischer" Interpretationsspielraum. Die eine Kasse verweigert nahezu jeden nicht höchstrichterlich oder glasklaren Anspruch per se und die anderen drücken hier und da ein Auge zu. Tatsächlich sind die Kassen nach §1 SGB V verpflichtet so wenig Geld wie möglich auszugeben und damit so viel wie möglich zu erreichen. Dies ist der Grundsatz und die eine Kasse legt ihn leistungsfreundlicher und die andere restriktiver aus.


    Leider kann natürlich dieser Interpretationsspielraum wie im Umgang mit anderen Behörden (Finanzamt :rolleyes: ) oder auch privaten Vertragspartnern (victorvox) einiges ausmachen. Allerdings haben Behörden nicht aus Kulanz zu entscheiden, sondern müssen sich an Recht und Gesetz halten, deswegen ist es richtig, auch wenn es im Einzelfall sehr hart ist, die Versicherten auf den Rechtsweg zu verweisen. Dieser ist für den Versicherten vor den Sozialgerichten auch noch kostenlos!


    Natürlich möchtest du gerne bei der "Augen-zu-Drück"-Krankenkasse sein, deswegen ist es gut, dass derartige Erfahrungen ausgetauscht werden. Allerdings hat man natürlich grundsätzlich bei allen Kassen (0,01 % freiwillige Leistungen ausgenommen) den gleichen Anspruch! Und wenn häufig ein Auge zu gedrückt wird, wird auch mehr Geld verpulvert, was am Ende von den Versicherten zurückgeholt wird. Man sollte vielleicht eine Kasse mit einem gesunden Mittelmaß wählen.


    Aber trotzdem bleibe ich dabei grundsätzlich hat man bei jeder Kasse den gleichen gesetzlichen Anspruch (0,01 % Zusatzleistungen außen vor). Hier entscheidet im Gegensatz zu marktwirtschaftlichen Unternehmen, deren Leistungen regelmäßig nicht einseitig einheitlich festgelegt werden, meiner Ansicht nach nur der Preis!

  • IKK Direkt erhöht Beitrag



    Warum wird sowas nicht verboten? Die Pressemitteilung ist vom 28.12.2007, die Erhöhung wird am 01.01.2008 gültig. Wenn man kündigen möchte muss man den erhöhten Beitrag trotzdem noch min. 2 Monate weiterzahlen, vermutlich sogar 3 Monate da die Meisten wohl erst in 2008 davon erfahren werden.

  • EDIT: Danke, unbekannter Mod! :)



    PS: Man kann ohnehin erst NACH der Erhöhung kündigen - und bis Ende Januar werden es die Versicherten hoffentlich mitbekommen haben, um zum 31.03.2008 ggf. zu kündigen. ;)



    EDIT II:


    Zitat

    Original geschrieben von MTT
    (wobei die IKK Direkt ohnehin den Beitragssatz "moderat um 0,2-0,3%" anheben wird, wie deren VVS irgendwann in einem Interview gesagt hatte).


    Na, hatte ich doch mal wieder Recht - waren allerdings sogar 0,4%. :D





    :) MTT :)

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