Also ich bin 19 und doppelter Staatsbürger. HAb 2 Reisepässe und 2 Perso´s ogal ob ich einen Zeig oder den anderen, bei mir gab es nie probleme
Wie verhalte ich mich ohne Perso?
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Hellas Kollege, bin auch Grieche!:D
Aber ich hab keine griechischen Perso, nur meinen Reisepass, und den lass ich auch immer schön zuhause, hast Recht die checken da eh nicht viel von raus (obwohl eins hast du nicht erwähnt, der ganze Schnodder steht da drin auch in Englisch, ist wohl logo;))...aber wie ich schon oben erwähnte, jeder Ausländer muss ne Aufenthaltserlaubnis haben, und die hab ich auch immer mit, reicht vollkommen aus, nix Kopie, nix Stress!:p
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naja das problem ist das die aufenthaltserlaubnis bei mir im pass klebt (nicht der grüne zettel sondern so ein teil mit wappen usw. drauf)
und wenn der pass mal weg ist ....die behörden in griechenland/konsulate hier kennst du ja wohl
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Hmm..wieso klebt der denn draud?!
Aber recht haste, ich sag nur gr.Konsulat in Düsseldorf...der Typ da wurde echt so dreisst, hab direkt ne Beschwerde bei der Zuständigen dort eingereicht..allein da musste ich schon fast 2h warten
Doch das war es mir wert...echt ätzend die Leute da!:mad: -
hi,
wenn euch der Reisepass zu groß ist dann schneidet auch die Seite raus auf der das Lichtbild und die Daten sind. Quasi als Ersatzperso:D In der Zwischenzeit könnt ihr euch nen neuen Pass ordern :=)
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Zitat
Original geschrieben von Rabb
Und Hamasaki:
Hat dein "Heimatland" (ist nicht böse gemeint) keinen dem Perso ähnlichen Ausweis? Oder ein vergleichbares Ausweispapier? Wenn ja, einfach beantragen.Grüße Rabb
Ehrlich gesagt weiss ich das nicht so genau... bin schon seit meiner Geburt in Dtld und habe nicht so große Interesse an meinem "Heimatland"
UND
ich lebe "glücklich" hier :cool: -
Zitat
Original geschrieben von MisterVegas
hi,wenn euch der Reisepass zu groß ist dann schneidet auch die Seite raus auf der das Lichtbild und die Daten sind. Quasi als Ersatzperso:D In der Zwischenzeit könnt ihr euch nen neuen Pass ordern :=)
Wie? Habe ich das richtig verstanden? Ich soll die Seite, wo das Lichtbild drin ist, rausreißen? Oder meinst ich soll davon eine Kopie machen. Da haben doch unsere Kollegen gesagt, das man das nicht darf??? :confused:
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Zitat
Original geschrieben von Hamasaki
Wie? Habe ich das richtig verstanden? Ich soll die Seite, wo das Lichtbild drin ist, rausreißen? Oder meinst ich soll davon eine Kopie machen. Da haben doch unsere Kollegen gesagt, das man das nicht darf??? :confused:
Ich denke/hoffe mal, dass das nur ein Witz war..lass deinen Pass lieber ganz!;)
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Zitat
Original geschrieben von Hamasaki
Wie? Habe ich das richtig verstanden? Ich soll die Seite, wo das Lichtbild drin ist, rausreißen? Oder meinst ich soll davon eine Kopie machen. Da haben doch unsere Kollegen gesagt, das man das nicht darf??? :confused:Namd !
Ich denke mal, dass war von Kollegen Mister Vegas eher scherzhaft gemeint. Ich wüsste jetzt kein Land, wo man den Pass einfach zerschneiden darf, ohne dass er seine gültigkeit verliert...
Aber der Tip mit der Aufenthaltserlaubniss is IMHO der beste. Sollte dieses Dokument verenden, kannste es relativ einfach wieder erhalten.
Aber ansonsten kannste es auch so machen, wie ich früher immer: Wenn die in nem Laden meinen Ausweis sehen wollten, oder der Türfuzi dumm rumgemacht hat, oder sonstwie, hab ich mich um 180° gedreht, und bin da gar nich erst rein.
Ich bin halt immer auf dem Standpunkt gestanden, dass ich denen ja Kohle bringe, und wenn die mein Geld nicht haben wollen, dann halt eben nicht...Gruesse
Charlie
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Eine Pflicht zum Mitführen eines Ausweises besteht definitiv nicht (außer natürlich beim Grenzübertritt). Aus der Pflicht zur Vorlage an berechtigte Personen ergibt sich keine Mitführungspflicht.
Allerdings gibt es Länderpolizeigesetze (z.B. in Bayern), wonach ein Ausweis an Polizeibeamte bei sogenannten "verdachtsunabhängigen Kontrollen" im Zollgrenzbezirk, auf Hauptverkehrsstraßen, auf Flughäfen und Bahnhöfen, sowie an "gefährdeten Orten", vorgelegt werden muss, .falls er mitgeführt wird, eine Mitführungspflicht besteht jedoch trotzdem nicht.
Wird der Ausweis nicht mitgeführt, so kann die Person, ihre mitgeführten Sachen und ihr Fahrzeug nach Ausweispapieren durchsucht werden. Die Durchsuchung ist in diesem Fall auf die Auffindung des Ausweises zu beschränken (was natürlich Theorie ist). Findet der Polizeibeamte also den Ausweis im Handschuhfach, so darf er genaugenommen nicht im Kofferraum weitersuchen.
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