Der Klarmobil Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von harvey
    lach- da hab ich jetzt aber Angst vorm schwarzen Mann :-). Schliesslich ist Klarmobil in dem Fall eindeutig im Unrecht, und mein Anwalt verdient sein Geld am liebsten mit solchen Fällen. Ganz abgesehen mal vom Streitwert, der sich dann so auf 1EUR + Rücklast + Mahngebühren + Inkassofirma (unberechtigt, da ich zahlungsfähig aber nicht -willig bin). dann RA, dann Mahnbescheid, nach meinem Widerspruch Gerichtskostenvorschuss und und und....
    Richter lieben das auch, vor allem den Kläger über solche Summen.


    Wie du meinst. Mir wäre das viel zu viel Aufwand - da schreibe ich lieber in 2 Minuten eine E-Mail-Kündigung.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Wie du meinst. Mir wäre das viel zu viel Aufwand - da schreibe ich lieber in 2 Minuten eine E-Mail-Kündigung.


    War ja auch eher sarkastisch gemeint. Allerdings, um dem Mogelcom-Konzern mal Manieren beizubringen, sich an Verträge zu halten, sollten man es eigentlich so machen. So 10000 Rückbuchungen sollten denen doch zu denken geben (natürlich nicht vergessen, sofort den korrekten Betrag zu überweisen). Aber bei der Mentalität des Durchschnittskonsumenten werden es wohl eher nur bis zu 100 Kündigungen.

  • ich finde es schon eine interessante Taktik: Erst haufenweise Karten mit xx Euro Startguthaben verschleudern und dann nachträglich für alle diese Karten eine Gebühr einführen und die Kunden in Zugzwang bringen.

    Weitgehend harmlos ...

  • Nicht zu vergessen ....


    .... das Klarmobil erst kürzlich ganz ohne entspr. Rechtsgrundlage und ohne jede Vorwarnung, passive Karten deaktiviert hat, nach hartem Medienecho kalte Füsse bekam, um dann diese Dreistigkeit auf "techn. Probleme" abzuwälzen.


    Insofern passt nun dieser Schachzug zum grenzwertigem Geschäftgebaren dieses Anbieters! :flop:

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Update: Angeblich soll nur gegenüber Nicht- und Wenigtelefonierern die AGB-Änderung greifen und nur diese eine entsprechende Benachrichtigung erhalten haben und ein Widerspruch gegen die AGB soll auch "nicht unmittelbar" zur Kündigung durch KM führen.

  • Wie ist der einfachste Weg zu kündigen?
    Per email geht das?


    Hab seit einem Jahr eine neue Nummer und die Klarmobil Karte als Ersatz, die nur zum erreichen gebraucht wird.
    Mit Einführung des Mindestverbrauchs wird sie jetzt aber gekündigt.

  • Eine Kündigung per Email geht bei Klarmobil in Ordnung.


    In der Kündigung würde ich aber erwähnen, dass diese aufgrund der AGB- Änderung geschieht. Klarmobil soll ruhig wissen, dass die Kunden nicht alles mit sich machen lassen.


    Mir war es übrigens schon seit der Einführung der neuen Tarife mit Kontopflege-gebühr klar, dass über kurz oder lang diese auch für Bestandskunden gelten wird. Zum Glück bin ich (Wenigtelefonierer) schon länger weg von Klarmobil. Das Geschäftsgebahren fand ich unerträglich.

  • So was schönes hab seit langem nicht gesehen.


    Mein Kollege wollte sein Klarmobile-Account von 12 Cent auf 9 Cent pro Minute Tarif umstellen.


    Wir haben zwei E mails geschrieben, wegen Tarifumstellung, und er konnte sich nicht einloggen bei Klarmobile Kundenbereich



    Also, Klarmobile hat erlaubt ihm, sein eigenes Privatbereich zu betreten!!!


    Aber das, was die wegen Umstellung geschrieben haben, ist total lächerlich.


    Sie wollen beim Postpaid Discounter also bei den Kunden irgendwelche 2.99 Euro Gebühren ab 4. Monat nach der Umstellung einsetzen, weil die finden, es koste irgendwie eine Minute keine 9 Cent))) Eine zusätzliche Gebühr wird auch in die Rechnung gestellt, wenn man ein Monat lang nicht telefoniert usw.



    Pfotzen weg vom Irrenhaus.

  • Bei der Einführung des 9- cent- Postpaid- Tarifes, auf den viele Kunden lange gewartet hatten, wurde in der Preisliste auch die Einführung der Kontopflegegebühr (1 Euro Gebühr, falls der Monatsumsatz unter 3 Euro lag) festgeschrieben.


    Diese Gebühr betrifft dann natürlich auch die Kunden, die aus einem bisherigen Tarif ohne Kontopflegegebühr in die neuen Tarife gewechselt haben. Über diesen Tarifbestand konnte man sich vor Vertragsabschluss bzw. vor dem Tarifwechsel informieren. Wer Preislisten vorher nicht gründlich studiert, ist selbst schuld.


    Anders liegt der Fall aber IMHO wenn man vor langer Zeit mit Klarmobil einen Vertag geschlossen hat, gerade weil es keine Mindestnutzung gab und keine Gebühr bei Wenignutzung gab. Jetzt wird aber diese Gebühr auch dann eingeführt, wenn man den alten Tarif nie gewechselt hat. Und das ist eine Frechheit.


  • Kann das mal jemand übersetzen :confused:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!