Hallo in die Runde,
kann mir jemand ein paar Tipps geben wo genau geregelt ist wie lange Kindesunterhalt gezahlt werden muss (insbesondere bei Volljährigkeit und Berufsausbildung).
Meine Tochter ist volljährig und befindet sich Kurz vor dem Ende der ersten Ausbildung (überbetrieblich, ohne Einkommen) und jetzt besteht im Anschluss die Möglichkeit in einem weiteren, also dritten Jahr die jetzt zu beendende erste Ausbildung als "staatlich anerkannte ..." aufwerten zu lassen.
Besteht weiterhin eine Unterhaltsverpflichtung da es (eventuell) als eine zusammenhängende Ausbildung anzusehen ist, oder ist, weil ja eine neue Bewerbung geschrieben werden musste und sich der Ausbildungsort wechselt, dies als neue Ausbildung anzusehen bei der kein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern besteht?
Danke für die Tipps!