ZitatOriginal geschrieben von Zappi
gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen.
ZitatOriginal geschrieben von xcommunica
Weil er hat ja auch keinen Einspruch erhoben...
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob der Threadersteller Einspruch evtl. mit Widerspruch verwechselt.
Dennoch, zwei Wochen sind nicht viel Zeit.....