Die Frage nach der Mitführungspflicht für Personalausweise wurde schon einmal bei HK sehr ausführlich diskutiert.
Dort habe ich die Frage gestellt, ob zufälligerweise jemand weiss, ob tatsächlich nach dem alliierten Besatzungsrecht bis 1990 das Nichtmitführen des (behelfsmäßigen ;)) Personalausweises in Berlin(West) mit Strafen bis hin zur Todesstrafe bedroht war.
Sorry für diesen Offtopic-Beitrag, aber diese zugegebenermaßen bereits damals sehr theoretische Frage interessiert mich schon länger, da es bisher niemand eindeutig bestätigen oder verneinen konnte.
Grüße,
Lanturlu