Hallo toka1977,
eine Kündigung ist gemäß BGB eine einseitige Willenserklärung und bedarf keiner expliziten Bestätigung. Wichtig ist folglich nur, den rechtzeitigen Zugang der Kündigung beim Vertragspartner/Auftragnehmer beweisen zu können, sollte Klarmobil weiter auf ein aktives Vertragsverhältnis nach Ablauf der 24 Monate pochen. Diesen Beweis kannst Du bereits erbringen, da Klarmobil im ersten Satz eindeutig aufführt: "[...] mit großem Bedauern haben wir den Eingang Ihrer Kündigung zur Kenntnis genommen. [...]".
Die Intention von Klarmobil ist höchstwahrscheinlich nur, Dich von der ausgesprochenen Kündigung umzustimmen und diese zu widerrufen, in dem ein neues Vertragsverhältnis begründet wird. Die Art und Weise, wie Klarmobil in der E-Mail an den Kunden herantritt und zu einer gewissen Verunsicherung beiträgt, mag zwar fragwürdig sein, ist rechtlich vermutlich aber nicht zu beanstanden. Den Zugang der Kündigung hat Klarmobil jedenfalls bestätigt und somit bist Du auf der sicheren Seite.