Bundeswehr und Selbstständig

  • Hallo,


    da ich mich in den nächsten Wochen Selbstständig machen werde, aber noch keinen Wehr- oder Zivildienst geleistet habe, habe ich Informationen zu diesem Thema gesucht, aber keine gefunden.


    Hat da jemand Erfahrung?



    Ein paar Informationen zu mr:
    Ich bin 18 Jahre alt und habe bis jetzt nur einen Brief zur Adressfeststellung erhalten, aber noch keinen Musterungsbescheid. Des weiteren erhielt ich einen Brief in dem nach meiner aktuellen Tätigkeit gefragt wurde, habe dann eine Schulbescheinigung übersendet, die galt jedoch nur bis zum Sommer '05.
    Ich bin in der freiwilligen Feuerwehr, habe mich aber nicht für den KatS oder so gemeldet. Zur Zeit gehe ich noch zur Schule, allerdings nur noch bis zum Sommer.
    Eventuell mache ich aber noch ein Jahr Schule und betreibe die Selbstständigkeit nebenher, falls Sie sich nicht wie geplannt entwickelt.


    MfG


    Chris

  • Ich bin 20 Jahre alt und habe bis jetzt auch nur einen Brief zur Adressfeststellung erhalten. Das war vor ca. 3 Jahren. Im September beginne ich eine Ausbildung...


    Wie sieht es bei mir aus? Können sie mich während der Ausbildung einziehen?


    @ [-NF-]:


    Darf ich fragen, als was du dich selbsständig machst?

  • Re: Bundeswehr und Selbstständig



    es ist normal, dass du noch nicht gemustert wirst.
    was willst du denn bzl selbstständigkeit wissen ? ein ausmusterungsgrund ist selbstständigkeit natürlich keiner, auch ein zurückstellungsgrund nicht (höchstens ein befristeter in form eine Unabkömmlichkeitsstellung)...



    wenn die selbstständigkeit nur "nebenbei" ist, dann is interessiert das das KWEA eh nicht.


    -->also : entscheide dich erstmal ob du wehr/zivildienst leisten willst oder nicht und dann reden wir weiter !

  • Hallo,


    danke für die Antworten.


    Ich werde mich im Bereich Elektronik selbstständig machen.


    Grundsätzlich möchte ich keinen Wehr-/Zivildienst leisten, da ich mich schon länger in der Feuerwehr befinde und dort viel mache, daher habe ich in der Hinsicht eigentlich keinen Bedarf nach mehr Arbeit.


    Ob dies nun im allgemeinen auf Zustimmung stösst möchte ich bezweifeln, aber ich finde das muss jeder für sich wissen.


    (Ganz nebenbei, ich habe praktisch das ganze Jahr über Rufbereitschaft, 24h am Tag und dies wird auch nicht "bezahlt", nur falls hier Leute meinen ich würde mich vor meiner Verantwortung anderen gegenüber drücken. Natürlich könnte auch jeder sagen "selbst schuld, musst das ja nicht machen", stimmt ja im Grunde auch, aber wenns keiner macht wäre die Versorgung in DE deutlich schlechter.)


    Wie ist sowas denn wenn man schon Mitarbeiter hat?


    MfG


    Chris

  • UltraApfelsaft *g* dein link von den zentralstelle kdv ist aus dem jahr 1996, seitdem dürfte sich wieder EINIGE geändert haben ;-).



    @ -nf-
    bzl THW :
    wichtig bei einer THW verpflichtung :
    1. sie ist rein rechtlich gesehen KEINE alternative zum grundwehrdienst (wie es in der praxis der zivildienst ist) sondern führt "nur" zur nichtheranziehung, aber auch nur wenn :


    2. du mußt dich 6 jahre verpflichten ! meiner meinung nach ist es extrem fahrläßig sich auf einen so langen zeitraum eine solche belastung nebenbei aufzubürden ! momentan neben der schule mag das noch so gehen, wenn du später dann mal vollzeit arbeiten mußt wirds EXTREM Knapp was zeit angeht.
    -->die meisten haben THW bereut !
    wenn du THW abbrichst (dh dich "entpflichten" läßt) kommt eine vollständige oder teilweise heranziehung zum grundwehr/zivildienst.


    3. eine verpflichtung beim THW muß erfolgst sein, bevor ein einberufungsbescheid(nicht : musterungsbescheid) zum grundwehrdienst gekommen ist !




    nochmal zur selbstständigkeit : allenfalls eine befristete nichtheranziehung zum grundwehrdienst kommt in frage.
    unabkömmlich bist du nur, wenn sich tatsächlich auf dem arbeitsmarkt niemand findet, der die selben tätigkeiten wie du ausüben kann.



    ->mein tip : frühzeitig die ausmusterung planen und damit 9 monate gewinnen !

  • ichw eiß das der schon 10 jahre alt ist. aber sooviel ändert sich in den gesetzten auch nicht.


    "Haben Wehrpflichtige 6 Jahre im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten."
    Quelle (Gesetzliche Grundlagen Für Wehrpflichtige gilt als gesetzliche Grundlage für die Dienstleistung im Katastrophenschutz § 13 a Wehrpflichtgesetz (WPflG))


    heist doch für mich das wenn er schon 6 jahre oder länger bei der fw (zivilschutz) ist das er dann befreit ist von der wehrpflicht oder lege ich das nun falsch aus?

  • Jep. Du musst 6 Jahre verpflichtet sein. Es geht da ja auch um xx Stunden jeden Monat und um den Nachweis darüber. Einfach nur 6 Jahre dabeigewesen zu sein bringt nix.


    Aber ich stimme Moralt teilweise zu: 6 Jahre verpflichtung (zu meiner Zeit warens noch 10 oder 12....) ist schon Irrsinn.
    Nimm mal an, Du findest nen geilen Job in ner Nachbarstadt oder so. Gut, es gibt zwar viele Kolonnen, wo man seinen Dienst weiter ableisten kann, aber dieses gfrett - na, ich weiss ned...


    Möglichst früh sich melden und das dann einplanen und fertig is!


    Oder auf Risiko spielen - es wird heute längst nicht mehr jeder eingezogen...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------


  • Ich glaube 3 oder 6 Monate nach Beginn können die noch. Deswegen hab ich es so gehandelt, das ich mich damals aktiv darum gekümmert habe, das ich direkt nach dem Abitur gezogen werde, weil das KWEA ja eh nicht aus dem Quark kommt. Hat schließlich auch ein "Amt" am Ende ;).
    Würde kein Risiko eingehen und es ähnlich machen: Such den offenen Dialog mit denen. Die sind zwar nicht sonderlich freundlich (so wie alles beim Bund), aber entgegen kommt man dem WDL schon.


    Zum Threadersteller: Lust hatte ich damals auch nicht, hätte auch lieber sofort nach dem Abi meine Ausbildung begonnen, nur ist es nun mal die Pflicht eines Mannes in diesem Staat, seinen Dienst am Vaterland (ob als Zivildienst, Bundeswehr oder THW, Feuerwehr o.Ä.) zu versehen. Von daher wirst Du aus der Nummer nicht rauskommen, es sei denn Du hast 2 Brüder die vor Dir schon waren ;)


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!