Bundeswehr und Selbstständig

  • Hallo,


    erstmal danke für alle Antworten!


    Ich denke das dieses Thema damit für mich kein Problem mehr ist, da ich schon etwa 7 Jahre Feuerwehrmitglied bin, im Gesetz steht das 6 Jahre ausreichen würden. Nun ist jedoch fraglich ob dabei die Jugendfeuerwehrzeit berücksichtigt wird...


    Naja, falls jemand noch etwas dazu weiß, würde ich mich freuen wenn er hier nocheinmal schreibt.




    MfG


    Chris

  • Meine Erfahrungen zu diesem Thema sind zwar auch schon ein paar Jahre alt, aber damals wars so, dass weder die Jugendfeuerwehrzeit noch die normale angerechtnet wurde, erst die Zeit, ab der man sich entsprechend verpflichtet hat.


    Klar, Ausnahmen gabs (gibts) immer, aber so war der Regelfall.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Hallo,


    lt.


    § 13a Zivilschutz oder Katastrophenschutz


    (2) Haben Wehrpflichtige sechs Jahre im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten. Genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung (Absatz 1 Satz 2) gelten als Mitwirkung, soweit sie insgesamt einen Zeitraum von sechs Monaten nicht übersteigen. Endet die Mitwirkung aus Gründen, die nicht in der Person oder in dem Verhalten des Wehrpflichtigen liegen, vorzeitig, so ist die im Zivilschutz oder Katastrophenschutz zurückgelegte Zeit, soweit sie die Hälfte der Zeit nach Satz 1 übersteigt, anteilmäßig auf den Grundwehrdienst anzurechnen.
    (von http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wpflg.html )


    kann man ja davon ausgehen das hier die Dienstzeit im allgemeinen gemeint ist.


    Ich werde am Montag einfach mal beim Kreiswehrersatzamt anrufen, die müssten das ja wissen.


    MfG


    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm

    Zum Threadersteller: Lust hatte ich damals auch nicht, hätte auch lieber sofort nach dem Abi meine Ausbildung begonnen, nur ist es nun mal die Pflicht eines Mannes in diesem Staat, seinen Dienst am Vaterland (ob als Zivildienst, Bundeswehr oder THW, Feuerwehr o.Ä.) zu versehen. Von daher wirst Du aus der Nummer nicht rauskommen, es sei denn Du hast 2 Brüder die vor Dir schon waren ;)


    -Andi-


    ja, das war früher so.
    seitdem hat sich einiges geändert andreas !
    du sagst "es ist die pflicht eines (deutschen) mannes" - wieso wird diese "pflicht" nur noch von weniger als 50% der jungen männer ausgeübt ? die öffentlichkeit ist sich leider überhaupt nicht darüber im klaren in was für einem erbärmlichen zustand die "wehrpflciht" ist. sie wird entweder ignoriert oder durch csu stammtischparolen gepusht.
    eine ausbildung stellt mittlweile übrigens auch für abiturienten einen zurückstellungsgrund dar.


    es gibt übrigens mittlerweile zahlreiche möglichkeiten um aus "der nummer rauszukommen", oft hilft schon geschickter umgang mit den behörden um dem pflichtdienst zu entgehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von moralt
    ja, das war früher so.
    seitdem hat sich einiges geändert andreas !
    du sagst "es ist die pflicht eines (deutschen) mannes" - wieso wird diese "pflicht" nur noch von weniger als 50% der jungen männer ausgeübt ? die öffentlichkeit ist sich leider überhaupt nicht darüber im klaren in was für einem erbärmlichen zustand die "wehrpflciht" ist. sie wird entweder ignoriert oder durch csu stammtischparolen gepusht.
    eine ausbildung stellt mittlweile übrigens auch für abiturienten einen zurückstellungsgrund dar.


    es gibt übrigens mittlerweile zahlreiche möglichkeiten um aus "der nummer rauszukommen", oft hilft schon geschickter umgang mit den behörden um dem pflichtdienst zu entgehen.


    Du willst mir erzählen, das weniger als 50% der allgemein Wehrpflichtigen weder den Dienst an der Waffe, den Zivildienst, noch eine 6jährige Verpflichtung machen müssen? Wo hast Du die Statistik denn her?


    -Andi-

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  • achtung :
    beachte auch §13 abs 1
    § 13a Zivilschutz oder Katastrophenschutz
    (1) Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Wehrdienst herangezogen, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken.



    "MIT ZUSTIMMUNG DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE"


    ich bezweifle, dass deine vergangene feuerwehrzeit angerechnet wird.


    wende dich um das herauszufinden lieber hierhin http://zentralstelle-kdv.de/hotline.htm
    da kriegst du zuverläßigere auskunft !
    mfg

  • tja wie willste mehr junge leute in den wehrdienst bekommen wenns aber immer weniger wehrdienststelen gibt? es wurden in den ganzen jahren neben massiven berufs-und zeitsoldat stellen eben auch wehrdienststellen eingesparrt. einige bereiche haben dank dieser politik schon vermehrt nachwuchsprobelme....
    aber das wieder ne anderesw thema..
    würd mich an NF´s stelle auch mmal mit meinen wehrführer und dem wehrdienstberater reden. die kennen sich ein wenig besser aus mit den derzeitigen bestimmungen.
    und eben wegen der oben genanten sache ist es auch in den letzten jahren immer leichter geworden nicht zum dienst an die waffe zu müßen (bin selber ne beispiel...wollte sogar freiwillig hin aber wurde ausgemustert)

  • Nunja, wer will der erzwingt eine T3 Musterung, ist ja wirklich nicht schwer. Hab damals die Wette gegen meinen Hausarzt gewonnen, der meinte ich soll froh sein wenn ich nicht T1 werde :D


  • Da kann ich moralt nur zustimmen,


    deine bisherigen 6 Jahre bei einer beliebigen Freiwilligen Feuerwehr, interessieren das KWEA nicht im geringsten. Ich bin selbst sehr aktiv bei der FFW, und hab mich damals über die Möglichkeit einer K-Behörden Verpflichtung erkundigt.
    Fakt ist, es muss sich um eine sog. "Stützpunktfeuerwehr" (zu mindest heißen die hier in Bayern so) handeln. Diese Feuerwehren haben extra Planstellen für Wehrpflichtige, und sind auch speziell im Katastrophenschutz eingeplant. Bei mir in der Nähe, ist das z.B. eine Feuerwehr mit einem gesonderten ABC-Zug.
    Also deine 6 Jahre bei der FFW bringen dir beim KWEA nix.


    Semmal

  • Hallo,


    danke für die Information.


    Unsere Feuerwehr ist eine Stützpunktwehr bzw. dieser übergeordnet.
    Wir sind auch eine Einheit die im Katastrophenschutz eingesetzt wird, einen ABC-Zug gibt es ebenfallls im Stadtgebiet.
    Wir werden zusammen mit anderen KatS Einheiten z.B. vom DRK alamiert.



    Ich werde am Dienstag bei der Zentralstelle KDV bzw. dem Wehrersatzamt und unseren Stadtbrandmeister erkundigen.


    MfG


    Chris

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