Ärger mit seven Mobile - Rat gefragt

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22
    Manche lesen es einfach nicht richtig!


    Und das muss jmd sagen, der ein falsches Handy bestellt und wegen 18 € einen Rechtsbeistand aufsucht.


    Da du schon mit der Hotline telefoniert hast würde ich sagen, dass du so oder so auf deinen Kosten sitzen bleibst.


    Dann noch viel Erfolg, Handyfreak .


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Klar ist es ärgerlich, wenn Dir die Nichtannahme empfohlen und auf dadurch entstehende Kosten nicht hingewiesen wird. Auch der von Dir gerade beschriebene Ablauf (Rausschicken der Ware NACH der Stornierung) spricht nicht gerade für Seriösität.
    Ich würde Dir empfehlen, morgen mal freundlich an der Hotline das Problem zu schildern. Stellt sich der Händler weiterhin quer, würde ich die 18€ zahlen und daraus die Konsequenzen ziehen. Es gibt wirklich schlimmeres, auch wenn eine solche Sache ärgerlich ist. Du darfst allerdings nicht vergessen, dass der eigentliche Fehler bei Dir bzw. Deiner Mutter lag. ;)

  • wundert mich nicht, dass die Gerichte ausgelastet sind


    zahl die 18 Euro und lass dich gern haben. Natürlich kannst du dir einen Anwalt nehmen, doch alles wegen 18 Euro? :confused:

  • Hast du gegen deren Schreiben schon Widerspruch eingelegt oder mal mit der Hotline telefoniert?


    Nehmen wir an, er haette von seinem Rückgaberecht gebraucht gemacht. Dann muesste er auch nichts zahlen.


    Wieso also bei einem Handy, welches er bestellt und wieder zurueckgeschickt hat?

    Die Erinnerung an vergangene schöne Tage und die Hoffnung auf eine noch schönere Zukunft, das sind die zwei Faktoren, die wir zum Leben brauchen. (Karl Popp, 1944)

  • Hallo,


    also, mir ist schon klar, dass ich für 18€ nicht zum Anwalt renne, ich war aber so geladen. Fehler hin oder her, ich kann ohne Angabe von Gründe zurück treten, habe aber einen Grund angegeben um Fair zu sein. Hätte man mir jetzt gesagt, kein Problem Sie müssen aber 5€ zahlen wegen der NN Gebühr. Kein Problem. Aber man hat mir verzichert, wenn ich verweiger, dass ich nichts zu befürhcten haben, darum geht es! Ich verstehe manche einfach nicht!


    Ich werde die 18€ zahlen, und 7 Mobile streichen. ÜBer 15 mal bestellt. Immer als Top und dann macht man ärger, ich kann es nicht verstehen. Sauladen!!!!

  • Rechtsfolgen des Rückgaberechts
    § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe


    (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


    durch diese Angabe sind die unternehmer dann schnell in ihren rechtlichen Pflichten erinnert

  • Ich würde es drauf ankommen lassen. M.E. gibt es bei einer richtlinienkonformen Auslegung deutschen Rechts keine Anspruchsgrundlage für den Unternehmer auf den Betrag der Hinsendekosten.


    Im Dezmeber vergangenen Jahres gab es IIRC ein schönes LG-Urteil.



    Schön fleißig prozessieren, das macht Spaß und bringt vielleicht endlich eine obergerichtliche Entscheidung zu diesem Problemechen.


    Aber Vorsicht: Bei Sevenmobile sitzt ein Baccalaureus Juris in der Geschäftsführung :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von wonderwomen
    Rechtsfolgen des Rückgaberechts
    § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe


    (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


    durch diese Angabe sind die unternehmer dann schnell in ihren rechtlichen Pflichten erinnert


    Das tut doch nichts zur Sache, § 357 II BGB bezieht sich rein auf die Rückversandkosten. Streitig sind hier allein die Hinversandkosten, wenn also einschlägig ist § 357 I 1 BGB mit seinem Verweis auf §§ 346ff. BGB und der klarstellende Absatz 4 des § 357 BGB.


    Der TE ist ja sogar noch seiner Schadensminderungsobliegenheit gerecht geworden, unterstellt der Kaufpreis der Handys war größer 40€ bzw.eine vertragliche Auferlegung der Rückversandkosten bei einem Kaufpreis kleinergliech 40€ istunterblieben. Hätte er die Sendung angenommen und anschließend zurückgeschickt, hätte Sevenmobile auch noch die Rückversandkosten ersetzen müssen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von IncCy
    Nehmen wir an, er haette von seinem Rückgaberecht gebraucht gemacht. Dann muesste er auch nichts zahlen.


    Wieso also bei einem Handy, welches er bestellt und wieder zurueckgeschickt hat?


    Da das jetzt ausreichend abstrakt und die Fragestellung nicht uninteressant ist, werfe ich einfach mal folgendes in den Raum: wer sagt denn, das er das nicht hat? ;)


    Ohne dass das jetzt hier zu weit führt (und da die Begrifflichkeiten auch gerade etwas durcheinander gehen) ist man sich mittlerweile ziemlich herzlich einig, dass das Wort "Widerruf" in der Widerrufserklärung nicht auftauchen muss (auch wenn man da noch ein paar Sachen mehr beachten muss). Und der Rücksendung kommt auch ein Erklärungsgehalt zu. :D


    Edit:

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ich würde es drauf ankommen lassen. M.E. gibt es bei einer richtlinienkonformen Auslegung deutschen Rechts keine Anspruchsgrundlage für den Unternehmer auf den Betrag der Hinsendekosten.


    Im Dezmeber vergangenen Jahres gab es IIRC ein schönes LG-Urteil.


    Schön fleißig prozessieren, das macht Spaß und bringt vielleicht endlich eine obergerichtliche Entscheidung zu diesem Problemechen.


    Oh, das das Thema endlich vom Tisch ist, wünscht nicht nur du dir. :)
    Mir graut's ja schon davor, dass der BGH mal wieder etwas Gutes tun will und "interessengerecht" sich etwas zusammenbastelt.


    Zitat


    Aber Vorsicht: Bei Sevenmobile sitzt ein Baccalaureus Juris in der Geschäftsführung :D


    Etwa aus HH? :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Der mit dem Bart
    Oh, das das Thema endlich vom Tisch ist wünscht nicht nur du dir. :)
    Mir graut's ja schon davor, dass der BGH mal wieder etwas Gutes tun will und "interessengerecht" sich etwas zusammenbastelt.


    Der BGH hat doch schon mal gebastelt, da ging es um Laptops und Ausschluss des Widerrufrechts aufgrund Individualanfertigung. Periphär haben die Götter dort glaube ich auch die Problmeatik der Hinversadnkosten tangiert.



    Zitat


    Etwa aus HH? :D


    Also bitte, wer muss den zu den Fischköppen gehen...
    Gibt es in Osteruopa nicht einige von diesem "Bezahluniversitäten"? :D Da kann man bequem promovieren und nebenbei günstig die N****v****** ;)


    Achja, das Urteil

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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