Garantie/Gewährleistung bei sprung in Glastisch

  • Hallo zusammen,


    ich hab Anfang des Jahres einen Glastisch aus sog. Crashglas gekauft (3 Glasscheiben übereinandern, die mittlere ist "gesprungen").


    Anbei einfach mal 3 Bilderchen, wo das Glas und der "Sprung" so einigermaßen zu erkenn sind ...



    Nun habe ich leider festgestellt, dass die untere der 3 Scheiben einen Riss über die komplette Breite hat ...


    Weiss jemand inwiefern man bei einem Glastisch Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung (lastt uns nicht über die Unterschiede diskutieren) hat ?!?!?!
    Dürfte sich doch eigentlich ähnlich verhalten wie bei einem Cerankochfeld.


    Nein, meine Hausratvers. hat leider keine Glasschäden mitversichert.


    Hat jemand nen Rat, Tip oder so ?!?!?


    Danke
    Gruß
    Tobi

    Schalke ist der geilste Club der Welt !!!

  • Ist der Schaden "einfach so" passiert oder ist da was draufgefallen o. ä.? Wann gekauft?

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • wie gesagt, gekauft Anfang des Jahres ( 2006 ) ...
    Benutzt seit knapp Ende Januar, weil wir da erst eingezogen sind ...


    Der Sprung ist mir vor knapp ner Woche aufgefallen beim abwischen ...


    Mir ist nicht bekannt dass was drauf gefallen ist oder ne Überbelastung stattgefunden hat ... zum sitzen ahben wir Stühle ;-)

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  • Dann ab zum Verkäufer damit. Innerhalb der ersten 6 Monate ist bei der Gewährleistung die Beweislast beim Verkäufer, daß der Schaden durch dich (unsachgemäße Behandlung) entstanden ist. Der sollte sowieso der erste Ansprechpartner dafür sein!

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    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Dann will ich das Szenario mal noch etwas zuspitzen..Meine vor 2 Wochen gekaufte Tasse ist jetzt kaputt-in tausend Teile zerbrochen. Warum ist ja egal. Ich meine auch im Fall des Tisches kann keiner nachweisen, woher der Schaden wirklich kam...Muss mir der Verkäufer nachweisen, das ich sie so nicht gekauft habe? Ansonsten natürlich ab damit zum Verkäufer...

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Also Eines ist doch mal klar, nur weil der Tisch bei euch in der Wohnung steht ist die Glasplatte bestimmt nicht zersprungen. Irgend eine Kraft hat gewirkt. Entweder lag der Schaden von Anfang an vor, was natürlich bei der Beschaffenheit schwer festzustellen ist, oder er hat jetzt irgendwas abbekommen. Wenn der Verkäufer die Sache großzügig und im Sinne des Kunden auslegt, hilft er dir weiter, wenn nicht wird es schwer eine mechanische Beschädigung als Fehler des Herstellers zu reklamieren...

  • Ist der Vorschlag eines Versicherungsbetruges nicht auch schon strafbar? Und nun bitte nicht zu jammern anfangen. Mich interessiert das nicht, nur wär ich in der Öffentlichkeit mit solchen Äußerungen etwas vorsichtiger. Ist nur ein Tip... ;)

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  • da hier der tip mit glasversicherung wohl rauseditiert wurde:


    warum ist das versicherungsbetrug?


    wenn der riss spürbar ist, dann ist es glasbruch und versichert.


    ist es nur ein optischer riss - dann ist es nicht versichert.


    edit: aaah, keine glasbruchversicherung: A-Karte... ;) sowatt hat man doch...

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

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