Erfahrungen mit Handyversandservice ?

  • Hallo allerseits, habe das Thema ebend mal überflogen und will auch mal meinen Senf dazu geben. Ich selber bin Händler und Vermittle Handyverträge.
    So wie das hier beschrieben wurde, ist das durchaus nicht o.k. Allerdings haben viele Serviceprovider und Anbieter momentan ein großes Problem, "Schubladenverträge" Kunde erhält neues Handy und die Karte wird nicht benutzt. Mittlerweile geraten auch Vermittler wie ich unter Druck. Aktuelles Beispiel: Netzbetreiber xy behält sich vor Provisionen zurück zu fordern, wenn die einzelne Karte nicht minestens 5€ Umsatz bringt. Bei Händlern die viele Verträge machen, kann dann der Schuß gewaltig nach hinten losgehen. Ich denke das es auch beim Endkunden ein Umdenken geben muss, damit solche unschönen Geschichten in Zukunft nicht mehr vorkommen.


    Gruß
    Thomas

  • Jetzt ist doch tatsächlich eine Überweisung von Herrn Renz eingegangen Es sind jedoch nur EUR 31,75 ?! Es sollten doch EUR 56,70,- sein ?


    Rick


    PS: Ich nutze den Vertrag und habe einen Umsatz von mehr als 5,- EUR im Monat...

  • Zitat

    Original geschrieben von Datenpilot
    Mittlerweile geraten auch Vermittler wie ich unter Druck. Aktuelles Beispiel: Netzbetreiber xy behält sich vor Provisionen zurück zu fordern, wenn die einzelne Karte nicht minestens 5€ Umsatz bringt. Bei Händlern die viele Verträge machen, kann dann der Schuß gewaltig nach hinten losgehen. Ich denke das es auch beim Endkunden ein Umdenken geben muss, damit solche unschönen Geschichten in Zukunft nicht mehr vorkommen.


    Gruß
    Thomas


    Dass 'Schubladenverträge' nicht im Sinne der Netzbetreiber sein können, ist klar. Doch muss ich als Netzbetreiber dann klare Klauseln in meine Verträge mit den Vermittlern einbauen, die eine Honorierung von Schubladenverträgen unterbinden. Dann kann der Vermittler klare Verträge mit den Endkunden anbieten, die einen Mindestumsatz o.a. Konditionen beschreiben, unter denen ein Angebot, ein bestimmtes Handy zu einem subventionierten Preis zu verkaufen, gemacht wird. Wenn NACH Vertragsschluss plötzlich solche Klauseln nachgeschoben werden, dann ist juristischer Ärger vorprogrammiert, denn die wenigsten lassen sich für dumm verkaufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Buddy_23
    Jetzt ist doch tatsächlich eine Überweisung von Herrn Renz eingegangen Es sind jedoch nur EUR 31,75 ?! Es sollten doch EUR 56,70,- sein ?


    Herr Renz hat geantwortet :


    Laut Aktionbeschreibung musste der Anschlußpreis bezahlt werden.


    Mobilcom soll Ihnen jedoch eine Gutschrift in Höhe von 24,95 gegeben haben (evtl. wurde diese als Erstattung oder Gutschrift Anschlußgebühr auf der Rechnung ausgewiesen)


    Durch die Gutschrift seitens Mobilcom hat Herr Renz seine Auszahlung um die 24,95 reduziert, somit nur noch 31,75 Euro überwiesen.


    Sollten Sie nachweislich keine Gutschrift von Mobilcom über 24,95 bekommen haben, bitte nochmal melden. Dann muss Herr Renz nachforschen.




    Warum hier wieder eine einseitige Vertragsänderung von Herrn Renz vorgenommen wurde, hat er mir bisher nicht erklären wollen.




    viele Grüße


    Christian

  • Habe gerade mal auf die April-Rechnung geschaut:


    Zitat

    Basisleistungen
    1 Anschlusspreis 07.03.2006 - 07.03.2006 21,51 €
    1 Anschlusspreis 07.03.2006 - 07.03.2006 -21,51 €


    Dann scheint es ja tatsächlich zu stimmen.

  • Michael Renz Handyversandservice


    Ich bin durch den Abschluss von 2 Handyverträgen (BASE 24) von der Firma Michael Renz beliefert worden. Nachdem ich meine Rechnung und alle weiteren Angaben für die Überweisung des 1. Auszahlbetrages abgeschickt hatte, erhielt ich nach ca. 4 Wochen den mir zustehenden Betrag auf das Konto überweisen.


    Die Mobilfunkabrechnung meiner Frau habe ich etwas später eingereicht. Ich denke, dass ich ebenso alles ordnungsgemäß überwiesen bekomme.


    Ich glaube, dass es oft an der Unzulänglichkeit der eingereichten Papiere mit den geforderten Informationen liegt, wenn es Probleme gibt.


    Eine Versandfirma mit solch guten Konditionen muss schon sehr rationell arbeiten, um bei geringeren Margen erfolgreich bestehen zu können.

  • Ich frage mich mit welchem Recht, die Auszahlung an die Vorlage einer Rechnung gebunden sein kann? Hab mir mal verschiedene Internetseiten von Handyverkäufern, die mit Handyversandservice zusammenarbeiten angesehen. Da ist aber nirgendwo auf eine solche Klausel hingewiesen..


    Wenn doch irgendwo, stellt sich doch hier auf alle Fälle die Frage, mit welchem Recht???


    Bitte klärt mich mal auf!?

  • Hallo,


    --> mit welchem Recht???


    vertragliche Vereinbarung zwischen handyversandservice und dem Kunden, festgehalten auf dem Vertragformular ?


    Aber warum macht Herr Renz das ?
    Ich denke, Herr Renz rechnet mit einem Zinsvorteil. Nicht jeder Kunde schickt sofort eine Rechnung ab. Vielleicht vergisst er das auch ein paar Monate lang. Und in der Zeit kann Herr Renz mit dem Geld arbeiten.

  • Und was ist mit dem Datenschutz? Es geht den Herrn doch null an, wen ich anrufe, ob ich überhaupt jemanden anrufe oder wie hoch meine Rechnung ist?

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