eine 6 ist eine mangelhafte leistung,
in schriftlichen prüfungen sind dies i.d.R. (so kenn ich das von unserer Berufsschule hier) unter 30% der geforderten Leistung, oder Arbeitsverweigerung/Absolut am Thema vorbei
Frage bezügl Einspruch auf schulisches Prüfungsergebniss/Abschlussprüfung.
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Wie kommt es denn das alle Prüfer die LEistung so bewertet haben?
Wenn ein Lehrer etwas gegen dich hätte, dann hätten ja zumindest die anderen besser bewerten müssen. -
...das wäre auch meine Frage.
Wenn das ein Kollegium von 4 Lehrern war, würde es ja bereits reichen, wenn einer (der "böse" Lehrer) ungenügend Benotet und die anderen 3 mit Mangelhaft. In Summe sollte dies dann eine 5,25 ergeben, und das reicht ja, wie Du schriebst.
Ausser natürlich, der "böse" Lehrer hat ein Vetorecht o.Ä.Mit Verlaub, das hört sich für mich alles nicht wirklich schlüssig an. Und dass sich 3 Lehrer in eine "Privatfede" zwischen Dir und einem Lehrerkollegen mit hineinziehen lassen - ich weiss nicht. Solche Willkür kann denen den Hals kosten...
Gibts wirklich keinen Grund, warum Du den Vortrag gut und die Lehrer so katastrophal beurteilen?
Charlie
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Also auch bei 4 Lehrern kann solch ein Desaster rauskommen. Frag mal Kandidaten von juristischen Staatsprüfungen, da wird gerne mal in die Pfanne gehauen...
Ohne Rechtsanwalt der mit solch einer Thematik vertraut ist, wird das nix. Davon gibt es im Übrigen sehr wenige in Deutschland, da Prüfungsentscheidungen nur bedingt überprüfbar sind. Mit Glück darfst du nochmals zur Mündlichen antreten....
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Nun, normalerweise werden diese Lehrer die Note wohl im Kollegium festgelegt haben. Ein Veto-Recht wäre da völliger Unsinn, schließlich haben alle Lehrer die Prüfung gesehen und sollten sich ein fachkundiges Bild machen können. Normalerweise schließen sich die "Kollegen" zwar der Meinung des Prüfungslehrers an, aber gerade bei einer "6" würde ich jedenfalls sagen, dass da diskutiert worden sein muss. Oder du hast noch ein paar mehr Feinde in der Schule.
ZitatEine 6 ist, das sagen zumindest viele meiner Bekannten ex-Lehrer, mit denen ich mich manchmal treff, eigentlich eine Note, die man nur dann gibt (vor allem im muendlichen eher selten), wenn der Schueler sich hinstellt und sagt, er habe nichts gemacht, ansonsten reicht es immer fuer eine 5.
Ja, die meisten Lehrer handhaben das so. Müssen sie aber nicht. Wenn die genannten weniger als 20 bzw. 30 % erreicht sind, ist eine 6 (bzw. 0 Punkte) fällig.
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Rechtsbeistand. Sofort.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die zuständigen Stellen gerne mal Briefe von Dir selber garnicht oder nach Monaten beantworten. Das ganze zieht sich dann über Monate hin, wo alles versucht wird, den Fall unter den Tisch fallen zu lassen.
Als dann allerdings von meiner Seite der Jurist von der Leine gelassen wurde, gabs aufeinmal innerhalb von 4 Tagen ne neue Prüfung, da "plötzlich" die alte, von mir angefochtene, für ungültig erklärt wurde.
Das ganze hatte sich vorher lockere 5-6 Monate hingezogen, wo keiner fähig war, dies festzustellen.
Insofern würde ich fast schon davon ausgehen, dass, wenn du erfolg haben willst, der Einsatz juristischer mittel kaum rauszuhalten ist.
BTW: Kenne mich zwar mit Berufsschulen nicht aus, aber normalerweise solltest du ja, ähnlich wie bei Abiturprüfungen, die Prüfung mitsamt Bewertung(bzw. bei mündlicher Prüfung halt nur die Bewertung) als Kopie oder zumindest per "ansehen vor ort" verlangen können. Wäre denk ich mal, für Dich ja ganz interessant, schonmal die Kommentare und vorallem Bewertungskriterien dieses Paukers lesen zu können.
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So, bin wieder aus meinem Urlaub zurück. War zwar in Ordnung, aber meine Laune hat natürlich definitiv gelitten, erst in der letzten Woche konnte ich es überhaubt genießen...
Bin auch gerade erst da, deswegen nur kurzes Statement.ZitatOriginal geschrieben von Andreas24
Die Note 6 ist allerdings mehr als heftig. Das kann ich mir so gar nicht vorstellen.
Eine 6 wäre ja gar keine Leistung :eek:
Von solchen Fällen habe ich noch nie gehört und da mein Daddy Lehrer ist, habe ich schon einige heftige Geschichten in punkto Notengebung mitbekommen.Das im Gremium eine 6 gefällt wurde ist auch schon heftig. Wenn wenigsten etwas richtig war und der Prüfling bemüht war gibt es ja meistens immer noch die 5!!!
Ne 6 ist immer ne Schlag in die Fresse :flop:
...sorry für die harte FormulierungGenau das ist es!
Von meinem Vornoten her hätte mir eine 5 zum Bestehen gerreicht! Die schriftlichen Prüfungen sind mit einem Schnitt von 2.6 bestanden.Nun muß ich zugeben, das ich natürlich hätte mehr leisten köönnen, allerdings sind 2 Tage Vorbereitung schon etwas, was bestimmt keine 6 bedeuten sollte. Und da ich die Prüfungskriterien kannte, kann mein Vortrag auch nicht sooo am Thema vorbei sein, immerhin habe ich ihn darauf ausgerichtet.
Eine 6 ist mehr als heftig, immerhin hätte ich im Bett bleiben können.So, das es etwas persönliches ist, hat der Lehrer mir ja schon vor Monaten deutlich gemacht. Mittlerweile denke ich, das er meine berufliche Kompetenz im Prüfungsausschuss angezweifelt hat und die 6 das einzige Mittel ist, noch 1 Jahr länger Ausbildung zu machen um diese Kompetenz "nachzuarbeiten". Deswegen wurde zur 6 gegriffen, da ich sonst durch wäre...
In diesem Zusammenhang teilte man mir auch mit, das der Vortrag Profissionalität vermissen lässt und die Defizite nicht in kurzer Zeit aufgeholt werden können. (um damit die 6 zu begründen). Dennoch ist es krass, da mein Vortrag definitiv keine 6 ist. Denn dafür labere ich keine 20 Minuten mit 10 minütiger Fragerunde (Zeit ist vorgegeben).Mittlerweile ist die schriftliche Mitteilung da, die besagt, das die Abschlussnote eine 5 ist und das Ausbildungsziel nicht erreicht wurde. Angegeben ist die Möglichkeit innerhalb 4 Wochen Einspruch einzulegen, was ich auch machen werde (logo). Übrigens besteht der Prüfungsausschuss aus 4 Leuten, welche angeblich einstimmig gestimmt haben. Aber da die Schule privat (dennoch staatl. anerkannt) ist und die Lehrer per du sind, ist es mit obiger Argumentation whl kein Problem ein einstimmiges Ergebniss zu erzielen.
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Selbstverständlich kannst du versuchen, über Einspruch und evt. auch ein Gerichtsverfahren zumindest eine Wiederholung der Prüfung zu erreichen.
Die Chancen dürften eher gering sein, es war eine mündliche Prüfung und eine solche ist immer eine subjektive Ansicht.
Was du uns noch nicht genau gesagt hast ist die Art der Schule. Bei dir steht nur "an einer Art Berufsschule". Bezahlst du für den Unterricht dort? Dann gäbe es ja noch die Möglichkeit dass man einen "Kunden" noch ein Jahr länger halten möchte...
Versuche doch eine Wiederholung in kürzerer Frist als ein ganzes Jahr zu erreichen. Darauf kann man sich möglicherweise verständigen. Und dann bereite dich besser vor- mit 2 Tagen Vorbereitung sollte man in keine Abschlussprüfung gehen. Ich vermute dass ein Teil deines Zornes auch daher rührt.
Viel Glück und denke immer daran: "Nicht für das Leben, für die Schule lernen wir!" (Hm... oder war das anders...)
Thomas -
Hmmmm, also die Endergebnisse sprachen schon deutlich, das ich bestanden habe und zusammen mit den Vornoten wären die 2 Tage ausreichend gewesen. Wenn ich überlege, das vele Leute sich gar nicht vorbereitet haben.... Eine 6 ist ein Schlag ins Gesicht und da muß ich mir wenig vorwerfen lassen. Für mich kann ich nach 11 Tagen sagen, das sie Mittel zur Wiederholung ist, aber keine objektive Beurteilung meiner Leistung.
Immerhin habe ich schon von 2 Lehrern vor einem Monat gehört, das ich so gut wie durh bin und nach meinem Vortrag wollten mir mehrere Schüler zur bestandenenen Prüfung gratulieren. Also so schlecht kann meine Leistung echt nicht gewesen sein.Da ich der einzige bin, welcher durchgefallen ist, ist niht davon auszugehen mich als Kunde halten zu wollen.
Ich arbeite innerhalb einer halben Stelle in einer Einrichtung für geistig behinderte. An 2 Tagen die Woche besuche ich die Berufsschule und mache dort meine Berufsbegleitende Ausbildung. Den Unterricht zahle ich mit 152,- monatlich. Dies geht seit 3 Jahren.
Nach meiner Ausbildung wollte ich natürlich auf eine volle Stelle gehen mit entsprechender Bezahlung. Wenn ich meiner Einrichtung aber erkläre das ich durch die Prüfung gefallen bin, ist eher davon auszugehen, das mein Vertrag nicht verlängert wird.Und noch etwas:
Ich schrieb ja, das man mir mitgeteilt hat, das einstimmig mit ungenügend bewertet wurde. Das war ein Irrtum, es wurde einstimmig beschlossen, das ich ein Jahr ranhängen soll.... -
Wenn du nun Einspruch gegen die Note aus der müdlichen Prüfung einlegst, wird sich (so ist es zumindest an allg. Schulen) zuerst die eingerichtete Prüfungskommission bestehend aus Schulleiter / in und einem Lehrer des Kollegiums mit dem Einspruch befassen müssen. Dort wird das Protokoll der Prüfung gesichtet werden müssen, um nachzuvollziehen, ob die Note 6 gerechtfertigt ist. Sollte die Prüfungskommission auch zu diesem Urteil kommen, musst du den gerichtlichen Weg einschlagen. Sollten keine Verfahrensfehler bei der Durchführung der Prüfung gemacht worden sein (z.B. muss der Prüfling vorher gefragt werden, ob er sich auch gesund fühle), dann ist die Note natürlich nur schwer zu widerlegen. Oder kannst du aus Äußerungen des Lehrers beweisen, dass er plante, dich durchfallen zu lassen?
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