ZitatOriginal geschrieben von miarie
Ich habe meine Kündigung per mail geschickt (6 Wochen vor Alauf des Jahres-Vertrages), woraufhin mir base nach 14 Tagen zurückschrieb, dass ich meine Unterchrift einscannen müssen, da sonst die Kündigung nicht wirksam sei. Gerade noch rechtzeitig - meinte ich - nämlich 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages, konnte ich die Kündigung mit eingescannter Unterschrift noch abschicken. Woraufhin ich eine Kü.-bestätigung für Sept. 2007 (!) erhielt.
Welche Kündigungsfrist hattest du denn? 1 Monat oder 3 Monate zum Ende der MVLZ hin? Siehe AGB bei Vertragsschluss bzw. neuere AGB, wenn zwischenzeitlich einbezogen (Tarifwechsel o.ä.)
Wenn 3 Monate war es hier schon zu spät.
Wenn 1 Monat, dann genügte deine email-Kündigung wohl nicht dem vertraglich vereinbarten Formerfordernis der Schriftform für Kündigungserklärungen (vgl. AGB), da eine email keine eigenhändige Namensunterschrift trägt.
GGf. kommt aber die Erleichterung des § 127 II 1 BGB in Betracht, wonach vermutet wird, dass bei vertraglich vereinbarter Schriftform die telekommunikative Übermittlung (Fax, email ohne eigenhändige Namensunterschrift) genügt. Dazu müsste man die AGB kennen. Dafür würde bspw. sprechen, wenn BASE in den AGB eine Kontaktemailadresse angibt.
Voraussetzung ist aber, dass die email oder das Fax den Aussteller eindeutig erkenn lassen (Namensunterschrift)
Was meinst du mit "konnte ich die Kündigung mit eingescannter Unterschrift"? Wieder eine email oder einen Brief verschickt?
Hier kommt es nämlich nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Kündigung, sondern auf den des Zugangs bei BASE an. Wenn der Brief am letzten Tag der Frist abgesendet wurde, kann er nicht mehr rechtzeitig zugegangen sein, eine email dagegen schon. Es kommt hierbei nämlich nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme der BASE-KB von der mail an, die Möglichkeit ist bereits ausreichend.
Ein konkludents Abweichen von der vereinbarten Schriftform (vorausgesetzt in den AGB steht keine doppelte Schriftformklausel) kann man im ersten Schreiben von BASE nicht sehen, dort wird ja gerade die Unwirksamkeit der email-Kündigung herausgestellt.