Erfahrungen mit Handyversandservice ?

  • Entgegenkommen, oder Kulanz von einem Anbieter zu bekommen ist eher ganz selten. In Deinem Fall würde ich Dir den Gang zu einem Rechtsanwalt empfehlen, sofern Du eine dementsprechende Rechtsschutzversicherung hast...Aber gleich eines vorweg, mir ist vor einigen Jahren das selbe passiert. Auf den kompletten Kosten bin ich damals stitzen geblieben. Zwar hat mein RA ein Schreiben zur Vertragserfüllung an diese (nicht Deine!) Firma geschickt, aber bewirkt hat das nichts.


    Trotzdem....Viel Erfolg und sehr gute Nerven....

  • hallo,


    danke erstmal für deine antwort.
    das andere thema habe ich gesehen, aber das ist nicht mehr aktuell, und die von mir geschilderte entwicklung ist sehr neu, weswegen ich ein neues thema für angemessener gehalten habe.

  • Man kann aber sein Thema dran anhängen!


    @Mods


    Bitte verschieben!

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Also, was du im Gegenzug für die ausgebliebene und ausbleibende Erstattung machen könntest wäre deinerseits eine Erstattung an die Firma, nämlich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs oder Unterschlagung. Je mehr Geschädigte sich dazu aufraffen, desto größer ist die Chance, daß etwas ermittelt werden kann. Und im Gegensatz zur Einreichung einer Zivilklage gegen die Firma hast du dabei ja auch kein privates Kostenrisiko zu tragen. Falls du eine Rechtschutzversicherung hast oder ein Anspruch auf Rechtsberatung von Amts wegen besteht solltest du da natürlich vorsprechen und die werden schon abschätzen können, ob man weitere Schritte einleiten kann.

    Je suis Charlie

  • sprich, wenn ich einfach zur polizei gehen würde und dort eine anzeige schalte würde das ganze eventuell von amts wegen her etwas beachtung erfahren, zumindest wenn das noch einige mehr machen?


    gruß
    pidecafa

  • beachtung schon, aber dein geld bringt dir das dann auch nicht wieder, das wäre der zivilrechtliche weg...
    hr. renz war ja offensichtl. einzelunternehmer, haftet also für alle alten verbindlichkeiten persönlich.
    ich würde also mal schauen, ob es zu ihm keine deutsche anschrift gibt & versuchen dorthin meine ansprüche geltend zu machen. solltest du nen titel haben: den arbeitgeber hast du ja... ;)
    würde das ganze aber versuchen mit nem rechtsbeistand durchzuziehen!


    hab grad auch in teltarif gelesen & gesehen, daß er jetzt ne französische adresse hat.
    wobei, verwunderlich ist das nicht, auch wenn dort die frage nach dem "wieso" auftauchte:


    Benutzer oooops auf teltarif schrieb:...
    > Eine abschließende Frage, die sich mir stellt: was macht Renz
    > in Frankreich? Aber das wird wohl (s)ein Geheimnis bleiben ...


    Das ist doch kein Geheimnis:
    http://frankreich-insolvenz.de/


    Tja, was man aber dagegen tun kann ist wohl schwieriger zu finden...

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • danke lart für deine infos...mit diesem hintergrundwissen sieht der fall natürlich schon etwas klarer aus, da auch die neue anschrift von herrn renz im Departement 57, namentlich Moselle, liegt, wo dieses spezielle Insolvenzrecht ebenfalls anwendung findet.


    wie du bereits festgestellt hast, ist nun natürlich unklar, wie hier die rechtslage ist.
    ich werde diese neuen infos in anderen foren, wo viele viele user das selbe problem haben, posten und schauen, ob evtl jemand damit zu seinem anwalt geht um näheres zu erfahren.


    ansonsten, kann mir jemand sagen, inwiefern man von providern wie talkline in einem solchen fall kulanz erwarten kann oder wie man in der hinsicht etwas erreichen könnte?


    viele grüße und vielen dank für die bisherigen antworten
    pidecafa

  • Zitat

    Original geschrieben von pidecafa
    ansonsten, kann mir jemand sagen, inwiefern man von providern wie talkline in einem solchen fall kulanz erwarten kann oder wie man in der hinsicht etwas erreichen könnte?

    Erwarten kann man von Talkline und Co. gar nichts - sowieso nichts, weil die eh einen schlechten Ruf haben und somit nicht großartig was zu verlieren haben. Rechtlich hast du keinerlei Ansprüche an Talkline, denn so wie du erfüllen ja auch sie den gemeinsamen Vertrag und sie haften ja auch nicht für den Händler, der ihnen Kunde und Vertrag vermittelt und dafür eine Provision erhält. Falls man mehrere Verträge hat und für die ein lohnender Kunde ist, dann erhöht das sicherlich schonmal die Kulanzchancen. Einen Königsweg gibt's aber nicht, sodaß du spätestens in diesem Moment nicht erwarten solltest, daß Talkline sich zu deinen Gunsten rührt. Sicherheitshaber solltest du wohl auch alle ausstehenden Zahlungen gedanklich als finanziellen Verlust betrachten. Falls sich dann beim ein oder anderen doch noch was ändern sollte, umso besser. Daß sich der Händler nach Frankreich verzogen hat macht's ja nochmal komplizierter. Ohne Rechtschutzversicherung, Rechtshilfeanspruch oder Anwaltsfreund würde ich mir zivilrechtliche Schritte erstmal ganz ersparen. Strafanzeigen kann man machen und dann erstmal abwarten, ob dabei etwas herauskommt. Falls er sich doch weiterhin in Deutschland aufhaten sollte kann man natürlich versuchen ihm per Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungstitel zukommen zu lassen - kostet aber natürlich erstmal was.

    Je suis Charlie

  • naja, immerhin hat man ja schon mal die anschrift seines arbeitgebers... ;)
    er ist doch einer der geschäftsführer dieser neuen gesellschaft.
    wie geht das eigentl.? falls er wirklich in der privat-insolvenz sein sollte, kann er dann auch geschäftsführer sein?
    ob er wirklich seinen lebensmittelpunkt in frankreich hat (waren das nicht für steuerliche betrachtungen mindest. 180 tage im jahr?) ?


    falls er wirklich am insolvenz-verfahren dort teilnimmt, würde ich es spannend finden, wie es mit den forderungen weitergeht!

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
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  • was ich gerne noch wissen würde. wie sieht es denn eigentlich mit ansprüchen ggü. dem portal aus, wo ich den vertrag abgeschlossen habe?
    also handykostnix.de? ich meine, haben die da nich auch eine gewisse verpflichtung ggü. den leuten, die verträge über ihre seite abschließen?


    viele grüße
    pidecafa

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