Wie eidesstattliche Versicherung formulieren? Wie reagieren bei Post-(Hermes-)Raub?

  • Der Käufer soll sich direkt an Hermes wenden. Er trägt das Risiko bei einem Versendungskauf. Eine eidesstattliche Versicherung würde ich nicht abgeben. Ist für den Käufer zwar ärgerlich aber du hast das Recht auf deiner Seite.

  • Zitat

    Original geschrieben von NokiaClubMember
    Genau ich habe das Paket persönlich sogar mit meiner Freundinn zusammen im Hermes-Shop (in diesem Fall ein Büdchen) abgegeben und Hermes versichert seine pakete immer bis 500€ronen . . .


    klar, dass das Paket abgegeben wurde war ja auch in dem von mir verlinkten Urteil zweifelsfrei, es geht ausschließlich (wie auch hier) darum, ob die Ware auch im Paket war.

  • Zitat

    Original geschrieben von zamponi
    Der Käufer soll sich direkt an Hermes wenden. Er trägt das Risiko bei einem Versendungskauf. Eine eidesstattliche Versicherung würde ich nicht abgeben. Ist für den Käufer zwar ärgerlich aber du hast das Recht auf deiner Seite.


    das von mir verlinkte Urteil sieht das leider anders...

  • Bekommt man bei Hermes keinen Einlieferungsbeleg mit Gewichtsangabe?


    Dem Käufer würde ich erklären, dass er keine zur Entgegenahme von eidesstattlichen Verischerungen zuständige Stelle ist und du damit ihm ggü. gar keine solche Erklärung abgegeben kannst.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • War das ankommende Paket bei der Käuferin beschädigt?
    Hoffentlich hast Du nicht die OVP als alleinige Verpackung gewählt, sodass Rückschlüsse auf den Inhalt möglich waren.


    Beruhige Dich erstmal. Wenn Sie einen Anwalt nimmt, die netten Männer in Grün ruft oder bei ebay eine negative Bewertung reindrückt geht die Welt nicht unter.
    Lass Dir Zeit bevor Du eine eidesstattliche Erklärung abgibst, sofern die Nachforschungen bei Hermes keinen Erfolg haben wird das normale Versicheurngsverfahren eingeleitet.


    Solange dies nicht vorliegt, würde ich der Käuferin NICHTS geben. Die soll sich ihre Drohungen etc sonstwo hinschieben und sachlich bleiben.


    Lass Dich von ihr nicht einschüchtern.

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Danke Booner aber ich glaube nicht das man für eine Eidesstattliche einen Rang oder bestimmt position haben muss oder? ?
    na ja ich hoffe das ihr das die Polizei und/oder der Anwalt noch mal erklärt das ich daran doch gar nichts machen oder ändern kann.
    Außerdem Hermes hat nicht so Läden wie die post sondern jede X-beliebige Bude oder getränkemarkt kann Pakete für hermes entgegennehmen.
    Und da wird wohl auch das handy sein ohne verdächtigungen zu äußern.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Zitat

    Original geschrieben von karsten26
    das von mir verlinkte Urteil sieht das leider anders...


    Das von Dir verlinkte Urteil sieht das so, daß der genannte eBay-Verkäufer nicht nachweisen konnte, daß die Rolex überhaupt bei der Post angekommen ist, da er sich ja darauf berufen hatte, daß der "Bekannte" die Uhr verschickt hätte. Somit hatte ein Gefahrenübergang vom VK auf den Käufer in diesem konkreten Fall erst gar nicht stattgefunden.


    Es geht hier also um einen völlig anderen Sachverhalt.


    In dem vorliegenden Fall trägt die Käuferin das Versandrisiko. Sie muß sich mit Hermes auseinandersetzen und hat überhaupt keinen Anlaß, so einen Aufriß zu machen.


    Im Gegenteil:


    Du solltest ihr unmißverständlich zu verstehen geben, daß Du, falls sie an einer gütlichen einigung nicht interessiert ist, Anzeige erstatten wirst, da ganz offensichtlich ein Betrugsversuch vorliegt. Sie könne aber gerne ihre Rechte wahrnehmen und sich mit Hermes um die Versicherungssumme kloppen.

  • Nein das timmt nicht was du sagt,
    da ich der Versender des Paketes bin habe ich eine gültigen Vertrag mit Hermes abgeschlossen und nicht Sie, also kann nur ich ansprüche gegenüber Hermes geltend machen . . .

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Ich würde mir an Deiner Stelle mal den Begriff "Raub" erklären lassen...

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Hm, da hast Du wohl recht.


    Dennoch würde ich unabhängig davon der Käuferin gegenüber in die Offensive gehen und nachbohren, ob nicht vielleicht dort das Gerät abhanden gekommen sein könnte.


    Sicher wirst Du das nicht nachweisen können, ebensowenig wie sie nachweisen kann, daß Du es gar nicht in die Verpackung gegeben hast.


    Sie sollte aber eine Gelegenheit erhalten, darüber nachzudenken, ob sie nicht gleichermaßen in einer Verdachtsposition ist wie Du und daher vielleicht mal ein bißchen weniger auf den Busch klopfen sollte.


    [Edit] Goodzilla: :confused:


    Also ICH sehe hier keine Anzeichen für Raub. Aber Du kannst uns gerne aufklären.


    [Edit] Beim nochmaligen Lesen des Threadtitels habe auch ich verstanden :D
    Goodzilla hat natürlich zweifellos recht: Hier handelt es sich keinesfalls um einen Raub, sondern um einen einfachen Diebstahl oder Betrug.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!