Wie eidesstattliche Versicherung formulieren? Wie reagieren bei Post-(Hermes-)Raub?

  • Deswegen hatte ich den TE ja weiter oben gefragt, ob er einen Einlieferungsbeleg mit Gewichtsangabe bekommen hat. Ist natürlich schlecht, wenn das Hermes nicht so praktiziert. Ich dachte immer, alle Versandunternehmen würden das aus Selbstschutzgründen machen, ohne Gewichtsangabe lässt sich die Versicherung deutlich leichter mißbrauchen.


    Aber selbst bei der Post geht das nach Augenmaß, ich habe da meist auch immer nur 1.000g, 1.500g oder 2.000g :)


    Dann wäre ein Zeuge fürs Einpacken natürlich sehr empfehlenswert.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • ja Zeugen hab ich natürlich meine Freundinn. Also ich bin mal gespannt wie das weiter geht die meinungen gehen hier und auch in den anderen Foren auseinander . . .
    Der eine sagt dies der andere das . . .

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Das von Dir verlinkte Urteil sieht das so, daß der genannte eBay-Verkäufer nicht nachweisen konnte, daß die Rolex überhaupt bei der Post angekommen ist,


    nein, es wurde ein Paket bei der Post aufgegeben, das auch beim Käufer ankam. Es ging (wie drago richtig erkannt hat) darum, ob die Rolex auch in dem Paket war. (Genau wie in diesem Fall, hier geht es darum ob das Handy im Paket war...)


    eine wirklich grundlegende Frage (die immer noch nicht geklärt ist): Wie ist das Paket beim Käufer angekommen? Beschädigt? geöffnet? Wie zugeklebt (evtl. mit anderem Paketband?)

  • Nein es war nicht beschädigt und sie so wie sie sagte "kann sich nicht vorstellen das das Klebeband geöffnet wurde".
    ja iss klar habe das gerade mal getestet leider kann man das Band mit bisschen geschick öffnen und dann wieder verschließen ohne das man das großartig merkt . . .

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  • Das Urteil ist nicht wirklich passend, da es dort eher um die gescheiterte Stellvertretung geht. Dort konnte der Verkäufer ja gar nicht darlegen, dass er das Paket samt Uhr aufgegeben hat, da das der Dritte getan hat.


    Hier wird aber dargelegt werden dass es samt Handy aufgegeben wurde und für den Bestreitensfall wird der Verkäufer eine Zeugin nennen können, die das Einpacken des Handys und die Aufgabe des unveränderten Pakets bei Hermes bestätigen wird.

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