Was ist den daran so besonders?
Das kriegt mein E730 auch hin, sogar mein Siemens AX72 und das ist ja eher im low-end bereich anzusiedeln.
ciao
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Was ist den daran so besonders?
Das kriegt mein E730 auch hin, sogar mein Siemens AX72 und das ist ja eher im low-end bereich anzusiedeln.
ciao
Tja, bei einige aktuellen Samsungs geht das wohl nicht: X820 z.B. und wohl auch E900. 1 - 1,5 = -0...
Patrick333,
das "Besondere" daran ist, dass es ein HighTech-Gerät von 2006 nicht schafft, eine versprochene Funktion korrekt auszuführen, die schon in 1982 Geräte für 10,- DM oder gar Werbegeschenke beherrschten! :flop:
Ich stelle mir vor, ich gebe auf der Baustelle irgendwelchen Leuten Anweisungen zu Maßen, die ich mal schnell auf dem Telefon berechnet habe. Später stellt sich heraus, dass der Bau nochmal abgetragen weden muss, weil nichts stimmte. Den Blick des Bauherren (oder Richters) möchte ich sehen, wenn ich versuche zu erklären, dass der Taschenrechner falsch rechnete! :eek: Ähnliche fatale Folgen kann sich jeder selbst ausmalen.
Zumal, hier handelt es sich noch um einen simplen, leicht verifizierbaren Fehler. Aber woher weiß ich, dass das Ding bei ganz anderen Rechenfunktionen nicht versagt?
Nach meiner Auffassung gehört ein diesbezüglicher Warnaufkleber an solche Geräte wie das D830, das X820 oder das E900. Das meine ich Ernst!
ZitatOriginal geschrieben von Scott Atacama
Patrick333,
Ich stelle mir vor, ich gebe auf der Baustelle irgendwelchen Leuten Anweisungen zu Maßen, die ich mal schnell auf dem Telefon berechnet habe. Später stellt sich heraus, dass der Bau nochmal abgetragen weden muss, weil nichts stimmte. Den Blick des Bauherren (oder Richters) möchte ich sehen, wenn ich versuche zu erklären, dass der Taschenrechner falsch rechnete! :eek: Ähnliche fatale Folgen kann sich jeder selbst ausmalen.
und ich stelle mir vor, ob es von einem Architekten, Bauleiter oder einem anderen Verantwortlichen nicht eher fahrlässig ist seine ("schnellen") Berechnungen vom Handy aus zu tätigen, um basierend auf diesen Ergebnissen Anweisungen zu tätigen.
Das meine ich Ernst!
Was willst Du damit sagen? Was bedeutet bei Dir "fahrlässig"? Muss man ab sofort jeden "Rechenknecht" mit anderen Geräten oder mit handschriftlichen Lösungen verifizieren, bevor man ihn gefahrlos verwenden kann?
Abgesehen von ein paar zu vernachlässigenden Rundungsfehlern bei hinteren Dezimalstellen ist mir seit Erfindung des Taschenrechners kein Gerät mehr untergekommen, welches derart "daneben" lag! Sollte die Kammer nur wegen Samsung ab sofort "Empfehlungen für Taschenrechner" mit schwarzen Listen herausgeben? Wie gesagt, ich denke, bei komplizierteren Berechnungen ist es m. E. überhaupt nicht so leicht feststellbar, ob der Rechner nun die Wahrheit sagt. Und was wäre die Alternative? Ab sofort wieder alles "händisch" rechnen? Wer kann denn schlüssig beurteilen, ob ein Rechner für zehn, 50 oder 200 Euro "wirklichkeitsgetreuer" arbeitet als einer, der in einem 400,- teuren HighTech-Gerät integriert ist? Heutige Kalkulationen basieren wohl auch kaum auf der Zeitverschwendung und dem Schmierzettelverbrauch von "mittelalterlichen" Methoden.
Verzeihung, aber ich vermute, Du hast Meine Antwort auf Deinen Beitrag zu persönlich genommen und konterst nun mit arg waghalsigen Einschätzungen. Oder findest Du die Produkteigenschaften in diesem Punkt wirklich akzeptabel?
Gruss
Scott
ZitatOriginal geschrieben von Scott Atacama
Was willst Du damit sagen? Was bedeutet bei Dir "fahrlässig"? Muss man ab sofort jeden "Rechenknecht" mit anderen Geräten oder mit handschriftlichen Lösungen verifizieren, bevor man ihn gefahrlos verwenden kann?
Fahrlässig...so wie es in der Juristerei gebraucht wird. Da kannst du heute mal schön googlen. Alles andere insbesondere mein voriges Posting ist dazu selbsterklärend.
ZitatAbgesehen von ein paar zu vernachlässigenden Rundungsfehlern bei hinteren Dezimalstellen ist mir seit Erfindung des Taschenrechners kein Gerät mehr untergekommen, welches derart "daneben" lag! Sollte die Kammer nur wegen Samsung ab sofort "Empfehlungen für Taschenrechner" mit schwarzen Listen herausgeben? Wie gesagt, ich denke, bei komplizierteren Berechnungen ist es m. E. überhaupt nicht so leicht feststellbar, ob der Rechner nun die Wahrheit sagt. Und was wäre die Alternative? Ab sofort wieder alles "händisch" rechnen? Wer kann denn schlüssig beurteilen, ob ein Rechner für zehn, 50 oder 200 Euro "wirklichkeitsgetreuer" arbeitet als einer, der in einem 400,- teuren HighTech-Gerät integriert ist? Heutige Kalkulationen basieren wohl auch kaum auf der Zeitverschwendung und dem Schmierzettelverbrauch von "mittelalterlichen" Methoden.
Du gingst in Deinem Beispiel von einem professionellen, verantwortungsbewussten und Person aus, der Ergebnisse weiterleitet. Basierend auf diesen Ergebnissen würde man dann mit einem Bau beginnen oder einen solchen fortsetzen.
Ich bin zwar kein Architekt, Bauleiter, oder ähnliches, aber ich bin mir sicher, dass auch solche Personen qualifiziertes Material haben und ein Handyrechner, den man mal zwischendurch zB für den Einkauf benutzt ist kein Rechner, um ihn für einen professionellen Beruf zu benutzen.
ZitatVerzeihung, aber ich vermute, Du hast Meine Antwort auf Deinen Beitrag zu persönlich genommen und konterst nun mit arg waghalsigen Einschätzungen. Oder findest Du die Produkteigenschaften in diesem Punkt wirklich akzeptabel?
Gruss
Scott
Nein, ich habe deine Meinung nicht zu persönlich genommen, sondern nur mal darüber nachgedacht, was auf dich zukommen würde, wenn du vor Gericht wirklich so argumentieren würdest.
Ergebnis: Du würdest Schiffbruch erleiden und alle würden dich auslachen.
Egal womit du rechnest, in keinem Fall würde ein Gericht mit einer Aussage ala "mein Taschenrechner hat den Fehler gemacht" zufrieden sein und dich von aller Verantwortung freisprechen. Was für eine unsinnige Diskussion ihr zwei beide hier führt zudem so auch noch völlig OT ist mittlerweile.
Dass der Rechner in manchen Samsung-Modellen von solch bescheidener Qualität ist ist eine andere Sache und wirft ein trauriges Bild auf die Qualität von Samsung-Produkten.
Tritt der Fehler denn bei Verwendung des '.' als Dezimaltrennzeichen genauso auf wie bei Verwendung des ',' als Dezimaltrennzeichen?
er hat damit angefangen...aber nun zurück zum Thema:
SAMSUNG SGH-D900
Naja, es ist schon kein guter Stil, Aussagen zu treffen und mit dem darauffolgenden BTT-Verweis als endgültig manifestieren zu wollen ;).
Ein Taschenrechner "als Extra" ist im Telefon m. E. gleichzusetzen mit Kameras, mp3-Playern, Diktierfunktionen etc. In sofern sind wir hier wohl durchaus beim Thema (auch wenn's das D900 offenbar nicht derart trifft wie seine Geschwister)
Die Definition des "qualifizierten Materials" dürfte bei Rechnern schwierig zu erbringen sein, zumal entsprechend deklariertes Material einfach nicht vorhanden ist (auch auf meinen Ti-39 und Ti-92 kann ich keinen Hinweis dazu erkennen). Allein schon dehalb wäre der Begriff der "Fahrlässigkeit" im juristischen Sinne wohl kaum anwendbar. Dass die Aussage "mein Rechner ist Schuld" nicht einfach gelten dürfte, versteht sich hingegen.
Aber ich sehe ein, dass Euer Fokus eher auf den essentiellen und/oder den "spektakulären" HighTech-Funktionen der Telefone liegt und für so banales wie einen Taschenrechner kaum Diskussionsbedarf besteht. Ich hätte es hingegen begrüßt, wenn die Rechnefunktion in simons Sinne "qualifiziert" wäre und sehe das Problem - vor allem, da es sich um vermeidbare Einzelfälle handelt - weniger bei meinen Beiträgen als bei Samsung selbst.
Gruss
Scott
ZitatOriginal geschrieben von Scott Atacama
Naja, es ist schon kein guter Stil, Aussagen zu treffen und mit dem darauffolgenden BTT-Verweis als endgültig manifestieren zu wollen ;).
Ein Taschenrechner "als Extra" ist im Telefon m. E. gleichzusetzen mit Kameras, mp3-Playern, Diktierfunktionen etc. In sofern sind wir hier wohl durchaus beim Thema (auch wenn's das D900 offenbar nicht derart trifft wie seine Geschwister)
Die Definition des "qualifizierten Materials" dürfte bei Rechnern schwierig zu erbringen sein, zumal entsprechend deklariertes Material einfach nicht vorhanden ist (auch auf meinen Ti-39 und Ti-92 kann ich keinen Hinweis dazu erkennen). Allein schon dehalb wäre der Begriff der "Fahrlässigkeit" im juristischen Sinne wohl kaum anwendbar. Dass die Aussage "mein Rechner ist Schuld" nicht einfach gelten dürfte, versteht sich hingegen.
ich sehe schon, dass Du dich nicht mit der Juristerei auseinandergesetzt hast. Deshalb würde ich an Deiner Stelle zu diesem Thema einfach schweigen. Das würde uns hier allen sehr weiterhelfen.
ZitatAber ich sehe ein, dass Euer Fokus eher auf den essentiellen und/oder den "spektakulären" HighTech-Funktionen der Telefone liegt und für so banales wie einen Taschenrechner kaum Diskussionsbedarf besteht. Ich hätte es hingegen begrüßt, wenn die Rechnefunktion in simons Sinne "qualifiziert" wäre und sehe das Problem - vor allem, da es sich um vermeidbare Einzelfälle handelt - weniger bei meinen Beiträgen als bei Samsung selbst.
Gruss
Scott
und so weiter und so fort...und nun zurück zum Thema:
D900
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