Frage bezügl Einspruch auf schulisches Prüfungsergebniss/Abschlussprüfung.

  • Hallo!
    Ich mache eine berufsbegleitende Ausbildung an einer Art Berufsschule. Unterricht findet an 2 Tagen die Woche satt.


    Die schrifftlichen Prüfungen, sowie die Vornoten sehen mit 2, 2, 3 ganz gut aus.


    Allerdings verkrachte ich mich mit einem Lehrer, welcher mein Praxisdozent und benotender Lehrer ist. Bei diesem Lehrer habe ich auch unerklärlich schlechte Leistungen erbracht, mit denen ich nie gerechnet hätte.


    Heute war die praktische Abschlussprüfung in Form eines vorbereiteten Vortrags. Ich bereitete mich vor, verglich meine Ziele mit dem Erwartungshorizont, hielt heute den Vortrag und habe versucht die Bewertungskriterien in meinem Vortrag zu berücksichtigen.


    Vortrag wurde mit 6 bewertet,- durchgefallen, Ausbildungsjahr umsonst.


    Folgende Fragen.


    Welche Möglichkeiten eines Einspruchs gegen die Note habe ich und wo muß dieser erfolgen? Die Leistung ist meiner Meinung definitiv nicht ungenügend, was ich auch begründen kann. An welche Stellen muß ich mich wenden?


    Wo kann ich effektiv Beschwerde gegen den Lehrer einlegen? An welche Stellen muß ich mich wenden?


    Wie definiert sich eine ungenügende Leistung? Denn mit vorbereitung, 20 Min Vortrag, 10 Minuten Fragerunde und berücksichtigung der Bewertungskriterien habe ich definitiv Leistung erbracht.


    Leider kann ich erst in 11 Tagen wieder antworten, da es jetzt in den Urlaub geht, welcher für den Abschluss der Ausbildung gedacht war.....


    Ps: Selbst ein mangelhaft hätte mir gereicht um die Ausbildung zu bestehen. Für mich rechtfertigt nichts die ungenügend.



    edit:
    Der betreffende Lehrer mit welchem ich Streit hatte, warf mir vor Monaten schonmal inkompetenz vor. Sämtliche Leistungsnachweise bei ihm sind im Vergleich bei identischer Leistung schlecht. Nach eigenen Aussagen hält er nicht viel von Noten und hat sie schon öfter im Unttericht pauschal vergeben. Bei einer Prüfung hatte die Schulleitung letztes Jahr eine Note für mich eingetragen, zu welcher ich den Leistungsnachweis noch nicht abgegeben habe (??).
    Ich denke daher das persönliche Gründe eine Rolle spielen und die Note nicht meine Leistung wieder spiegelt. Der Lehrer hatte eine stark einsichtige Sichtweise, sich im Vortrag bestätigt gefühlt und mich abgeurteilt.
    Eigenartig auch, das meine schriftlichen Leistungen gut sind, ich aber der erste Schüler bin, welcher durchgefallen ist (angeblich).

  • Zumindest an Gymnasien gibt es einen Fachbetreuer, der allererste Ansprechperson ist, falls man eine Schulaufgabe zur Nachkorrektur geben will.
    Es ist vor allem wichtig, zumindest nach meiner Erfahrung, dass du mit deinem Problem nicht gleich an die oberste Stelle rennst.
    Du wirst wahrscheinlich im besten Fall deinen Vortrag erneut halten muessen und diesesmal vielleicht vor einem unabhängigem Gremium/Lehrer.

    Die Erinnerung an vergangene schöne Tage und die Hoffnung auf eine noch schönere Zukunft, das sind die zwei Faktoren, die wir zum Leben brauchen. (Karl Popp, 1944)

  • Kein Ansprechlehrer vorhanden, ironischerweise sollte dies der Lehrer sein, mit welchem ich die Probleme hatte.


    Es ist auch keine Schulaufgabe, sondern ein Vortrag gewesen, welcher von 4 Lehrern bewertet wurde. Allerdings nicht unabhängig. Resonanzen meiner Mitschüler auf den Vortrag waren übrigens eher positiv. Schriftlich sollte ich meine Leistung anhand meiner Aufzeichnungen begründen können.


    Mir wurde bereits gesagt, das ich die praktische Abschlussprüfung nicht bestanden habe und somit zur Wiederholung des Lehrjahres verpflichtet bin. Der Vorshlag eines Einspruchs kam ebenfalls von einem Lehrer. Auf meine Einwände hin wurde keine Rücksicht genommen, wiederholung des Vortrags wäre ausgeschlossen.


    Nach den Problemen mit dem besagten Lehrer und der Bedutung dieser Sache für meine Zukunft und vorallem: da ich mir keine ungenügenden Leistung bewusst bin und damit überhaubt nicht einverstanden sein kann, habe ich die größte Lust ALLE Mittel in BEwegung zu setzen und direkt zur obersten Stelle durch zu marschieren!


    Sorry für schlechte Schrift/ Grammatik aber ich bin in Rage und muß für den Urlaub packen (wozu ich wegen der Prüfungsvorbereitung keine Zeit hatte, aber meine Leistung ist ja ungenügend...)


    Die Schule ist im Übrigen nicht staatlich sondern nur staatlich anerkannt.

  • Der Lehrer der dich so beurteilt -> Klassenlehrer -> Vertrauenslehrer -> Direktor -> Schulbehörde


    ich glaube das ist der gängige Weg, nciht?

  • So einfach ist es in diesem Fall ja nicht, da es sich um eine Abschlussprüfung handelte.
    Schuldirektion ist informiert und war bei der Notenentscheidung ja dabei.


    Also nochmal:


    Weiß jemand unter welchen Umständen eine 6 gerechtfertigt ist?


    Wie ist der normale Weg, an welche Behrden wenden um effektiv was auszurichten?


    Welche Weg um gegen den Lehrer vorzugehen?


    Kennt sich hier jemand gut aus? Müsste es ja festgeschriebene Gesetze geben.

  • Heftig! Das sich Schüler oftmals ungerecht (ob gerechtfertig oder nicht) behandelt fühlen ist das eine.
    Das sich Lehrer als Menschen auch nicht ganz von persönlichen Beweggründen frei machen können ist auch klar.


    Die Note 6 ist allerdings mehr als heftig. Das kann ich mir so gar nicht vorstellen.
    Eine 6 wäre ja gar keine Leistung :eek:
    Von solchen Fällen habe ich noch nie gehört und da mein Daddy Lehrer ist, habe ich schon einige heftige Geschichten in punkto Notengebung mitbekommen.


    Wünsche Dir nur viel Glück bei der Lösung. Mein erster Ansprechpartner wäre in Deinem Fall der Schulleiter.


    Das im Gremium eine 6 gefällt wurde ist auch schon heftig. Wenn wenigsten etwas richtig war und der Prüfling bemüht war gibt es ja meistens immer noch die 5!!!


    Ne 6 ist immer ne Schlag in die Fresse :flop:
    ...sorry für die harte Formulierung :(

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Wichtig ist vielleicht auch das Bundesland aus dem du kommst.


    Was hat den der Direktor gesagt? Hat er dir keine Tipps oder Ratschlaege gegeben?


    Eine 6 ist, das sagen zumindest viele meiner Bekannten ex-Lehrer, mit denen ich mich manchmal treff, eigentlich eine Note, die man nur dann gibt (vor allem im muendlichen eher selten), wenn der Schueler sich hinstellt und sagt, er habe nichts gemacht, ansonsten reicht es immer fuer eine 5.
    Und wenn du dich darauf vorbereitet hast und nicht fuer ein voellig falsches Thema, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass eine 6 auch nur annaehernd gerechtfertigt ist.
    Oder lebst du vielleicht in der Schweiz? Da ist eine 6 glaub ich die Beste Note oder? ;)

    Die Erinnerung an vergangene schöne Tage und die Hoffnung auf eine noch schönere Zukunft, das sind die zwei Faktoren, die wir zum Leben brauchen. (Karl Popp, 1944)

  • Ja, eine 6 ist in der Schweiz die beste..
    Die 1 die schlechteste, aber die wird auch nur erreicht wenn komplett falsch oder nichts gemacht, bzw. Blatt leer abgegeben.

    Some experiences only impress you once.
    The special ones do it again and again.

  • Gibt es ein Protokoll der Prüfung? Kannst Du eine schriftliche Begründung der Notenvergabe einfordern? Müsste in irgendeinem Rahmengesetz(ordnung) oder Ähnlichem stehen.


    Ich würde mir definitiv eine ausführliche Begründung der mangelhaften Leistung von allen anwesenden Lehrern anfordern und wenn es nötig ist, dies über einen Rechtsbeistand laufen lassen. Es würde mich nicht wundern, wenn Du dann auf einmal Deine Prüfung bestanden hast.

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

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