Kündigung bei BASE

  • Zitat

    Original geschrieben von marcbytelle
    OK, weiß ich bescheid. Hatte Base nicht auch mal Karten gekündigt, die lange Zeit nicht genutzt wurden, wenn ja nach welcher Frist? Ich leg sie dann mal weg und lasse sie einstauben :)


    Die Karte kann gekündigt werden wenn sie 90 Tage nicht aktiv war.

  • Zitat

    Original geschrieben von mfshva
    Wenn du die Festnetznummer zugebucht hattest gibt es keinen Widerruf mehr da diese eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen hat. Daher kannst du nur alle Flat´s abbestellen und die Karte einfach in eine Schublade legen, Kosten entstehen dir ja nicht.


    Das ist Schwachsinn. Selbstverständlich kannst du dein 14 Tage Rückgabe Recht wahrnehmen, auch, wenn du eine Option gebucht hast mit Laufzeit. Einfach SIM Karte und kurzes Anschreiben zurückschicken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dwarslöper
    Die Karte kann gekündigt werden wenn sie 90 Tage nicht aktiv war.


    Spätestens nach 6 Monaten ist sie definitiv tot.

  • Verträge kündigt man am besten kurz nach dem Abschluss. Dann kann man es ersten nicht vergessen, und zweitens sind Neukundenangebote in 99,9% der Fälle immer besser als eine Verlängerung als Bestandskunde.


    Und das mache ich dann ganz normal per Brief ohne irgendwelche extras. Kam bisher immer noch einige Wochen später eine Bestätigung. Falls nicht kommt ein Fax mit Übermittlungsbestätigung und das Protokoll hebe ich auf. Wenn es dann wirklich mal ein Anbieter darauf ankommen lassen würde mit "habe ich nicht bekommen", hat er verdammt schlechte Karten. Kam aber bisher noch nicht vor.

  • Zitat

    Original geschrieben von Starlite
    Ich würde mich da nicht täuschen lassen. Wenn ihr nämlich dann doch kündigt, werden euch ganz schnell die entsprechenden Beträge manuell belastet, da die Gutschrift für die Kündigungsrücknahme dann nicht mehr gerechtfertigt ist.


    Das passiert nicht, und wäre auch rechtlich nicht haltbar. Die Gutschrift wird einem für die Rücknahme angeboten, was man dann ja tut. Und nicht dafür generell auf eine Kündigung (später) zu verzichten.

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