Vollstreckungsbescheid und dann?

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen.


    Zitat

    Original geschrieben von xcommunica
    Weil er hat ja auch keinen Einspruch erhoben...


    Wobei ich mir nicht sicher bin, ob der Threadersteller Einspruch evtl. mit Widerspruch verwechselt.


    Dennoch, zwei Wochen sind nicht viel Zeit.....


  • wenn der jenige aber ne ev abgegeben hat, wird es blöd...
    das manche solltest du mehr betonen. genauso gibt es "manche", die sich daran schon gut gewöhnt haben...
    vor allem muß alles unter dem pfändungsfreibetrag ausgezahlt werden (z.b. sozialleistungen). somit geht auch die miete raus (wenn sie nicht direkt vom amt aus bezahlt wird :rolleyes: ).


    wenn der käufer eh mehrere konten hat, mußt du die erst mal irgendwie raus bekommen.


    je nachdem wie schräg der vogel ist, lohnt es sich auch mal an ne taschenpfändung zu denken (z.b. bei hochwertigen handys dieser klientel ;) )

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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