Das heisst ich kann meine Steuererklärung für 2007 noch ganz entspannt im anstehenden Urlaub in Angriff nehmen?
Einkommenssteuererklärung zu spät
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Original geschrieben von Bekiro
Ein Freund hat seine Steuererklärung für 2005 und 2006 garnicht abgegeben. Er hätte falls er die eingereicht hätte 600€ zurückbekommen von Finanzamt. Kann man diese Steuererklärungen noch einreichen?
Was würde denn passiert wenn man diese Steuererklärungen gar nicht mehr einreichen würde? Kommen die vom Finanzamt irgendwann irgendwie auf einen zu oder passiert da nix mehr?
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Original geschrieben von bungee1
Das heisst ich kann meine Steuererklärung für 2007 noch ganz entspannt im anstehenden Urlaub in Angriff nehmen?Ja, es sei denn Du bist selbständig oder aus anderen Gründen zur Abgabe verpflichtet. Dann endete die Frist ohne Steuerberater am 31.05.2008. Allerdings muß man selbstverständlich auch nach Ablauf der Frist seine Erklärung abgeben, allerdings können dann Verspätungszuschläge entstehen.
Wenn Du nur Arbeitnehmer bist, und das Finanzamt noch nicht an die Abgabe der Erklärung erinnert hat, hat es also Zeit.
lazybee: Bei der Antragsveranlagung (Arbeitnehmer, Lohnsteuerklasse I oder IV und IV, keine weiteren relevanten Einkünfte) passiert nach Ablauf der 2-Jahres-Frist gar nichts mehr.
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Original geschrieben von Dr. P
Da hier anscheinend keine Pflichtveranlagung (z.B. Selbständige), sondern eine Antragsveranlagung vorliegt, endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2006 am 31.12.2008. Für die Steuererklärung 2005 ist ohne Schummelei keine Veranlagung mehr möglich.Braucht man, wenn man jetzt noch eine für 2006 machen muss auch ein 2006er Steuerprogramm oder reicht ein aktuelles aus?
Und wie mach ich das mit der Pendlerpauschale, die ja von den Programmen wahrscheinlich nicht korrekt berücksichtigt wird, oder?
Dann werd ich mich am 2. Weihnachtsfeiertag mal hinsetzen und die Erklärung für 2006 und 2007 machen... -
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Original geschrieben von Dr. P
Da hier anscheinend keine Pflichtveranlagung (z.B. Selbständige), sondern eine Antragsveranlagung vorliegt, endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2006 am 31.12.2008. Für die Steuererklärung 2005 ist ohne Schummelei keine Veranlagung mehr möglich.Hier tummelt sich mal wieder solides Halbwissen Die 2-Jahresfrist wurde bereits Ende 2007 gekippt. Hier ist ein sehr schöner Artikel dazu.
Zumindest für Zeiträume ab dem Jahr 2005 gilt nun die allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren.
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Original geschrieben von CLK
Hier tummelt sich mal wieder solides Halbwissen Die 2-Jahresfrist wurde bereits Ende 2007 gekippt. Hier ist ein sehr schöner Artikel dazu.Das kommt davon, wenn man Sonntags ausnahmsweise mal nicht im Büro sitzt und zuhause nur alte Gesetze hat. Vielen Dank für den Hinweis.
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