Einkommenssteuererklärung zu spät

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Du meinst sicher im "übernächsten" Jahr. Da muß man aber schon plausible Gründe haben. Normal der 30.09. des Folgejahrs.


    Naja, "normal" ist eher der 31.05. des Folgejahres. Nur mit Fristverlängerung ist dann der 30.09. normal. ;) Du musst also schon noch aktiv werden...


    @ Player: Ich glaub, Du bringst da etwas durcheinander... ;) Der Link von senderlisteffm oben erklärt das ganz gut...

  • ich mache meine immer erst Ende des Jahres. Da kommt aber auch immer ne Erinnerung. Wenn man dann sagt man hat noch nicht alle Belege usw. dann bekommt man grosszügige verlängerung...

  • Habe noch nie die Steuererklärung bis Ende Mai fertiggemacht. Irgendwann im September oder Oktober kommt dann immer ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt mit großzügiger Frist.


    Da ich bisher immer Geld vom Finanzamt zurückbekommen habe und das auch in absehbarer Zukunft so bleiben wird, kann ich diese Aussage:

    Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Das Finanzamt meldet sich nur, wenn es sich eventuell ausrechnet das du nachzahlen musst.
    Wenn du davon ausgehen kannst etwas zu bekommen, oder nicht unbedingt selbstständig oder so bist, so wird das Finanzamt sich hüten dich an deine Erklärung zu erinnern.

    nicht bestätigen.


    Also einfach ruhig bleiben und abwarten.

  • Möchte auch mein Halbwissen dazu beitragen bzw. das, was mein Steuerberater mir gesagt hat:
    1. eine Einkommensteuererklärung hat nur der Selbständige zu machen
    2. bei Angestellten heisst das Lohnsteuerausgleich
    3. der Selbständige, der keinen Steuerbeistand hat, hat die Frist 31.05.XXXX
    4. der Selbständige mit Steuerbeistand hat länger zeit, fragt mich nicht genau wie lange, aber bis weit bis ins Folgejahr hinein
    5. ein Angestellter ist nicht zum Lohnsteuerausgleich verpflichtet (unsicher, weil man ja auch gut was nachzahlen kann...)


    Naja was soll's, passt schon ;-)


    MFG,
    Rainer

  • Zitat

    Original geschrieben von Everlast
    Möchte auch mein Halbwissen dazu beitragen


    :rolleyes:


    Den Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon seit 1992 nicht mehr. Personen, die keine weiteren Einkünfte haben, können eine Einkommensteuererklärung als Antragsveranlagung abgeben. Wird, wie der Name schon sagt, nur auf Antrag gemacht. Und natürlich erinnert das Finanzamt auch nicht dran, daß man den Antrag stellen könnte.


    Veranlagungspflichtige Einkünfte

  • ich glaube wir verwechseln hier Lohnsteuer und Einkommenssteuer?
    Angestellte vs. Selbstständige!

    bmw542 = Player
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  • Ich hab meine auch erst letzte Woche eingereicht. Mein Steuerberater hat diesbezüglich nichts gesagt, von daher mach ich mir erstmal keine Sorgen ;)

  • Ich habe mal eine Frage das müsste hierhin passen :)


    Ein Freund hat seine Steuererklärung für 2005 und 2006 garnicht abgegeben. Er hätte falls er die eingereicht hätte 600€ zurückbekommen von Finanzamt. Kann man diese Steuererklärungen noch einreichen? Würde er noch Geld zurückbekommen?


    Gruß Bekiro

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  • Ich habe meine für 2006 vor drei Wochen eingereicht und ne Woche später hatte ich das Geld. Mir war immer so, als dass man zwei Jahre zeit hat um die Einkommensteuererklärung zu machen. Dem ist aber wohl nicht so und es kommt auf die Laune des Bearbeiters an.


    Ja ja ich weiß, bin ein Schlamper :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Bekiro
    Ich habe mal eine Frage das müsste hierhin passen :)


    Ein Freund hat seine Steuererklärung für 2005 und 2006 garnicht abgegeben. Er hätte falls er die eingereicht hätte 600€ zurückbekommen von Finanzamt. Kann man diese Steuererklärungen noch einreichen? Würde er noch Geld zurückbekommen?


    Gruß Bekiro


    Da hier anscheinend keine Pflichtveranlagung (z.B. Selbständige), sondern eine Antragsveranlagung vorliegt, endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2006 am 31.12.2008. Für die Steuererklärung 2005 ist ohne Schummelei keine Veranlagung mehr möglich.

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