Alte Nummer nach Kündigung zurück?

  • Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Da mir eine Firmennummer abhanden gekommen ist, kann ich da gerade auch meinen Senf dazu abgeben. Die Nummer ist definitiv erst einmal weg! Selbst wenn du in der 30 Tage Frist durchweg Portierungsanträge gestellt hast, ist die Nummer nach diesem Zeitraum definitiv weg!


    Lag das jetzt daran, weil angeblich die Daten nicht stimmten, oder gibt es generell Probleme, wenn bei der Kündigung nicht auch die Rufnummernportierung mit angegeben wird?
    Die 30 Tage nach der Kündigung müßten doch eigentlich immer ihre Gültigkeit haben, unabhängig davon, ob der Portierungswunsch auf der Kündigung angegeben wurde oder nicht?


    Wenn man dann innerhalb der 30 Tage, also nach der Kündigung, doch wieder beim alten Netzbetreiber mit alter Nummer bleiben möchte, läuft das Ganze dann als Neuvertrag?
    Ich frage das deswegen, weil ja die Subventionen unterschiedlich sind.

  • Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage gerade nich ganz.


    Unsere Nummer sollte portiert werden von D1 nach E-Plus, war ursprünglich mal ne E-Plus Nummer. Die ersten Anträge dazu waren schon vor Vertragsablauf gestellt und während der 30 Tagefrist im Anschluß nochmal mehrmals. Die Portierung wurde immer abgelehnt und somit ist die Nummer dann in den Pool gefallen. Dieser ist dann allerdings bei E-Plus da es ursprünglich ne E-Plus Nummer war. Allerdings kann selbst E-Plus nicht an die Nummer ran, auch wenn die gerne würden.


    Wir werden jedenfalls mit den Nummer einen neuen Vertrag abschließen, sobald diese aus dem Pool raus kommt. Hauptsache wir bekommen diese Nummer wieder!

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage gerade nich ganz.


    Unsere Nummer sollte portiert werden von D1 nach E-Plus, war ursprünglich mal ne E-Plus Nummer. Die ersten Anträge dazu waren schon vor Vertragsablauf gestellt und während der 30 Tagefrist im Anschluß nochmal mehrmals.


    Wenn der Antrag schon vor Vertragsablauf gestellt wurde, dann sollte doch eigentlich alles glattgehen.
    Zumindest sollte dann auch genügend Zeit bleiben, eventuellen Unstimmigkeiten bei den Daten nachzugehen.
    Das ist dumm gelaufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von rainbow
    Die 30 Tage nach der Kündigung müßten doch eigentlich immer ihre Gültigkeit haben, unabhängig davon, ob der Portierungswunsch auf der Kündigung angegeben wurde oder nicht?


    das würde ich aber auch gerne mal wissen !! habe meinen vertrag neulich auch gekündigt, auch eine bestätigung erhalten, aber nicht vermerkt, dass ich die nummer zu vertragsende portieren möchte (O2 -> vodafone). eigentlich sollte doch dann ein portierungsantrag im vorgeschriebenen zeitraum reichen, oder nicht ?!?

  • Die Nummer ist weg und nicht wieder zu bekommen. :-(


    Hab geschrieben und angerufen verschiedene stellen aber kein Glück.


    Mitarbeiter sind sehr nett gewesen aber leider kein Erfolg.


    Gruß western

  • Zitat

    Original geschrieben von sir*deluxe
    hat auch jemand eine antwort auf meine frage ?!? :)


    Aber immer doch: eine Portierung ist unabhängig davon möglich, ob du diese bereits in deinem Kündigungsschreiben angekündigt hast ;)


    Grüße!
    Sven

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!