ZitatOriginal geschrieben von fragger123
hat er das? nein
Was genau hast du an meinem Beitrag nicht verstanden?
Nicht der Privatverkäufer selbst muss ein freiwilliges Rückgaberecht einräumen. Es ist dahingehend völlig ausreichend, wenn Amazon dem Marketplacekäufer eine solches in seinen Geschäftsbedingungen einräumt.
Und genau das macht Amazon nach kurzer Recherche bei Artikeln der Kategorien "Bücher", "Musik", "DVD", "Software" sowie "nicht elektrischen Produkte", vgl. Link dort Ziffer 3.
http://www.amazon.de/gp/help/c…isplay.html?nodeId=886406
Diesen Bedingungen muss sich der Marketplace-Privatverkäufer bei seiner Anmeldung ebenso unterwerfen. Damit bietet er also (unbewusst) ein Rückgaberecht an, ohne überhaupt ein solches anbieten zu wollen.
Somit ist dein Statement "Privatverkauf=keine Rücknahme, egal ob er dazu Angaben gemacht hat oder nicht" nun auch mit ausführlicher Begründung widerlegt